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Schulwesen in Niedersachsen
Das Schulwesen in Niedersachsen gliedert sich in Schulformen und Schulbereiche. Einige Schulformen umfassen mehrere Schulbereiche. Die organisatorische Einheit der Schule wird dadurch jedoch nicht berührt.
Aufbau des Schulwesens
Schulformen an allgemeinbildenden Schulen
- die Grundschule,
- die Hauptschule,
- die Realschule,
- das Gymnasium,
- die Gesamtschule,
- das Abendgymnasium,
- das Kolleg,
- die Förderschule
- Schulformen an berufsbildenden Schulen sind:
- die Berufsschule (mit Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr),
- die Berufsfachschule,
- die Berufsaufbauschule,
- die Fachoberschule,
- die Berufsoberschule,
- das Fachgymnasium,
- die Fachschule
Eine Reform des berufsbildenden Schulwesens ist durch die Landesregierung in Arbeit.
Schulbereiche
- die 11. bis 13. Schuljahrgänge des Gymnasiums *), der Gesamtschule und der Förderschule
- das Abendgymnasium und das Kolleg sowie
- alle berufsbildenden Schulen.
- der Primarbereich; er umfasst die 1. bis 4. Schuljahrgänge,
- der Sekundarbereich I; er umfasst die 5. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen,
- der Sekundarbereich II; er umfasst die Schuljahrgänge der weiterführenden Bildung
Um die bisherigen Ausführungen verständlicher zu machen, hilft die nachstehende Übersicht:
Schulangebote
Das Schulangebot im Primarbereich (Grundschulen)
Die Göttinger Grundschulen sind so über das Stadtgebiet verteilt, dass die Kinder in aller Regel ihre Schule zu Fuß erreichen können.
Für jede Grundschule gilt ein Schulbezirk, der die Wahlmöglichkeiten der Eltern einschränkt. Für die Bonifatiusschule I und die Godehardschule (beides katholische Bekenntnisschulen) wurden ebenfalls Schulbezirke festgelegt.
Von den beiden vorstehend genannten Schulen abgesehen, werden in allen übrigen Grundschulen Kinder aller Bekenntnisse gemeinsam unterrichtet.
Informationen über die Schulbezirke gibt es im Fachbereich Schule der Stadt Göttingen, Tel.-Nr. 400-2496.
Verlässliche Grundschulen
In der Verlässlichen Grundschule werden Kinder täglich für mindestens 5 Stunden unterrichtet und betreut. Alle Grundschulen in der Stadt Göttingen sind Verlässliche Grundschulen.
Schulkindergarten
Schulpflichtige Kinder, bei denen ein erfolgreicher Besuch der 1. Grundschulklasse nicht erwartet werden kann, besuchen für ein Jahr einen Schulkindergarten.
Dort erhalten die Kinder eine gezielte Förderung, um die für ein erfolgreiches Lernen in der Schule notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben.
Für den Besuch eines Schulkindergartens gelten die festgelegten Grundschulbezirke nicht.
Das Schulangebot in den Sekundarbereichen I und II
Wahlfreiheit:
Grundsätzlich haben die Eltern die freie Wahl, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden wollen.
Allerdings ist es in den letzten Jahren an einzelnen Schulen häufiger vorgekommen, dass die Kapazität nicht ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. In solchen Fällen ist ein sogenanntes Verteilungsverfahren durchzuführen, durch welches die Wahlfreiheit eingeschränkt wird.
Bei bei den Gesamtschulen besteht ein spezielles Aufnahmeverfahren, das anzuwenden ist, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt.
