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Zuständiger Fachdienst: Straßenverkehr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 09.00 - 12.00
Di: 09.00 - 12.00
Mi: 09.00 - 12.00
Do: 09.00 - 12.00 und
14.00 - 16.00
Fr: 09.00 - 12.00
Hinweis: Für einzelne Dienstleistungen gibt es gesonderte Öffnungszeiten! Diese sind in den jeweiligen Dienstleistungen zu finden.
Führerschein / Fahrerlaubnis
Allgemeine Informationen
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle:
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Termin online buchen:
Termine kann man online über die Terminvergabe buchen.
Es sollte immer nur ein Termin gebucht werden. Damit möglichst viele Bürger und Bürgerinnen einen Termin bekommen. Den Termin muss man selbst buchen. Wer nicht zu seinem Termin kommen kann, sollte diesen unbedingt absagen.
Hinweis zum Umtausch von alten Führerscheinen:
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Es gibt einen Plan, in dem steht: Bis zu diesem Datum muss ein Führerschein umgetauscht werden. Mehr Informationen gibt es weiter unten auf der Seite unter "Führerschein / Fahrerlaubnis – Umtausch alter Führerscheine – Pflichtumtausch".
Führerschein / Fahrerlaubnis – Begleitetes Fahren mit 17
Fahranfänger sollen durch das Begleitete Fahren lernen, wie man sicher Auto fährt. Bis zum 18. Geburtstag dürfen Fahranfänger deshalb nur mit einer erwachsenen Person Auto fahren.
Voraussetzungen für Fahranfänger:
- Mindestens 17 Jahre alt.
Aber mit 16,5 Jahren dürfen Fahranfänger das Begleitete Fahren schon beantragen. - Der gemeldete Hauptwohnsitz liegt in Göttingen.
- Der Führerschein wurde in Göttingen erworben.
Diese Unterlagen muss der Fahranfänger mitbringen:
- Personalausweis
- Biometrisches Passfoto
Ein biometrisches Passfoto hat bestimmte Vorgaben.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über einen Sehtest
- Antrags-Formular für die Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
- Antrags-Formular für jede Begleitperson (Anlage Formular 1)
- Einwilligungs-Erklärung von den Erziehungsberechtigten (Anlage Formular 2)
Erziehungsberechtigt sind meistens die Eltern.
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Hat einen Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Hat zum Zeitpunkt vom Antrag nicht mehr als einen Punkt im Verkehrs-Zentralregister in Flensburg.
Punkte gibt es zum Beispiel für zu schnelles Fahren.
Diese Unterlagen muss die Begleitperson mitbringen:
- Personalausweis
- Kopie vom Führerschein
Das kostet das Begleitete Fahren: 53,60 Euro.
Und für jede Begleitperson: 5,10 Euro zusätzlich.
Formulare zum Downloaden:
Führerschein / Fahrerlaubnis – Fahrerqualifizierungsnachweis
Ein Fahrerqualifizierungsnachweis ist notwendig, wenn die Klassen C und D (Bus und Lkw) selbstständig oder gewerbsmäßig gefahren werden.
Voraussetzung: Der Hauptwohnsitz ist im Stadtgebiet Göttingen.
Weitere Informationen gibt die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Den Fahrerqualifizierungsnachweis kommt per Post.
Das kostet der Fahrerqualifizierungsnachweis: 35,00 Euro
Bitte mitbringen:
- Nachweis der Qualifikation
- Ein Foto
- Ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis)
- Führerschein
Führerschein / Fahrerlaubnis – Ersatz nach Verlust
Wer seinen Führerschein verliert, kann einen neuen Führerschein beantragen.
Voraussetzung:
- Der gemeldete Hauptwohnsitz liegt in Göttingen
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
Ein biometrisches Passfoto hat bestimmte Vorgaben. Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein.
Achtung! Wenn der Führerschein damals in einem anderen Ort ausgestellt wurde, muss man auch eine Karteikarten-Abschrift mitbringen. Die Karteikarten-Abschrift bekommt man bei der Behörde, die damals den Führerschein ausgestellt hat.
Das kostet der Ersatz-Führerschein:
- 41,80 Euro, wenn der Ersatz-Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeholt wird.
- 48,10 Euro, wenn die Fahrerkarte mit der Post zugeschickt wird.
Führerschein / Fahrerlaubnis – Erst-Erteilung
Wer zum ersten Mal eine Fahrprüfung für die Klassen A oder B abgelegt hat und nun einen Führerschein für diese Klassen möchte, muss eine Erst-Erteilung beantragen.
Hinweis: Die Führerscheinstelle braucht 4 bis 5 Wochen, um den Antrag zu bearbeiten. Das heißt: Man kommt mit den Unterlagen in die Führerscheinstelle und beantragt die Erst-Erteilung. Nach dem Termin dauert es 4 bis 5 Wochen, bis der Führerschein da ist. Um den Führerschein abzuholen, muss ein neuer Termin gebucht werden.
Voraussetzung:
- Der gemeldete Hauptwohnsitz liegt in Göttingen
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
Ein biometrisches Passfoto hat bestimmte Vorgaben.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis vom Sehtest
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Angaben über die Fahrschule
Zum Beispiel Name und Adresse.
Das kostet der Führerschein: 45,90 Euro
Mögliche weitere Kosten: 28,60 Euro, wenn die Klasse B in Verbindung mit der Schlüsselzahl 197 beantragt wird.
Führerschein / Fahrerlaubnis – Fahrerkarte
Für manche Berufe braucht man eine Fahrerkarte. Zum Beispiel wenn eine Person Sachen mit einem Lkw transportiert oder Taxi fährt.
Voraussetzung:
- Der gemeldete Hauptwohnsitz liegt in Göttingen
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
Ein biometrisches Passfoto hat bestimmte Vorgaben. Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Führerschein
Das kostet die Fahrerkarte:
- 34,00 Euro, wenn die Fahrerkarte bei der Führerscheinstelle abgeholt wird.
- 37,00 Euro, wenn die Fahrerkarte mit der Post zugeschickt wird.
Führerschein / Fahrerlaubnis – Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis
Wer den Führerschein außerhalb der EU gemacht hat und nun in Deutschland fahren will, muss den Führerschein vielleicht umschreiben.
Umschreiben bedeutet: Der Führerschein gilt dann auch in Deutschland.
In den ersten 6 Monaten gilt der ausländische Führerschein aber noch.
In diesem Fall muss der Führerschein nicht umgeschrieben werden: Der Führerschein wurde innerhalb der EU gemacht und der Führerschein ist 1996 oder später gemacht worden.
Hinweis: Umgeschriebene Führerscheine für die Klassen C, CE, D und DE gelten in Deutschland nur 5 Jahre. Nach den 5 Jahren muss der ausländische Führerschein wieder neu umgeschrieben werden.
Hinweis: Mit einer Learners permit darf man in Deutschland nicht fahren.
Achtung! Manchmal haben Führerscheine aus dem Ausland ein Ablaufdatum. Der Führerschein ist dann nur bis zu diesem Datum gültig. Das Ablaufdatum gilt dann auch für den umgeschriebenen Führerschein.
Achtung! Manche Personen müssen in Göttingen erneut eine Fahrprüfung machen, damit der Führerschein umgeschrieben werden kann.
Voraussetzung:
- Der gemeldete Hauptwohnsitz liegt in Göttingen
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
Führerschein / Fahrerlaubnis – Verlängerung Klasse C/CE und D/DE
Führerscheine mit den Klassen C, CE, D und DE gelten nur 5 Jahre. Die Führerscheine müssen also regelmäßig verlängert werden.
Voraussetzung:
- Der gemeldete Hauptwohnsitz liegt in Göttingen
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
Ein biometrisches Passfoto hat bestimmte Vorgaben. Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis über einen Sehtest
- Ärztliche Bescheinigung
Die Bescheinigung muss ein Arzt oder eine Ärztin ausfüllen.
In der Bescheinigung steht: Die Person ist körperlich und geistig in der Lage, ein Fahrzeug zu fahren.
Achtung! Wenn damals der Führerschein in einem anderen Ort ausgestellt wurde, muss man auch eine Karteikarten-Abschrift mitbringen. Die Karteikarten-Abschrift bekommt man bei der Behörde, die damals den Führerschein ausgestellt hat.
Das kostet die Verlängerung:
- 45,10 Euro, wenn der Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeholt wird.
- 51,40 Euro, wenn der Führerschein mit der Post zugeschickt wird.
Formulare zum Downloaden:
Führerschein / Fahrerlaubnis – Umtausch alter Führerscheine – Pflichtumtausch
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden.
Es gibt einen Plan, bis zu welchem Datum ein Führerschein umgetauscht werden muss: Fristen für den Umtausch von alten Führerscheinen
Der neue Führerschein heißt EU-Führerschein und ist nur noch 15 Jahre gültig. Die Führerscheine müssen deshalb spätestens nach 15 Jahren umgetauscht werden.
Auf dem neuen Führerschein steht vielleicht eine andere Klasse. Zum Beispiel steht statt Klasse 1 jetzt Klasse A auf dem Führerschein. Der Führerschein kann trotzdem normal genutzt werden.
Voraussetzung:
- Der gemeldete Hauptwohnsitz liegt in Göttingen
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
Ein biometrisches Passfoto hat bestimmte Vorgaben. Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Führerschein
Wenn der Führerschein verloren wurde, kann man ohne den Führerschein kommen.
Achtung! Wenn damals der Führerschein in einem anderen Ort ausgestellt wurde, muss man auch eine Karteikarten-Abschrift mitbringen. Die Karteikarten-Abschrift bekommt man bei der Behörde, die damals den Führerschein ausgestellt hat.
Das kostet der Umtausch vom alten Führerschein:
- 26,50 Euro, wenn der Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeholt wird.
- 32,80 Euro, wenn der Führerschein mit der Post zugeschickt wird.
Führerschein / Fahrerlaubnis – Internationaler Führerschein
Wer in Deutschland den Führerschein gemacht hat und nun im Ausland fahren möchte, braucht vielleicht einen internationalen Führerschein.
Innerhalb von der Europäischen Union wird kein internationaler Führerschein gebraucht.
Außerhalb von der Europäischen Union wird ein internationaler Führerschein gebraucht.
Hinweis:
Der internationale Führerschein gilt nur im Ausland.
Der internationale Führerschein ist nur 3 Jahre gültig. Er kann nicht verlängert werden.
Voraussetzungen:
- Der gemeldete Hauptwohnsitz liegt in Göttingen
- Besitz vom neuen EU-Führerschein
Hinweis: Wer den Führerschein vor dem 19. Januar 2013 bekommen hat, muss den Führerschein erst umtauschen.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
Ein biometrisches Passfoto hat bestimmte Vorgaben. Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Führerschein
Das kostet der internationale Führerschein: 16 Euro
Führerschein / Fahrerlaubnis – Erweiterung der Fahrerlaubnis
Wer schon einen Führerschein hat und eine Fahrprüfung für eine andere Fahrzeugklasse gemacht hat oder machen will, muss die neue Klasse auf dem Führerschein eintragen lassen.
Eine Klasse zeigt an, welche Fahrzeuge man fahren darf. Bei Klasse B zum Beispiel einen Pkw mit höchstens 3.500 kg.
Hinweis: Die Führerscheinstelle braucht 4 bis 5 Wochen, um den Antrag zu bearbeiten. Das heißt: Man kommt mit den Unterlagen in die Führerscheinstelle und beantragt die Erweiterung der Fahrerlaubnis. Nach dem Termin dauert es 4 bis 5 Wochen, bis der neuer Führerschein da ist. Um den Führerschein abzuholen, muss ein neuer Termin gebucht werden.
Die Erweiterung wird erst nach bestandener Fahrprüfung ausgestellt.
Voraussetzung:
- Der gemeldete Hauptwohnsitz liegt in Göttingen
- Die Prüfung für die Führerschein-Erweiterung wurde in Göttingen gemacht.
Bitte mitbringen für Führerscheine mit den Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, T, L:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
Ein biometrisches Passfoto hat bestimmte Vorgaben.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Angaben der Fahrschule
- Nachweis über einen Sehtest.
Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Bitte mitbringen für Führerscheine mit den Klassen C, CE, C1, C1E:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
Ein biometrisches Passfoto hat bestimmte Vorgaben.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Angaben der Fahrschule
- Nachweis über einen Sehtest.
Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. - Ärztliche Bescheinigung
Die Bescheinigung muss ein Arzt oder eine Ärztin ausfüllen.
Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
In der Bescheinigung steht: Die Person ist körperlich und geistig in der Lage, ein Fahrzeug zu fahren.
Bitte mitbringen für Führerscheine mit den Klassen D, DE, D1, D1E:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
Ein biometrisches Passfoto hat bestimmte Vorgaben.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Angaben der Fahrschule
- Nachweis über einen Sehtest.
Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. - Ärztliche Bescheinigung
Die Bescheinigung muss ein Arzt oder eine Ärztin ausfüllen.
Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
In der Bescheinigung steht: Die Person ist körperlich und geistig in der Lage, ein Fahrzeug zu fahren. - Führungszeugnis mit der Belegart "O"
Das Führungszeugnis bekommt man beim Einwohner-Meldeamt: Führungszeugnis
Das Führungszeugnis kann man auch bei der Führerscheinstelle beantragen. Das dauert aber länger.
Wer älter als 50 Jahre ist oder zum ersten Mal einen Führerschein beantragt, bringt bitte einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung mit. Den Nachweis bekommt man bei den anerkannten Untersuchungs-Stellen. Oder man bringt ein Gutachten von einem Betriebsarzt oder einem Arbeitsmediziner mit. Der Nachweis und das Gutachten dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Das kostet die Erweiterung der Fahrerlaubnis: 45,10 Euro
Hinweis: Die Schlüsselzahlen 96, 196 und 197 zählen nicht zu den Erweiterungen.
Bitte mitbringen für Schlüsselzahlen:
- Biometrisches Passfoto
Ein biometrisches Passfoto hat bestimmte Vorgaben.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Die entsprechenden Nachweise von der Fahrschule
Das kostet der Eintrag von einer Schlüsselzahl: 28,60 Euro
Führerschein / Fahrerlaubnis – Personenbeförderungsschein
Voraussetzungen:
- der Hauptwohnsitz ist im Stadtgebiet Göttingen.
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (nur notwendig für Krankentransporte)
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr).
Notwendig bei Ersterteilung, Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr, oder wenn die Frist im Personenbeförderungsschein bei Antragstellung abgelaufen ist. - Führungszeugnis der Belegart 0
Das kostet der Personenbeförderungsschein: 45,10 Euro
Formulare zum Downloaden:
Führerschein / Fahrerlaubnis – Karteikartenabschrift
Karteikartenabschrift beantragen:
Wenn Sie eine Karteikartenabschrift benötigen, füllen Sie bitte das bereitgestellte Formular aus und senden Sie es per E-Mail an Fahrerlaubnis@goettingen.de.
Das ist nur nötig, wenn Ihr alter Führerschein noch aus Papier ist (grau oder rosa). Bei Führerscheinen im Kartenformat (ab 1999) sind alle Daten im Register gespeichert.
Bitte beachten:
Auf dem Führerschein steht, welche Behörde ihn ausgestellt hat. Bitte beantragen Sie es da. Die Stadt Göttingen ist zuständig für Führerscheine aus Göttingen.
Bitte vermeiden Sie Anrufe, um nach der Bearbeitungsdauer zu fragen.
Führerschein / Fahrerlaubnis – Neuerteilung beantragen
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann diese neu beantragt werden. Wurde eine Sperrfrist festgelegt, müssen Sie diese Zeit abwarten. Im Verfahren müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder geeignet und befähigt sind, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Die Fahrerlaubnis für Autos, Motorräder und Ähnliches gilt dann unbefristet.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E gilt die Fahrerlaubnis nur befristet.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
Mo: 08.00 - 12.00 Uhr
Di: 08.00 - 12.00 Uhr
Mi: 08.00 - 12.00 Uhr
Do: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 08.00 - 12.00 Uhr
Bitte mitbringen:
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- Ärztliche Bescheinigung oder Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
- Augenärztliche Untersuchung
Für den Antrag auf die Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Untersuchung besonderer Anforderungen
- Führungszeugnis
Gebühren: Siehe Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Wird der Führerschein per Post verschickt, ist das kostenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn es eine Sperrfrist gibt, kann die Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor deren Ablauf beantragt werden.
Rechtsgrundlage
§ 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Was sollte ich noch wissen?
- Es können nur die aktuell geltenden Klassen neu erteilt werden. Wenn nötig, wird eine veraltete Klasse dann umgestellt.
- Es können nur die Berechtigung neu erteilt werden, die Sie auch schon vorher hatten.
- Im Einzelfall muss vielleicht die Fahrprüfung wiederholt werden.
Kontakt
| Team Fahrerlaubnis | |
| Zuständiger Fachdienst Straßenverkehr Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-613210 E-Mail: fahrerlaubnis@goettingen.de | Arbeitszeit: |

