Der Rat der Stadt Göttingen hatte in seiner Sitzung am 12. April 2024 die Satzungen zur Durchführung der Bürgerentscheide beschlossen und damit den Weg frei für die Abstimmung am Tag der Europawahl gemacht. Zuvor hatte der städtische Verwaltungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung entschieden, dass beide Bürgerbegehren endgültig zulässig sind.
Darum geht es
Im Radentscheid I geht es um klare Fokussierung des Radverkehrs vor dem motorisierten Individualverkehr und dem ÖPNV, es geht um eine allgemeine Strategie zur Radverkehrsförderung in Göttingen, etwa durch die Gestaltung von autofreien Fahrradstraßen (die nur in Ausnahmen von Fahrzeugen befahren werden dürfen), durch abgegrenzte Radfahrstreifen, eine fahrradfreundliche Ampelschaltung, die Entfernung von Kfz-Parkplätzen zugunsten des Radverkehrs oder weitere Fahrradabstellanlagen. Die Kosten für die Prüfung und Umsetzung der Maßnahmen liegen bei geschätzten 30,9 Millionen Euro.
Konkreter wird der Radentscheid II. Darin geht es um eine Vielzahl ein Einzelmaßnahmen, unter anderem um
- den Umbau der Bürgerstraße: Sie soll einen Zweirichtungs-Fahrradweg erhalten.
- den Schildweg: Er soll – wie es bereits beschlossen ist – als Ostumfahrung in beide Richtungen ausgebaut werden. Dafür sollen Leitschwellen aufgebracht werden; die Parkplätze auf einer Straßenseite sollen entfallen.
- den Friedländer Weg und die Merkelstraße: Beide Straßen sollen zu Einbahnstraßen ausgebaut werden.
- das Aussetzen der Gleichbehandlung aller Verkehrsmittel des Umweltverbundes, also von Busfahren, Radfahren und zu Fuß gehen zugunsten des Radverkehrs.
Für die Umsetzung dieses Paketes entstehen für die Stadt Göttingen geschätzte Kosten in Höhe von 56,4 Millionen Euro.
Muster-Stimmzettel
Welche Maßnahmen die Bürgerentscheide im Einzelnen beinhalten, ist den Musterstimmzetteln („Radentscheid I – Allgemeine Strategien“ und „Radentscheid II – Radverkehrsanlagen in der Kernstadt“) zu entnehmen. Sie stehen hier als Download bereit.
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt sind alle Göttinger*innen mit Hauptsitz in Göttingen, die älter als 16 Jahre sind und die deutsche oder eine europäische Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben.
Erforderlicher Stimmenanteil
Für erfolgreiche Bürgerentscheide ist es erforderlich, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen je Entscheid mit „Ja“ abstimmt und dass diese Mehrheit außerdem mindestens 20 Prozent der rund 90.000 Wahlberechtigten – also rund 18.000 Stimmen – beträgt. Wenn das erreicht wird, ist die Stadt Göttingen verpflichtet, die Maßnahmen bis 2030 umzusetzen.
Wie und wann wird abgestimmt?
Göttinger*innen können am 9. Juni für beide Entscheide jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Dabei kann nur über den jeweiligen Bürgerentscheid als Ganzes abgestimmt werden, nicht über einzelne Maßnahmen. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentare auf dem Stimmzettel machen ihn ungültig.
Am Wahltag kann von 8.00 bis 18.00 Uhr im zuständigen Wahllokal abgestimmt werden. Die Wahllokale sind gleichzeitig auch die Wahllokale, in denen die Europawahl durchgeführt wird. Es kann auch eine Briefwahl Briefabstimmung beantragt werden. Die Abstimmungsbenachrichtigungen inklusive der Musterstimmzettel werden voraussichtlich ab Montag, 6. Mai 2024, verschickt.
Wie kann man die Abstimmung per Brief beantragen?
Briefabstimmung kann mithilfe des Antrags auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung gestellt werden. Ebenso kann der Antrag mittels QR-Code auf der Abstimmungsbenachrichtigung online gestellt werden. Zusätzlich können die Unterlagen per E-Mail beantragt werden (notwendige Angaben: Vornamen, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, eventuell abweichende Versandadresse). Wichtig ist hierbei, dass angegeben wird, ob für die Europawahl oder für die Bürgerentscheide oder für beide Abstimmungen beantragt wird. Der Antrag per E-Mail ist an briefwahl@goettingen.de zu senden. Eine Beantragung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
Kann die Stimme auch vor dem Abstimmungstag vor Ort abgegeben werden?
Die Stimmabgabe per Briefabstimmung ist auch vor Ort im Briefwahlbüro der Stadt Göttingen möglich. Hier kann auch die Stimmabgabe für die Europawahl erfolgen. Das Briefwahlbüro befindet sich in der Philipp-Reis-Str. 2 A, 37075 Göttingen, Eingang Nord (Zugang über „Grüner Weg“). Die Öffnungszeiten (voraussichtlich ab Dienstag, 7. Mai 2024) sind Montag bis Mittwoch 8.30 bis 15.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Am Freitag, 7. Juni 2024, am letzten Werktag vor dem Abstimmungstag, ist die Stimmabgabe für die Bürgerentscheide bis 13.00 Uhr im Briefwahlbüro der Stadt Göttingen möglich.
Das Briefwahlbüro ist am Freitag, 10. Mai 2024, sowie an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Wann steht das Ergebnis fest?
Die Wahlvorstände zählen die Stimmzettel nach der Auszählung der Europawahl aus. Das vorläufige Ergebnis der Abstimmung wird voraussichtlich am Dienstag, 11. Juni 2024, feststehen.
Fakten-Check
Aktuell kursieren viele Informationen und Behauptungen zu den Radentscheiden. Zur besseren Orientierung gibt es hier einen Fakten-Check:
Richtig ist: Die Stadt nimmt die Verkehrswende ernst und betreibt eine entsprechende Verkehrspolitik
Göttingen ist mehrfach ausgezeichnete fahrradfreundliche Kommune und bietet den bundesweit ersten und längsten E-Rad-Schnellweg Deutschlands, der quer durch eine City führt. Der Rat hat einen Radverkehrsentwicklungsplan verabschiedet, um langfristig positive Weichen für den Radverkehr zu stellen. Die Stadt investiert jährlich mindestens 2 Millionen in die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Es gibt 8 Kilometer Fahrradstraßen und 5 Kilometer E-Radschnellweg.
Kreuzungen, die Gefahrenpotenziale für den Radverkehr bergen, werden sukzessive umgebaut. Immer mehr Abbiege-Spiegel – sogenannte Trixie-Spiegel – an Kreuzungen sorgen für mehr Sicherheit auf dem Rad. Autoparkplätze an öffentlichen Straßen machen Platz für mehr Fahrradstellplätze. In den letzten drei Jahren wurden knapp 300 Abstellplätze für Fahrräder in der Innenstadt zusätzlich gebaut, im 2023 nochmal 300 auf der Westseite des Bahnhofs und aktuell entstehen an der Stadthalle mehr als 200 Stellplätze.
Bei neuen Baugebieten wird der Radverkehr stets mitgedacht. Investor*innen müssen ein Mobilitätskonzept vorlegen, das auch den Radverkehr als eine wichtige Mobilitätsform berücksichtigt. Ziel ist ein noch dichteres Netz an sicheren und ausgewiesenen Radwegen: Die Stadt hat auch den weiteren Ausbau von Radwegen zum Beispiel an der Godehardstraße im Fokus und wird dort, wo es räumlich und verkehrsrechtlich möglich ist, noch sichere Radwegeführungen ermöglichen. Hierzu gehört es auch, dass Dooring-Zonen – also die Gefahrenbereiche neben längsparkenden Autos, in denen Radfahrende durch sich öffnende Fahrzeugtüren gefährdet sind – markiert werden und dass der Verzicht von Parkständen weiter intensiv geprüft wird. Auch Protected-Bike-Lines stehen auf der Liste.
Die Stadtverwaltung Göttingen stellt sich damit geänderten Verkehrsverhalten und gestaltet Straßenräume bereits sukzessive um.
Richtig ist: Die Kosten für die beiden Bürgerbescheide zum Radentscheid I und II sind korrekt berechnet
Die Ermittlung zu den Kosten der beiden Bürgerentscheide erfolgte 2023 auf der Grundlage einer seriösen und realistischen Kostenschätzung, die die Kosten transparent darlegt. Die Schätzung basiert auf Erfahrungs- und Kennwerten zum Zeitpunkt der Erstellung und war gemäß § 32 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes unverzüglich vorzulegen. Das Ergebnis wurde anschließend auch von den Initator*innen der Radentscheide akzeptiert und in deren Unterschriftenzettel übernommen. Die Initiator*innen hätten, wenn sie mit der Kostenschätzung nicht einverstanden gewesen wären, eine abweichende eigene Kostenschätzung in die Unterschriftenliste aufnehmen können (§ 32 Abs. 4 NKomVG). Da beide Entscheide unabhängig voneinander zur Wahl stehen, ist eine Aufrechnung etwaiger Synergieeffekte im Vorfeld nicht richtig.
Der Initiative wurden im August 2023 die Kostenschätzungen zu den beiden Bürgerbegehren per E-Mail übermittelt. Demnach sollte der Bürgerentscheid I Kosten von etwa 30,9 Millionen Euro verursachen, der Bürgerentscheid II etwa 56,4 Millionen Euro. Im dazugehörigen E-Mail-Text wurden die Kosten für Bürgerbegehren I hingegen mit rund 39,4 Millionen Euro angegeben. Dieser Übertragungsfehler ist weder der Verwaltung noch der Initiative aufgefallen und hat sich im Anschluss auf alle weiteren Dokumente übertragen: auf die Radentscheide, die Ratsvorlagen bis hin zu den Stimmzetteln. Nachdem der Stadt der Fehler aufgefallen war, hat sie unverzüglich den Druck neuer Stimmzettel - mit der Kostenschätzung 30,9 Millionen Euro - in Auftrag gegeben, die Kommunalaufsicht um eine rechtliche Einschätzung angefragt sowie Politik, Initiatoren und erste Briefwählende informiert.
Richtig ist: Die Inflation ist korrekt kalkuliert
Fakt ist, dass die Baupreise durch den Ukrainekrieg, Lieferengpässe und den Fachkräftemangel in den letzten zwei Jahren überproportional – und auch über die Verbraucherpreissteigerung hinaus - gestiegen sind und auch weiter steigen werden. Dies wurde und musste in der Kalkulation der Stadt bis zum Jahr 2030 abgebildet werden. Dies ist im Übrigen ein Vorgehen, das die Stadtverwaltung auch bei anderen Bauprojekten anwendet, um die Kostenschätzung möglichst plausibel fortzuschreiben. Die Baupreissteigerungen lassen sich auch aus den amtlichen statistischen Daten herleiten.
Richtig ist: Die notwendige Personalstärke ist korrekt ermittelt
Allein für die Umsetzung der beschriebenen Aufgaben im Dezernat für Planen, Bauen und Umwelt ist mit einem Personalbedarf von zusätzlich 16 Mitarbeitenden zu rechnen. Hinzu kommen noch Beschäftigte im Stadtordnungsdienst. Mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es unrealistisch, in der geforderten Kürze – nämlich bis zur abzuschließenden Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2030 – alle notwendigen Stellen zu besetzen. Das gelingt beispielsweise allein in der von der Stadt bereits vorgesehenen Radverkehrsplanung schon jetzt kaum – jüngst zu besetzende Stellen mussten mehrfach ausgeschrieben werden.
Richtig ist: Fördermittel lassen sich nicht im Voraus kalkulieren und einplanen
Zu einer realistischen Kostenschätzung gehören zunächst die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahmen. Fördermittel werden selbstredend berücksichtigt, wenn klar ist, dass diese auch zur Verfügung stehen. Angesichts der Haushaltslage des Bundes ist es unsicher, auf Fördermittel zu setzen - zumal die Maßnahmen der Bürgerentscheide auch ohne Förderung umgesetzt werden müssten, da nach dem Wortlaut des Radentscheids II „auf Fördermittelzusagen […] nicht gewartet werden [muss]“. Die Berücksichtigung von noch nicht bewilligten Fördermitteln ist unseriös und entspricht nicht dem Vorgehen der Stadtverwaltung.
Richtig ist: Der Umbau „Friedländer Weg“ und „Merkelstraße“ zu Einbahnstraßen ist nicht einfach umzusetzen
Die Stadtverwaltung hat in der Kostenschätzung deutlich gemacht, dass der Umbau der beiden Straßen 1,07 Millionen Euro kosten wird. Es reicht nicht, eine Straße einfach als Einbahnstraße auszuschildern. Zunächst sind die Verkehrsgutachten zu den Verkehrsverlagerungen und zur Anpassung der Busverkehre durchzuführen, da gerade die Buslinien 71 und 72 neu geführt werden müssten. Im Einbahnstraßensystem müssten außerdem Haltestellen neu angelegt werden und weitere Wege zu diesen in Kauf genommen werden. Zudem müssten auch die Kreuzungen und Ampeln entlang der Straßen neugestaltet werden. Das zeigt: Die Maßnahmen bedürfen eines umfangreichen Planungsaufwand, einer Verkehrsneulenkung und erheblichen Baumaßnahmen.
Richtig ist: Die Bürgerentscheide I und II wirken sich auf den ÖPNV aus
Die Bürgerentscheide I und II bevorzugen den Radverkehr vor den Belangen von jenen, die zu Fuß gehen oder mit dem Bus fahren wollen oder müssen. Es ist längst erklärtes Ziel der Stadt Göttingen und ein wesentliches Element auf dem Weg zur Klimaneutralität, Mobilität nachhaltig, integriert und sozial gerecht zu gestalten. Dabei gilt es, besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen – Kinder, in ihrer Mobilität eingeschränkte und ältere Menschen – zu schützen. Die Ziele der Stadt Göttingen gehen deshalb über die Ziele des Radentscheids I hinaus. Die Priorisierung auf den Radverkehr schränkt vor allem jene ein, die auf den ÖPNV angewiesen sind, das Schulkind etwa, den Vater mit Kinderwagen oder die ältere Dame, die nicht mehr gut zu Fuß ist. Buslinien müssten eine neue Linienführung erhalten oder die Linie müsste verlängert werden; dadurch entstehen darüber hinaus dauerhafte Mehrkosten durch mehr gefahrene Bus-Kilometer in Höhe von 1,75 Millionen Euro pro Jahr.
Richtig ist: Darum hat die Oberbürgermeisterin dem Rat vorgeschlagen, den Radentscheid I im Wesentlichen zu übernehmen
Eine integrierte und sichere Straßengestaltung macht den öffentlichen Raum für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und ÖPNV-Nutzer*innen sicher. Daher sollen alle Verkehrsarten des Umweltverbundes (Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Busfahrende) mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gleichberechtigt berücksichtigt werden. Dazu zählen auch Aspekte der Barrierefreiheit, der Aufenthaltsqualität und der Klimafolgenanpassung. Das Bürgerbegehren I bleibt hinter diesen Zielen zurück und fokussiert sich allein auf den Radverkehr.
Richtig ist: Die finanzielle Situation der Stadt hat sich eklatant geändert
Der Radentscheid I ist mit 30,9 Millionen Euro kalkuliert, der Radentscheid II mit 56,4 Millionen bis 2030. Diese Summen stehen nicht zusätzlich zur Verfügung, denn die Finanzsituation der Stadt hat sich - wie bei nahezu allen anderen Kommunen - eklatant geändert: Zusätzliche von Bund und Land übertragene Aufgaben (beispielsweise Wohngeld, Bürgergeld, Betreuungsrecht, Kinder- und Jugendschutz), Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst und besondere Herausforderungen wie zum Beispiel die Bombensondierung führen zu unabweisbaren Mehrkosten. Gleichzeitig brechen Einnahmen im Bereich der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer weg. Die Stadt rechnet für 2024 mit geringeren Einnahmen in mittlerer, zweistelliger Millionenhöhe. Dieser Trend wird mittelfristig anhalten.
Ziel der Stadtverwaltung ist es weiterhin, eine Politik für alle Göttinger*innen zu machen. Gebraucht werden Investitionen in Kitas und Schulen, bezahlbaren Wohnraum, Klimaschutz und Klimafolgeanpassung, energetische Sanierung von Gebäuden, Erneuerbare Energien, eine Verkehrswende, die Verbesserung der Radinfrastruktur und vieles mehr. Das alles wird nicht in vollem Umfang gleichzeitig gehen. Es ist nur möglich, wenn in den kommenden Jahren Haushaltsmittel stärker priorisiert werden. Es wird auch zu Einschnitten kommen müssen. Auch darüber entscheiden die Göttinger*innen am 9. Juni 2024 mit den Bürgerentscheiden.
Richtig ist: Die Maßnahmen bis 2030 umzusetzen ist unrealistisch
Die beiden Bürgerentscheide verpflichten die Stadt, die darin aufgeführten Maßnahmen bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Das ist aufgrund der geschilderten finanziellen und personellen Situation unrealistisch.
Das sagen die Ratsfraktionen, Ratsgruppen und Ratsparteien
Statement der CDU-Ratsfraktion
Olaf Feuerstein, Fraktionsvorsitzender der CDU-Ratsfraktion: „Göttingen ist eine Fahrradstadt und das wollen wir auch in Zukunft bleiben! In Bezug auf eine Umsetzung der beiden Radentscheide haben wir aber erhebliche Bedenken. Die Haushaltslage für die nächsten Jahre ist schon jetzt äußerst angespannt. Zusätzlich bis zu 100 Mio. Euro und knapp 20 neue Stellen einseitig in einen Verkehrsbereich zu stecken, in dem wir schon jetzt immer wieder Spitzenplätze in bundesweiten Rankings erreichen, halten wir für den falschen Weg. Diese für einen kommunalen Haushalt erheblichen Mittel müssten an anderer Stelle gestrichen werden. Was soll es denn sein? Schulen, Kitas, Sportvereine oder soziale Einrichtungen? Es war in den vergangenen Jahrzehnten immer eine große Stärke unserer Stadt, mit Blick auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger den Rad-, Fuß- und Autoverkehr sowie den ÖPNV praxisorientiert zusammenzudenken. Unsere Empfehlung an die Göttingerinnen und Göttinger wäre, bei diesem bewährten Konzept zu bleiben.“
Statement der Göttinger Linke Ratsfraktion
Die Unterschriftensammlung der Gruppe GöttingenZero hat das starke Interesse vieler Göttinger*innen an einer verbesserten Radinfrastruktur deutlich gemacht. Das Fahrrad ist zweifellos ein wichtiges Element eines nachhaltigen Verkehrskonzepts und wir unterstützen mehrheitlich die Ziele des Radentscheids. Zusätzlich ist es jedoch entscheidend, den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) zu stärken und auszubauen, um eine umfassende Verbesserung der Mobilität für alle zu erreichen.
Wir setzen uns für eine ganzheitliche Verkehrspolitik ein, die sowohl den Ausbau von Radwegen als auch die Stärkung des ÖPNV umfasst. Ein gut ausgebauter ÖPNV trägt nicht nur zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei, sondern stellt auch sicher, dass Mobilität für alle bezahlbar und zugänglich ist.
Obwohl wir einzelne Punkte des Radentscheids kritisch betrachten, ist es unsere demokratische Pflicht, den Begehren der Bürger*innen nachzugehen.
Statement des Ratsmitglieds Dr. Francisco Welter-Schultes
Ratsmitglied Dr. Francisco Welter-Schultes begrüßt die demokratische Entscheidung über dieses wichtige Thema. Der Radentscheid trägt dazu bei, dass sich die Stadt nachhaltiger aufstellt. Es können wichtige Weichen für die Zukunft gestellt werden. Zentrales Thema ist eine neue Aufteilung des bestehenden Verkehrsraums. Verkehrspolitik ist in Deutschland jahrzehntelang in die falsche Richtung gelaufen. Autos werden immer breiter, Radfahren immer gefährlicher. Wir brauchen die Trennung von Fahrrad und Auto auf Hauptstraßen wie Friedländer Weg und Merkelstraße, wir brauchen Einbahnstraßensysteme und sichere Verkehrsräume für Kinder und ältere Menschen. Wer Auto fährt, möchte entspannt und nicht mehr hinter langsamen Fahrrädern herfahren.
Wer Fahrrad fährt, bekommt durch den Radentscheid einen geschützten Raum und soll nicht auf Gehwege ausweichen.
Die Kosten wurden mit falschen Zahlen viel zu hoch dargestellt. Der Radentscheid kostet die Stadt etwa 25 Mio Euro auf 6 Jahre verteilt, 1/20 der Ausgaben für Bus und Auto.
Stellungnahme der USE-Ratsgruppe (Umwelt, Soziales, Europa)
Mit den Bürgerentscheiden Radverkehr kommt ein Element direkter Demokratie zur Anwendung. Die USE-Ratsgruppe befürwortet dies nicht nur formal, sondern auch inhaltlich: Eine Trennung von Auto- und Fahrradspuren soll umgesetzt werden. Nicht nur Dänemark und die Niederlande praktizieren dies schon seit Jahrzehnten, sondern auch deutsche Städte wie z.B. Freiburg sammeln damit seit Jahren positive Erfahrungen für die Verkehrssicherheit.
Die Göttinger Stadtverwaltung veröffentlicht flüchtig zu hoch berechnete Kosten, um den Bürgern von einer Zustimmung abzuraten. Die Umsetzung ist aber gar nicht besonders kostspielig: Leitschwellen, Bodenwellen und Schilder sind nicht teuer. Maßgeblich für diese ersten Reaktionen ist wahrscheinlich eher, dass die Stadt dann tatsächlich handeln müsste und leere Worte von Verkehrswende und Klimaschutz nicht mehr ausreichen. Insbesondere der zweite Bürgerentscheid schreibt so konkrete Maßnahmen vor, dass kein Raum mehr für Ausreden bleibt.
Statement der GRÜNEN-Ratsfraktion
Susanne Stobbe und Rolf Becker, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN-Ratsfraktion: „‘Ja‘ zum Radfahren in Göttingen - Mehr als die Hälfte des Verkehrs in Göttingen wird bereits mit dem Fahrrad bewältigt und die Zahl der Radfahrenden in den kommenden Jahren weiter steigen. Es ist die Aufgabe der Kommune für sichere Radwegeverbindungen zu sorgen. Ein Ausbau der Radwege und Fahrradstraßen stehen also an. Wir sagen daher "Ja" zum Radentscheid. Nicht nur deswegen, denn Maßnahmen dieser Größenordnung, die langfristig das Mobilitätsverhalten in unserer Stadt verändern, müssen von einer Mehrheit der Einwohner*innen getragen werden – und das ermöglicht der Radentscheid. 9.000 Menschen haben mit ihrer Unterschrift bereits ein Zeichen für das Fahrradfahren gesetzt. Am 9.6. können nun alle „Ja“ sagen: zu sicheren Radwegen, zum Ausbau der Radstraßen, zur Trennung der Verkehrsarten mit dem Ziel, alle Verkehrsteilnehmenden zu schützen. Diese Maßnahmen werden aufgrund Landes- und Bundesförderung bei weitem nicht 100 Millionen kosten und jede Investition zahlt sich hier doppelt aus: für ein gesundes Leben Aller bei uns in Göttingen."
Statement der SPD-Ratsfraktion
Die SPD-Ratsfraktion ist für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.
Dennoch können wir die Radentscheide nicht in Ihrer Gesamtheit unterstützen und sehen hier einen entscheidenden Knackpunkt: bei Zustimmung zu den Entscheiden müssen ALLE Forderungen 1:1 umgesetzt werden. Auch Maßnahmen, die zu Lasten des ÖPNVs oder der Fußgänger*innen laufen! Auch wenn diese der aktuellen Radverkehrsplanung widersprechen oder gegen den Willen von Anwohner*innen sind.
Wir wollen:
- eine Verkehrsplanung für ALLE Bürger*innen - auf dem Rad, zu Fuß oder im Bus und auch für diejenigen, die auf ihr Auto angewiesen sind.
- eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in allen Stadtteilen.
- weitere Fahrradstraßen und damit abseits vielbefahrener Straßen eine Anbindung aller Stadtteile.
- eine Stadt, die finanziell handlungsfähig bleibt und sich nicht einseitig auf Kosten von Kultur, Sport oder Soziales bindet.
Deshalb lehnen wir die Radentscheide ab und stehen weiterhin für eine Verkehrsplanung für ALLE Göttinger*innen.
Statement der FDP-Ratsfraktion
Göttingen gilt allgemein als fahrradfreundliche Stadt, was in vielen bundesweiten Rankings belegt ist. Mit innenstadtbezogenen, radikalen Vorschlägen soll diese ausgewogene Verkehrspolitik, die die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt, nun zunichte gemacht werden. Einseitig den Radverkehr zu Lasten von Fußgängern, Autofahrern und Nutzern des ÖPNVs zu fördern, widerspricht den Bestrebungen der FDP Ratsfraktion. Dazu kommen Kosten von über 90 Millionen Euro für die Umsetzung, was zweifellos zu Kürzungen im Bereich Kultur, Schule und Sport führen würde. Ein besonnenes, finanziell durchdachtes sukzessives Vorgehen hat der Rat der Stadt Göttingen bereits im Radverkehrsentwicklungsplan von 2017 verbindlich beschlossen. Damit fährt die Stadt besser in eine fahrradfreundliche Zukunft als mit den Radentscheiden.
Die Haltung der Ratsparteien ist auf deren Webseiten nachzulesen:
Die vorläufigen Ergebnisse sind am Wahltag ab 18.00 Uhr online einsehbar. Das endgültige Ergebnis der Bürgerentscheide steht am Dienstag, 18. Juni 2024, fest.
Über den Stand der Auszählungen und die vorläufigen Wahlergebnisse können sich Bürger*innen unter goe.de/wahlergebnisse informieren.
Aktualisierung:
10.06.2024: Textanpassung nach Wahltag
15.05.24: Anpassung der Angaben zur Kostenschätzung für den Radentscheid I, weitere Informationen dazu gibt es hier
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