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Luftreinhalteplan
Die Aufstellung eines Luftreinhalteplans Göttingen ist aufgrund von Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub, die im Jahr 2006 ermittelt worden sind, erforderlich. Auf der Grundlage der durchgeführten Modellrechnungen ist auch mit Grenzwertüberschreitungen der Stickstoffdioxidbelastungen zu rechnen, so dass auch für diesen Schadstoff ein Luftreinhalteplan erforderlich wird. Die Erstellung des Luftreinhalteplans für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) soll der Reduzierung der Belastungen und der Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen dienen.
Luftreinhaltepläne beschreiben langfristige verursacherbezogene Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität, in denen die Feinstaub- und die ab 2010 geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten werden.
