Zu jedem Bürgerbegehren hat die Verwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben vor der Unterschriftensammlung eine Kostenschätzung vorzulegen. Denn die Menschen müssen wissen, wofür sie unterschreiben und worüber sie später abstimmen - auch finanziell. Die Gesamtkosten sind je Radentscheid zur Unterschriftensammlung sowie auf dem späteren Bürgerentscheid aufzunehmen. Bei dieser ersten groben Kostenschätzung, die im August 2023 in kurzer Zeit vorgelegt werden musste, ist im Zuge der Datenübermittlung an einer Stelle ein Übermittlungsfehler aufgetreten. Dies geschah in der E-Mail-Korrespondenz mit der Initiative Göttingen Zero, die das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht hat.
Oberbürgermeisterin Petra Broistedt erläutert: „Der Initiative wurden im August 2023 die Kostenschätzungen zu den beiden Bürgerbegehren per E-Mail übermittelt. Demnach sollte der Bürgerentscheid I Kosten von etwa 30,9 Millionen Euro verursachen, der Bürgerentscheid II etwa 56,4 Millionen Euro. Im dazugehörigen E-Mail-Text sind die Kosten für Bürgerbegehren I hingegen mit rund 39,4 Millionen Euro angegeben. Das war ganz klar ein Tippfehler, der niemandem aufgefallen ist. Weder den Mitarbeitenden in meinem Hause, noch der Initiative. Dieser Fehler hat sich dann auf alle weiteren Dokumente übertragen: auf die Radentscheide, die Ratsvorlagen bis hin zu den Stimmzetteln.“
Der Fehler ist Anfang der laufenden Woche aufgefallen. Die Stadt hat sofort den Druck neuer Stimmzettel - mit der Kostenschätzung 30,9 Millionen Euro - in Auftrag gegeben, die Kommunalaufsicht um eine rechtliche Einschätzung angefragt sowie Politik, Initiatoren und erste Briefwählende informiert. Broistedt: „Unser Ziel ist es, dass die beiden Bürgerbegehren am 9. Juni durchgeführt werden können. Das sind wir denjenigen, die die Unterschriften gesammelt haben, und denjenigen, die unterschrieben haben, schuldig.“
Stadtbaurat Frithjof Look erklärt zum Verfahren der Kostenschätzung für die Bürgerbegehren: „Die Kostenschätzung ist laut § 32 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes unverzüglich vorzulegen. Es gab also keine Planung oder Vorplanung, keine Gutachten, es konnten keine Preisabfragen erfolgen. Die Schätzung basiert auf Erfahrungswerten zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Kosten sind laut gesetzlicher Vorgabe grob zu schätzen. Insgesamt ist die Stadt Göttingen bei den Schätzungen für die beiden Bürgerbegehren defensiv vorgegangen, das heißt Kosten für beispielsweise einen Quadratmeter umzubauender Straßenraum wurden eher im unteren Bereich angesetzt.“
Der Verwaltung werden von mehreren Seiten unlautere Methoden bei der Kostenschätzung vorgeworfen. Broistedt sagt: „Zum Zeitpunkt August 2023 hätten die Initiator*innen der Verwaltung eine eigene Kostenschätzung gegenüberstellen können. Das ist nicht geschehen. Vielmehr hat die Initiative die Kostenschätzung der Stadt akzeptiert und – wie gesetzlich vorgegeben – in ihren Unterschriftensammlungen aufgenommen. Nun behaupten die Initiaror*innen, die von der Verwaltung ermittelten Kosten seien zu hoch gegriffen.“ Kritisiert wird die Nichtberücksichtigung von Fördermitteln, die Höhe der angesetzten Baupreissteigerungen, eine angebliche doppelte Berücksichtigung von Planungskosten beim geforderten Umbau der Bürgerstraße zu einer Zweirichtungsradverkehrsstraße und die Nichtberücksichtigung von Synergien, wenn beide Radentscheide angenommen werden.
Dazu die Oberbürgermeisterin: „Zu einer realistischen Kostenschätzung gehören zunächst die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahmen, ohne mögliche Fördermittel zu berücksichtigen. Angesichts der Haushaltslage des Bundes ist es derzeit sehr unsicher, darauf zu setzen. Das Beispiel der E-Bus-Förderung des Bundes, die ab 2026 ersatzlos gestrichen worden ist, zeigt, wie schnell sicher eingeplante Förderungen wegbrechen können. Die Berücksichtigung von noch nicht bewilligten Fördermitteln wäre unseriös und entspricht nicht dem Vorgehen der Stadtverwaltung. Natürlich wird die Stadt sich um Fördermittel bewerben, wie bei jedem anderen Bauvorhaben auch.“
Die Höhe der Baupreissteigerungen waren zum Zeitpunkt der Anmeldung der Radentscheide im August 2023 zu ermitteln, so Look: „Angesichts der hohen Inflation und der erheblichen Baupreissteigerungen war die Kalkulation mit einer Steigerungsrate bei den Baupreisen von 15 Prozent realistisch. Heute würden wir hier eine geringere Steigerungsrate ansetzen.“ Doch wurden in der groben Kostenschätzung auch verschiedene Posten wie bestimmte Personal- und Overheadkosten nicht berücksichtigt. Außerdem wurde beispielsweise für den Umbau der Bürgerstraße damals Kosten von 250 Euro pro Quadratmeter angesetzt, die belaufen sich heute auf 450 Euro. „Es wäre heute die Schätzung also höher“, so Look, „aber entscheidend für dieses Verfahren ist die Schätzung zum Stand August 2023.“ Look stellte fest, dass die Bürgerstraße nicht doppelt kalkuliert wurde. Mögliche Synergien waren und sind aktuell nicht bezifferbar.
Oberbürgermeisterin Broistedt appelliert an die Stadtgesellschaft: „Eines ist mir wichtig: Egal ob die Umsetzung der beiden Bürgerentscheide nun 50, 70 oder 90 Millionen Euro kosten: Das ist viel Geld und die Entscheidung muss gut abgewogen werden. Viel wichtiger als die Frage nach dem Geld, ist aber die Auseinandersetzung mit dem Radverkehr. Ich würde mir in den nächsten Wochen bis zur Abstimmung am Europawahltag eine inhaltliche Debatte darüber wünschen, wie wir die Verkehrswende in Göttingen gestalten wollen.“
„Die Stadt fördert alle drei Verkehrsformen des Umweltverbundes - Bus, Fahrrad und die eigenen Füße - gleichberechtigt nebeneinander“, so Broistedt, „wir machen gute Politik für alle Göttinger*innen und wollen allen Mobilität ermöglichen, auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Menschen, die nicht Fahrrad fahren können oder wollen.“ Natürlich gehöre dazu auch die Frage nach den Kosten und der Finanzierung sowie Antworten auf die Frage, „worauf wir bereit sind zu verzichten, wenn die Radentscheide angenommen werden. Ich bin in Sorge, dass Rat und Verwaltung über mehrere Jahre gebunden sind und dann Mittel an anderer Stelle – zum Beispiel in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Wohnen – fehlen. Denn unser Job ist es, in allen Bereichen eine gute Politik für die Göttinger*innen zu machen.“
Weitere Informationen
Informationen zur Europawahl und zu den Bürgerentscheiden finden sich online unter goe.de/wahlsonntag.
Anregungen oder Meinungen zu dieser Mitteilung können Sie direkt an IhreMeinung@goettingen.de senden. Wir leiten Ihre Nachricht an den zuständigen Fachdienst weiter.
