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Landschaftsplan
Der Landschaftsplan analysiert den vorhandenen und zu erwartenden Zustand von Natur, Landschaft und Freiraum und stellt im Zusammenwirken mit dem Flächennutzungsplan eine vorbereitende Gesamtplanung dar, die Entwicklungsziele und Handlungsspielräume für zukünftige Entwicklungen aufzeigt.
Der Landschaftsplan der Stadt Göttingen bildet die Arbeitsgrundlage für die zielgerichtete und umfassende ökologische Entwicklung des gesamten Stadtgebiets. Mit dem Wissen um den Zustand von Natur und Landschaft sowie der Herleitung von Leitbildern und Naturschutzmaßnahmen dient er somit als Planungsinstrument im Rahmen einer nachhaltigen und an den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner orientierten Stadtentwicklung und hat das Ziel einer dauerhaften Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.
Landschaftspläne werden gemäß Paragraph 4 des Niedersächsischen Ausführungsgesetztes zum Bundesnaturschutzgesetz (NABNatSchG) von den Gemeinden im eigenen Wirkungskreis erstellt und stellen somit eine sogenannte informelle Planungsgrundlage dar.
