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Zuständiger Fachdienst: Kinder- und Jugendgesundheit
Mo: 08.00 - 14.00
Di: 08.00 - 16.00
Mi: 08.00 - 14.00
Do: 08.00 - 16.00
Fr: 08.00 - 13.00
Untersuchungen für Grundschulkinder
Allgemeine Informationen
Schuleingangsuntersuchung (SEU)
Kinder, die bis zum folgenden 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind schulpflichtig. Nach § 64 Abs. 1 Satz 2 des Nds.GVBI. S.16 können Eltern, deren Kinder zwischen dem 1.Juli und dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, den Schulbesuch durch einfache schriftliche Mitteilung an die Schule um ein Jahr hinausschieben.
Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend für alle schulpflichtigen Kinder. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist auch dann vorgeschrieben, wenn die Eltern die Einschulung ihres Kindes in das Folgejahr verschieben möchten.
Weitere Informationen gibt es im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) § 64.
Informationen zum Thema Schuleingangsuntersuchung bietet auch der folgende Podcast des Gesundheitsamtes:
Podcast zur Schuleingangsuntersuchung (SEU)
Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend. Dies gilt auch für Kinder, die bereits im Vorjahr untersucht worden sind und von der Schule zurückgestellt wurden, sowie für Kinder die eine Privatschule besuchen sollen.
Später geborene Kinder können auf Antrag eingeschult werden. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Grundschule.
Die Terminvergabe erfolgt durch die zuständigen Kindertagesstätten oder Grundschulen.
Kinder mit erhöhtem Förderbedarf können einen gesonderten Termin im Gesundheitsamt zur SEU erhalten.
Zur SEU sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- das gelbe Vorsorgeheft
- der Impfausweis
- der ausgefüllte Vorbereitungsbogen der Eltern (Download unten)
- ggf. Brille und Hörgerät des Kindes
Die Feststellung der Schulreife wird durch die Erhebung der gesundheitlichen und sozialen Vorgeschichte, der Ermittlung des altersgerechten Entwicklungsstandes nach standardisierten Testverfahren, der Überprüfung der Sprachentwicklung, der Beurteilung von Fein- und Grobmotorik und einer körperlichen Untersuchung erfolgen.
Die Untersuchung wird etwa 20 bis 30 Minuten dauern.
Das Ergebnis der SEU ist eine Empfehlung, die an die zuständige Grundschule weitergegeben wird.
Die Entscheidung, ob ein Kind eingeschult wird trifft die Schulleitung.
Der Vorbereitungsbogen wird mit der Einladung zugesandt oder kann hier heruntergeladen werden.
Schulärztliche Untersuchung für Kinder der 4. Grundschulklasse
Der Fachdienst Kinder – und Jugendgesundheit für die Stadt und den Landkreis Göttingen bietet für Kinder der 4. Grundschulklasse eine schulärztliche Untersuchung an.
Diese Untersuchung hat Vorsorgecharakter und dient der Erkennung von Gesundheitsstörungen und ihren möglichen Auswirkungen auf den schulischen Bereich.
Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (§ 4 und § 5)
Die Eltern und Erziehungsberechtigte werden vor der Untersuchung ihres Kindes schriftlich informiert. Sie erhalten einen Fragebogen zur Gesundheit ihres Kindes. Die Kinder haben die Möglichkeit auf der Rückseite des Bogens von sich selbst zu berichten.
Die Untersuchung findet in der Grundschule statt. Die Eltern können an dieser Untersuchung ihres Kindes teilnehmen.
Durchgeführt wird die Untersuchung von Ärztinnen und Ärzten des Kinder-und Jugendärztlichen Dienstes und Sozialmedizinischen Assistentinnen.
Dabei wird besonderes auf Seh- und Hörstörungen und auf orthopädische Auffälligkeiten geachtet.
Zudem wird eine Impfpassvisite angeboten. Eltern bekommen die neuesten Informationen zu empfohlenen Impfungen nach der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (Stiko).
Es werden keine Impfungen durchgeführt.
Bitte dem Kind zur Untersuchung mitgeben:
- den ausgefüllten Vorbereitungsbogen (Download unten)
- den Impfpass
- ggf. die Brille oder die Hörgeräte des Kindes
Die Eltern und Erziehungsberechtigten bekommen in jedem Fall eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis dieser schulärztlichen Untersuchung ihres Kindes.
Diese Untersuchung ist freiwillig, wird jedoch für alle Kinder der 4. Klasse empfohlen.
Informationen zur Untersuchung „Zahngesundheit von Kindern unter Berücksichtigung ausgewählter Gesundheitsindikatoren“
Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen führt in Kooperation mit der Poliklinik für Präventive Zahnmedizin, Parodontologie und Kariologie der Universitätsmedizin Göttingen eine Untersuchung durch, die mögliche Zusammenhänge zwischen der Zahn- und der Allgemeingesundheit bei allen schulpflichtigen Kindern darstellen soll.
Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung soll, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, der aktuelle Zahnstatus der Kinder erhoben werden. Die freiwillige Teilnahme erfolgt nur, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegt.
Bei der kurzen Untersuchung werden die Zähne des Kindes mit einem zahnärztlichen Spiegel angeschaut, der/die Untersucher*in trägt eine Kopflampe. Selbstverständlich werden die jeweils aktuell gültigen Hygieneauflagen für zahnärztliche Tätigkeiten eingehalten. Gesundheitliche Risiken, die durch eine Teilnahme auftreten könnten, bestehen nicht.
Die Teilnahme an dieser Untersuchung ist kostenlos und hat keinen Einfluss auf die weitere Schuleingangsuntersuchung. Die erhobenen Daten unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht und werden nicht an die Schulen übermittelt. Die Personensorgeberechtigten erhalten eine Rückmeldung und Empfehlungen zur Mundgesundheit des Kindes.
Die zahnmedizinischen Befunde der Kinder werden mit den Daten der Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen gespeichert. Die für die Auswertung der Studie wichtigen Daten werden ausschließlich anonymisiert an die Universitätsmedizin Göttingen übermittelt, sodass keine Rückschlüsse auf die einzelnen Teilnehmer*innen möglich sind. Sämtliche Daten sind gegen unbefugten Zugriff gesichert.
Kontakt bei Fragen:
Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen
Angelika Puls
0551/400-4807
Gesundheitsamt@goettingen.de
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