Führerscheine sind nicht mehr unbegrenzt gültig und müssen in den kommenden Jahren in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft neben den grauen und rosafarbenen Führerscheinen auch Karten-Führerscheine.
Wichtiger Hinweis:
Führerscheininhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ausstellung bis einschließlich 31. Dezember 1998
Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Ausstellung ab 1. Januar 1999
Bei Führerscheinen mit dem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungdatum (nicht das Erteildatum!) des Führerscheindokuments.
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Wo tausche ich den Führerschein um?
In der Dienstleistung Führerschein / Fahrerlaubnis finden sich Ansprechpartner/innen und weitere Informationen (Notwendige Unterlagen, Voraussetzung, Gebühren). Auch Online-Termine können vereinbart werden.
Anregungen oder Meinungen zu dieser Mitteilung können Sie direkt an IhreMeinung@goettingen.de senden. Wir leiten Ihre Nachricht an den zuständigen Fachdienst weiter.
