Seiteninhalt
Schulstraßen – wichtige Fragen und Antworten
Die Stadt Göttingen richtet in einem Pilotprojekt sogenannte Schulstraßen ein. Die folgenden Fragen und Antworten enthalten die wichtigsten Informationen zu dem Vorhaben.
Was ist eine Schulstraße?
Eine Schulstraße ist eine Straße an einem Schulgelände, die zeitweise für den motorisierten Verkehr gesperrt wird. Die Sperrzeit orientiert sich am Unterrichtsbeginn. Ziel ist, den morgendlichen Verkehr im direkten Schulumfeld zu entzerren und nach Möglichkeit zu reduzieren.
Durch die Sperrung entfallen unübersichtliche Halte-, Wende- und Rangiermanöver von Autos direkt vor dem Schultor. Dies erhöht die Sicherheit insbesondere für Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule kommen. Zudem soll die Regelung fördern, dass Kinder einen Teil des Schulwegs eigenständig zurücklegen. Das Radfahren ist in Schulstraßen weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Wann gilt die Regelung?
Die Sperrung gilt an Werktagen zum Unterrichtsbeginn. Die genauen Zeiten werden je nach Schule festgelegt.
Für das Schuljahr 2026/27 werden zwei Schulstraßen eingerichtet. Die Straße Am Pfingstanger wird für eine halbe Stunde von 7.30 bis 8.00 Uhr gesperrt. Die Bergenstraße sowie Abschnitte der Beyerstraße und Albrecht-von-Haller-Straße werden für 45 Minuten von 7.30 bis 8.15 Uhr gesperrt. Wegen des unterschiedlichen Unterrichtsbeginns der Schulen erfolgt die Sperrung dort im Vergleich etwas länger.
Während der niedersächsischen Ferien können Schulstraßen ohne Einschränkungen genutzt werden.
Welche Regelungen gelten für Anwohner*innen?
Für Anwohner*innen der jeweiligen Schulstraßen gilt eine Sonderregelung. Diese ermöglicht eine uneingeschränkte Ein- und Ausfahrt. So können Anwohner*innen jederzeit ihr eigenes Grundstück oder die ausgewiesenen Parkräume vor ihren Häusern und Wohnungen erreichen. Sie werden jedoch gebeten, die Zahl der Ein- und Ausfahrten für die Dauer der Sperrung nach Möglichkeit zu minimieren.
Ein Vordruck für den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung wurde den betroffenen Anwohner*innen postalisch zugestellt. Weitere Informationen dazu wurden dem Schreiben beigelegt. Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung können per E-Mail an parkausweis@goettingen.de geschickt werden.
Wo können Eltern halten, die ihre Kinder zur Schule fahren?
Die Stadt Göttingen möchte die aktive Mobilität von Kindern fördern. Kinder sollen nach Möglichkeit selbstständig zur Schule laufen oder mit Fahrrad oder Roller fahren. Für den Fall, dass Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden müssen, werden im direkten Schulumfeld sogenannte Elternhaltestellen eingerichtet.
Bei Elternhaltestellen handelt es sich um Stellplätze nahe der Schule, die außerhalb der Schulstraßen liegen. Dort können Eltern mit ihren Autos anhalten und ihre Kinder aussteigen lassen. Während der Sperrung sind die Stellplätze diesem Zweck vorbehalten und von anderen Autofahrer*innen freizuhalten. Elternhaltestellen sind zum Halten vorgesehen – es ist nicht gestattet, dort zu parken und sich vom Fahrzeug zu entfernen.
Die Elternhaltestellen sind so angelegt, dass ein gewisser Abstand zur Schule besteht, die Kinder den restlichen Schulweg jedoch nach Möglichkeit ohne Querungen von Straßen zurücklegen können. Dies soll die Sicherheit der Kinder gewährleisten und gleichzeitig sicherstellen, dass der Verkehrsfluss im umliegenden Gebiet nicht gestört wird.
Eine Elternhaltestelle umfasst in der Regel drei Stellplätze. Der Wunsch der Eltern, die Kinder nahe der Schule aussteigen lassen zu können, wurde hierbei mit den Bedarfen der Anwohner*innen nach ausreichend Stellplätzen am Straßenrand abgewogen.
Welche Regeln gelten für die Elternhaltestellen?
An Elternhaltestellen gilt in eingeschränktes Halteverbot. Autofahrer*innen dürfen demnach bis zu drei Minuten dort halten, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Es ist nicht gestattet, zu parken und sich vom Fahrzeug sich zu entfernen – auch nicht, um die Kinder auf dem restlichen Schulweg zu begleiten.
Warum gelten die Sperrungen nur morgens?
Da der Unterricht in allen Klassen zur selben Uhrzeit beginnt, lässt sich morgens ein gesteigertes Verkehrsaufkommen beobachten. Der Unterricht endet jedoch nicht einheitlich, sodass sich die Situation am Mittag und Nachmittag entzerrt. Sollte sich die Problematik zum Schulschluss verstärken, behält sich die Verwaltung vor, die Sperrung auf diesen Zeitraum auszuweiten.
Was ist beim Parken in Schulstraßen zu beachten?
Das Parken in den Schulstraßen bleibt weiter entsprechend der geltenden Straßenverkehrsregeln gestattet. Anwohner*innen werden gebeten, Ein- und Ausfahrten für die Dauer der Sperrungen nach Möglichkeit zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
Gibt es Sondergenehmigungen für Krankentransporte, Feuerwehr, Polizei oder Pflegedienste?
Selbstverständlich gibt es Sonderregelungen etwa für Krankentransporte, Feuerwehr und Polizei. Handwerker, Pflegedienste und andere soziale Dienstleister, die bereits eine Ausnahmegenehmigung besitzen, benötigen keine weitere Genehmigung.
Darf mein Besuch noch in die Schulstraße fahren?
Außerhalb der Sperrzeiten können die Schulstraßen uneingeschränkt befahren werden. Für die Dauer der Sperrung dürfen nur Anwohner*innen in die Straße einfahren. Es wird keine Besucherausweise geben. Der Besuch muss in dieser Zeit die umliegenden Straßen nutzen.
Gelten die Einfahrverbote auch in Ferienzeiten?
Nein, an schulfreien Tagen gelten die Regelungen nicht. Daher wird die Beschilderung in den Ferien unkenntlich gemacht.
Ich habe eine Anregung/Feedback zum Modellversuch, an wen kann ich mich wenden?
Anregung und Feedback zum Modellversuch können per E-Mail an Verkehrsplanung@goettingen.de gesendet werden.
Anregung, die die Beschilderung und das Ahnden eventueller Verstöße gegen diese betreffen, können per E-Mail an fd32.1@goettingen gerichtet werden.
Wer wurde an den Planungen beteiligt?
Die Planung folgte einem politischen Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Schulumfeld. Zunächst wurde das Vorhaben in dem Gremium „Runder Tisch: Schulwegsicherheit“ besprochen. Dieses setzt sich aus dem städtischen Ordnungsdienst, der Straßenverkehrsbehörde, dem Fachbereich Schule, dem Fachdienst Mobilität und Verkehrsplanung und den Verkehrssicherheitsberatern der Polizeiinspektion Göttingen zusammen. Im weiteren Verlauf wurden weitere Abteilungen der Verwaltung eingebunden. Die Schulen wurden ebenso wie die Kindertagesstätte an der Straße Am Pfingstanger in den laufenden Prozess eingebunden.
Warum wurden diese beiden Schulen ausgewählt?
Im Vorfeld wurden die Situation an allen Grundschulen im Stadtgebiet betrachtet und mögliche Schritte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit abgewogen. Nach verwaltungsinternen Gesprächen wurde eine engere Auswahl an Schulen eingebunden und bezüglich ihrer Bereitschaft für das Projekt befragt. Letztlich wurden dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität die beiden Standorte vorgeschlagen und von diesem beschlossen.
Sollen weitere Schulstraßen eingerichtet werden?
Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine weiteren Schulstraßen im Stadtgebiet vorgesehen. Der Fokus liegt auf einer erfolgreichen Umsetzung des Pilotprojekts. Eine Entscheidung über die Umsetzung weiterer Schulstraßen ist auf Grundlage der so gewonnenen Erfahrungen vorgesehen.
