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Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat vertritt als unabhängiges Gremium die Interessen und besonderen Belange der Göttinger Senior*innen in der Öffentlichkeit. Er wurde 2018 durch den Rat der Stadt Göttingen eingerichtet und versteht sich als Interessenvertretung für alle über 60-jährigen Göttinger*innen. Grundlage hierfür ist eine vom Rat der Stadt Göttingen beschlossene Satzung ( siehe Satzung 4-6).
Der Beirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral sowie unabhängig. Die satzungsgemäßen Aufgaben des Beirats sind:
- Die Interessen der Göttinger Senior*innen gegenüber dem Rat und seinen Fachausschüssen durch Wünsche, Anregungen und Empfehlungen zu vertreten.
- Beratung und Unterstützung des Rates und seinen Fachausschüssen sowie der in der Seniorenarbeit tätigen Organisationen in allen Fragen, die die Göttinger Senior*innen betreffen oder betreffen können.
- Förderung der Zusammenarbeit mit den Trägern von Alteneinrichtungen im gesamten Bereich der Altenhilfe.
- Kooperativer Austausch mit der Koordinierungsstelle Senioren und Pflege der Stadt Göttingen.
Hinweis: Der Seniorenbeirat selbst nimmt keine Aufgaben im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) wahr.
Die Arbeit im Beirat ist ehrenamtlich und ein wichtiger und unverzichtbarer Beitrag für die Arbeit des Rates, für die Bürger*innen und für die Verwaltung der Stadt.
