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Gesundheitsamt
Zu den zentralen Aufgaben des Gesundheitsamtes gehören insbesondere Gesundheitsschutz, Prävention und Krankheitsverhütung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und des Landkreises Göttingen.
Aufgaben und Dienstleistungen
Das Aufgaben- und Dienstleistungsspektrum des Gesundheitsamtes umfasst die unterschiedlichsten Tätigkeitsbereiche von A wie Amtsärztliche Gutachten bis Z wie Zahnärztlicher Dienst.
Alle Dienste des Gesundheitsamtes sind unter Dienstleistungen zu finden. Hier sind einige ausgewählte Themenschwerpunkte aufgeführt.
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Der Sozialdienst, eine Beratungsstelle im Gesundheitsamt, bietet eine Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Schwangere in finanziellen Notlagen und Konfliktsituationen können sich mit ihren Fragen, beispielsweise zu einem Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung), direkt an den Sozialdienst wenden.
Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst Sozialdienst des Gesundheitsamtes unter der Dienstleistung Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung.
Medienkompetenz
Zu viele Spiele und Filme auf dem Tablet, Handy, Fernseher und Co. führen nachweislich zu Schlaf- und Konzentrationsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten und zu schlechteren schulischen Leistungen.
Hier in der Informationskarte zur Medienkompetenz sind Tipps für den Umgang mit digitalen Medien im Familienalltag zu finden.
Reisen mit ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln (Schengener Abkommen)
Viele Patienten sind auch während ihres Urlaubs im Ausland auf ihre Medikamente angewiesen. Hierbei ist es bei Grenz- und Zollkontrollen hilfreich bzw. nötig, für die mitgeführten Arzneimittel eine ärztliche Bescheinigung vorweisen zu können. Für Medikamente, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, wie etwa starke Schmerzmittel, gelten besondere Regeln.
Weitere Informationen bietet die Dienstleistung Reisen mit BTM des Fachdienstes Gesundheitsverwaltung.
HIV Sprechstunde / AIDS Beratung
HIV Sprechstunde
Kostenloser HIV – Antikörpertest für Alle
zusätzlich für Männer, die Sex mit Männern haben und Sexarbeiter*Innen auch Syphilistest
montags von 10.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags von 13.00 bis 15.00 Uhr
Theaterplatz 4
37073 Göttingen
Weitere Informationen bietet der Fachdienst Infektionsschutz / Dienstleistung Infektionsschutz.
Hebammen und Entbindungspfleger
Für Hebammen und Entbindungspfleger besteht über die Ausübung des Hebammenberufes eine Fortbildungs- und Meldepflicht.
Für die Anmeldung als Hebamme / Entbindungspfleger muss ein Termin mit dem Gesundheitsamt vereinbart werden.
Weitere Informationen erteilt der Fachdienst Gesundheitsverwaltung unter der Dienstleistung Hebammen und Entbindungspfleger.
Gesundheitsförderung
Im Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen umfasst der Bereich Gesundheitsförderung sowohl ein breites Spektrum an individuellen Maßnahmen, z.B. die Einzelberatungen der Bürgerinnen und Bürger, als auch öffentliche Aktionen im größeren Rahmen zu gesundheitsrelevanten Themen. Fachleute der verschiedenen Berufsgruppen informieren in Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen sowie bei zumeist jährlich stattfindenden besonderen Veranstaltungen.
Weitere Informationen zum Angebot bietet der Bereich Gesundheitsförderung und Prävention.
Mütterberatung / Elternberatung
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst berät sowohl Eltern und Kinder als auch Lehrerinnen und Lehrer bei Fragen zur Entwicklung, Ernährung oder Erziehung sowie zu Schutzimpfungen für Kinder.
Ebenfalls wird neben der Gesundheitsförderung durch Vorträge, Unterrichtseinheiten und Aktionen auch die Begutachtung und Beratung für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen im Rahmen der Eingliederungs- oder Jugendhilfe angeboten.
Weitere Informationen gibt es beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst im Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheit.
Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln nach §43 IfSG
Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen sowie Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt.
Weitere Informationen erteilt der Fachdienst Infektionsschutz / Dienstleistung Infektionsschutz.
Organisationseinheiten
| Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen | |
| Gesundheitsamt, Haupthaus Theaterplatz 4 37073 Göttingen Telefon: 0551/400-3500 E-Mail: Gesundheitsamt@goettingen.de | |

