Seiteninhalt
Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten
Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.
(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)
Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!
Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30
Führungszeugnis
Die Beantragung des Führungszeugnisses muss persönlich erfolgen. Dies kann direkt online beim Bundesamtes für Justiz (BfJ) oder im Neuen Rathaus vor Ort erfolgen. Informationen zur Beantragung im Internet gibt es im Online-Portal des BfJ unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
(Achtung Hinweis: Antragsstellung über andere Portale im Internet sind nicht seriös!)
Für die Beantragung des Führungszeugnisses vor Ort im Neuen Rathaus oder in den Verwaltungsstellen, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.
Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig!
Der unten angefügte Flyer gibt weitere Hinweise zur online Beantragung.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Es ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:
- Privates Führungszeugnis (Beleg-Art N) (z.B. zur Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt. Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.
- Behörden Führungszeugnis (Beleg-Art O) (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
- Erweitertes Führungszeugnis (seit 01.05.2010) nach §30a Bundeszentralregistergesetz für Personen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind.
- Europäisches Führungszeugnis (ab 31.08.2018) nach § 30b Bundeszentralregistergesetz - BZRG für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
Für das erweiterte Führungszeugnis erhält die Person ein Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, des Trägers oder der Trägerorganisation der bzw. die das Führungszeugnis benötigt. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Daten der Organisation
- Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach §30a Abs.1 BZRG vorliegen
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die das Führungszeugnis beantragen soll
- die gewünschte Belegart
- ggf. die Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll
| Service-Hotline Einwohnermeldehalle | |
| Zuständiger Fachdienst Einwohnerangelegenheiten Neues Rathaus, Raum: 026 , EG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4044 E-Mail: Meldeamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |

