Bekannt gemacht wurde der Entwurfsbeschluss im Amtsblatt Nr. 15/2026, vom 7. Juli 2026.
Zusätzlich können die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist vom 8. Juli 2026 bis 17. August 2026 innerhalb der Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr an der Anschlagtafel im 11. Obergeschoss des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1-4 , 37083 Göttingen eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zu der Planung äußern. Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an planbeteiligung@goettingen.de zu übermitteln.
Zudem ist es möglich, eine schriftliche Stellungnahme an die Stadt Göttingen, Fachdienst Stadtplanung, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen zu richten oder sich zu den Sprechzeiten Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr in den Zimmern 1102 - 1106 des Neuen Rathauses mündlich zur Niederschrift zu äußern. Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen unter 0551/400-2553 möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben
Die Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist auch über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen einsehbar.
