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Resiliente Innenstadt Göttingen

© Stadt GöttingenDie Stadt Göttingen hat sich erfolgreich um Mittel aus dem Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ beworben. Mit der Förderzusage durch das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung stehen der Stadt 4,2 Millionen Euro zur Verfügung. Bis 2029 können mit diesem Budget und einer Förderquote von 40 Prozent die verschiedensten Projekte von der Stadt und aus der Stadtgesellschaft finanziell unterstützt werden. Mit diesen Projekten soll die Göttinger Innenstadt zukunftsfähig gestaltet werden.
Göttingens Steuerungsgruppe für eine resiliente Innenstadt
Die Steuerungsgruppe ist essentiell, um die Fördermittel an Projekte zu verteilen. Sie setzt sich aus Vertreter*innen der Stadtgesellschaft und der Stadtverwaltung zusammen. Diese Vertreter*innen entscheiden anhand von festgelegten Kriterien, inwiefern ein eingereichtes Projekt förderwürdig ist.
Was ist die Aufgabe der Steuerungsgruppe?
Die Steuerungsgruppe hat die Aufgabe, eingereichte Projekte auf ihre Förderwürdigkeit zu prüfen. Das bedeutet, dass die Steuerungsgruppe in ihren Sitzungen darüber diskutiert und abstimmt, inwiefern ein eingereichtes Projekt inhaltlich zur Göttinger Strategie passt.
Das Ergebnis dieser Förderwürdigkeitsprüfung teilt die Steuerungsgruppe dann der NBank mit. Die NBank prüft, inwiefern ein Projekt die Förderbedingungen erfüllt („Förderfähigkeit“) und bewilligt dann am Ende das Projekt.
Nach welchen Kriterien prüft die Steuerungsgruppe die Projekte?
Bewertet werden die eingereichten Projekte anhand einer Bewertungsmatrix. Die Kriterienmatrix wurde auf Basis eines Entwurfes des Landes im Zuge des Strategiepapieres erstellt.
In der Kriterienmatrix werden alle Themen aufgegriffen, die für die zukunftsfähige Gestaltung der Innenstadt wichtig sind. So kann sichergestellt werden, dass nur Projekte ausgewählt werden, die der Göttinger Strategie entsprechen.
Bewertungsbogen für die Förderwürdigkeitsprüfung in Göttingen
Wer sitzt in der Steuerungsgruppe?
Um sicherzustellen, dass sowohl sozial, ökologisch als auch ökonomisch nachhaltige Aspekte in jedem eingereichten Projekt berücksichtigt werden, setzt sich die Steuerungsgruppe aus Vertreter*innen verschiedenster Themengebiete zusammen.
Die Steuerungsgruppe besteht aus stimmberechtigten zwölf Vertreter*innen, davon sechs Vertreter*innen aus der Verwaltung und sechs Wirtschafts-und Sozialpartner*innen („WiSo-Partner*innen“). Dabei wurden bewusst Institutionen ausgewählt, die größtenteils wiederum ein Zusammenschluss vieler Institutionen sind, sodass möglichst viele verschiedene Akteur*innen beteiligt werden.
Die Steuerungsgruppe setzt sich aus folgenden Vertreter*innen zusammen:
WiSo-Partner*innen (stimmberechtig, 6 Vertreter*innen)
| Handlungsfeld | Themengebiet | Institution |
| Soziale Aspekte | Wohlfahrt Kultur | AG der freien Wohlfahrtspflege KUNST e.V. |
| Ökologische Aspekte | Klimaschutz- und Klimaanpassung Natur- und Umweltschutz | Klima-Beirat Göttingen BUND Kreisgruppe Göttingen |
| Ökonomische Aspekte | Einzelhandel- und Gastronomie Tourismus | Göttingen ProCity e.V. Dehoga Kreisverband Göttingen |
Verwaltung (stimmberechtigt, 6 Vertreterinnen)
Organisationseinheit
Dezernat Planen, Bauen und Umwelt
Referat der Oberbürgermeisterin
Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung
Fachbereich Ordnung
Fachbereich Kultur
Netzwerk gleichberechtigte Teilhabe
Gewählter Vorsitzender der Steuerungsgruppe ist Stadtbaurat Frithjof Look. Stellvertretende Vorsitzende ist Nadine Finn, Leiterin des Referates für Nachhaltige Stadtentwicklung der Stadt Göttingen.
Nach welchen Grundsätzen handelt die Steuerungsgruppe?
Den Handlungsrahmen für die Steuerungsgruppe legt deren Geschäftsordnung fest.
Geschäftsordnung Steuerungsgruppe
Als inhaltliche Grundlage dient die territoriale Strategie der Stadt Göttingen.
Wie häufig finden Sitzungen statt?
Die Steuerungsgruppe trifft sich mindestens einmal jährlich. Besonders zu Zeiten der Projektantragstellung werden Sitzungen jedoch häufiger abgehalten.
Interessierte erfahren auf dieser Seite wann und wo die nächste Sitzung der Steuerungsgruppe stattfindet.
Wie erfahren Interessierte, was in den einzelnen Sitzungen besprochen wurde?
Jede Sitzung der Steuerungsgruppe wird protokolliert. Die Protokolle werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und an dieser Stelle veröffentlicht:
Protokoll der Steuerungsgruppe der Sitzung vom 23. Juni 2023
Nächste Sitzung der Steuerungsgruppe:
Die nächste Sitzung der Steuerungsgruppe findet am Montag, 22. Juni 2026, ab 14.30 Uhr im Raum Cheltenham (118) im Neuen Rathaus statt.
Einreichen von Projektanträgen
Das vom Land erhaltende Fördergeld in Höhe von 4,2 Millionen Euro wird über die NBank und die Steuerungsgruppe an förderfähige und förderwürdige Projekte verteilt.
Wer kann sich um Fördergelder bewerben?
Antragsberechtigt sind:
- Kommunen
- Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum
- Quartiersgemeinschaften nach §2 Abs. 1 NQG
- Nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen
Wie hoch ist die Förderquote, wie hoch der finanzielle Eigenanteil?
Die Förderquote beträgt 40 Prozent, für die restlichen 60 Prozent muss die Ko-Finanzierung über eigene oder Drittmittelgeber*innen gesichert sein.
Die Förderfähigen Ausgaben müssen bei investiven Vorhaben mindestens 240.000 Euro und bei nicht-investiven Vorhaben mindestens 30.000 Euro entsprechen.
Wer entscheidet ob ein Projekt gefördert wird?
Die NBank entscheidet, inwiefern ein Projekt von den Rahmenbedingungen her in das Förderprogramm passt („Förderfähigkeitsprüfung“).
Die Steuerungsgruppe entscheidet, inwieweit ein Projekt inhaltlich zur territorialen Strategie passt („Förderwürdigkeitsprüfung“). Sie teilt das Ergebnis der NBank mit.
Die NBank bewilligt die Fördergelder letztendlich oder sagt diese nicht zu.
Wie können Projekte eingereicht werden?
Die Einreichung eines Projektes lässt sich in zwei Phasen unterteilen:
In Phase A wird das Projekt inhaltlich ausgearbeitet und die Rahmenbedingungen zur Förderfähigkeit werden abgestimmt.
In Phase B durchläuft das Projekt den offiziellen Prüfprozess zur Förderfähigkeit (NBank) und Förderwürdigkeit (Steuerungsgruppe).
Am Ende der beiden Phase steht die Bewilligung oder Ablehnung des Projektes durch die NBank.
Um ein Projekt zur Förderung einzureichen, müssen Interessierte folgende Schritte nacheinander befolgen:
- Es muss eine erste Projektidee entwickelt werden und diese in Form einer Projektskizze festgehalten werden. Es handelt sich dabei um eine erste, grobe Projektskizze, es müssen noch nicht alle Details zur Umsetzung oder Finanzierung feststehen.
- Die grobe Projektskizze wird von der/dem Projektträger*in unter nachhaltigkeit@goettingen.de an die Geschäftsstelle der Steuerungsgruppe geschickt. Die Geschäftsstelle schärft in Abstimmung mit der/dem Projektträger*in die Skizze.
- Die geschärfte Projektskizze wird der Steuerungsgruppe von der/dem Projektträger*in in einer der Steuerungsgruppensitzungen vorgestellt. Die/der Projektträger*in erhält Rückmeldung, welche Aspekte noch fehlen, um eine positive Rückmeldung von der Steuerungsgruppe bei der Förderwürdigkeitsprüfung zu erhalten. Welche Aspekte für eine positive Rückmeldung wichtig sind, kann die/der Projektträger*in im Voraus schon über den Bewertungsbogen der Steuerungsgruppe einsehen. Der Bogen befindet sich unten auf dieser Seite unter "Dokumente".
- Nach der Rückmeldung der Steuerungsgruppe schärft die/der Projektträger*in ihre/seine Projektskizze weiter.
- Die/der Projektträger*in nimmt über die Geschäftsstelle der Steuerungsgruppe mit der NBank Kontakt auf. In einem gemeinsamen Gespräch werden alle offenen Fragen zur Förderfähigkeit (Finanzierung, Antragsform etc.) diskutiert.
- Die/der Projektträger*in hat nun eine konkrete Projektskizze, die bereits einmal mit der Steuerungsgruppe und einmal mit der NBank abgestimmt wurde. Die/der Projektträger*in kann nun den offiziellen Prüfungsprozess beginnen, indem sie/er den Projektantrag auf der Seite der NBank ausfüllt und einreicht.
- Der Projektantrag liegt nun der NBank vor. Die NBank beginnt mit der Förderfähigkeitsprüfung. Die NBank fordert die Steuerungsgruppe zur Förderwürdigkeitsprüfung auf.
- Die/der Projektträger*in stellt offiziell sein Projekt der Steuerungsgruppe in einer der Steuerungsgruppensitzungen vor. Sie/er erhält eine positive oder negative Rückmeldung zur Förderwürdigkeit seines Projektes. Als Entscheidungsgrundlage für die Steuerungsgruppe dient hierbei der Bewertungsbogen. Die Steuerungsgruppe teilt der NBank das Ergebnis der Prüfung mit.
- Die NBank hat ihre Förderfähigkeitsprüfung abgeschlossen und das Ergebnis der Förderwürdigkeitsprüfung durch die Steuerungsgruppe erhalten. Die NBank kann nun einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid an die/den Projektträger*in ausstellen. Das Antragsverfahren ist abgeschlossen.
Die Schritte stellen den Idealprozess dar, den ein Projekt läuft. Er stellt sicher, dass die/der Projektträger*in frühzeitig Rückmeldung zu ihrer/seiner Projektidee erhält und alle Entscheidungsträger*innen rechtzeitig einbezogen werden.
Bis wann müssen Projekte eingereicht werden?
Projekte müssen bis zu vier Wochen vor der Steuerungsgruppensitzung bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Die Anträge können für die Geschäftsstelle über nachhaltigkeit@goettingen.de oder postalisch bei der Stadt Göttingen, Referat 07, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen eingereicht werden.
In Ausnahmefälle können bei Bedarf noch außerplanmäßige Sitzungen der Steuerungsgruppe veranlasst werden.
Dokumente
- Strategiepapier Stadt Göttingen
- Bewertungsbogen für die Förderwürdigkeitsprüfung in Göttingen
- Geschäftsordnung Steuerungsgruppe
- Protokoll Steuerungsgruppe der Sitzung vom 25. Januar 2023
- Protokoll Steuerungsgruppe der Sitzung vom 23. Juni 2023
- Protokoll Steuerungsgruppe der Sitzung vom 21. November 2023
- Protokoll Steuerungsgruppe der Sitzung vom 20. März 2024
- Protokoll Steuerungsgruppe der Sitzung vom 18. September 2024
- Protokoll Steuerungsgruppe der Sitzung vom 18. März 2025
- Protokoll Steuerungsgruppe der Sitzung vom 1. Dezember 2025
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm
Mit dem Förderprogramm Resiliente Innenstädte will das Land Niedersachsen niedersächsische Städte dabei unterstützen, ihre Innenstadt zukunftsfähig zu gestalten.
Was ist das Förderprogramm Resiliente Innenstädte des Landes Niedersachsen?
Das Förderprogramm Resiliente Innenstädte soll niedersächsischen Städten eine behutsame Umgestaltung der Innenstädte ermöglichen: Lebendigkeit und Nutzungsvielfalt führen zu einer Abkehr von Monostrukturen, Beteiligungsprozesse an der Gestaltung der Innenstadt erhöhen Akzeptanz und Kreativität, die Stärkung klimagerechter Mobilitätskonzepte und eine umweltgerechtere Flächengestaltung schaffen Aufenthaltsqualität und Zukunftsfähigkeit.
In einem Wettbewerbsverfahren haben 20 Städte ab Mitte Oktober 2021 bis April 2022 unter Beteiligung der Zivilgesellschaft integrierte Strategien erstellt und sich damit um Aufnahme in das Programm beworben. Auf Grundlage der Stellungnahme einer unabhängigen Jury mit Expert*innen aus Wissenschaft und Forschung wurden 15 Städte ausgewählt.
Was ist eine „resiliente“ Innenstadt?
Eine Innenstadt ist dann resilient (heißt „widerstandsfähig“), wenn sie verschiedensten Herausforderungen standhalten kann.
Zu den Herausforderungen zählen beispielsweise:
- Dass aufgrund des Klimawandels immer mehr Extremwetterereignisse wie Hitze, Trockenheit und Starkregen auf die Innenstadt zukommen.
- Dass Emissionen eingespart werden müssen, um den Klimawandel abzumildern.
- Dass es kaum nicht kommerzielle Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten gibt.
- Dass es immer weniger lokale Geschäfte aufgrund des steigenden Online-Handels gibt.
- Dass viele Geschäfte und Gastronomiebetriebe noch mit den Nachwirkungen der Coronapandemie zu kämpfen haben.
- Dass die Nutzungsvielfalt der Innenstadt erhalten werden muss.
Wie diesen Herausforderungen in Göttingen begegnet werden kann, zeigt die territoriale Strategie der Stadt Göttingen.
Welche Städte wurden gemeinsam mit Göttingen für das Förderprogramm ausgewählt?
Neben Göttingen wurden 15 weitere Städte ausgewählt, unter anderem die Landeshauptstadt Hannover, Stadt Braunschweig, Stadt Wolfsburg und Stadt Oldenburg.
Wie lang ist der Förderzeitraum?
Der Förderzeitraum läuft von 2022 bis 2027.
Wie groß ist der Fördertopf?
Die Höhe des Fördertopfes beträgt 4,2 Millionen Euro.
Wo gibt es weitere Informationen zum Förderprogramm?
Weitere Infos zum Förderprogramm gibt es auf der Seite des Landes Niedersachsen und auf der Seite der NBank.
Hier geht es zu einem Infovideo des Landes zum Förderprogramm "Resiliente Innenstädte".
Göttingens Strategie zu einer resilienten Innenstadt
Um die Göttinger Innenstadt zukunftsfähig zu gestalten, hat die Stadt Göttingen eine Strategie entwickelt. Die Strategie zeigt auf…
… vor welchen Herausforderungen die Göttinger Innenstadt in Zukunft steht.
… wie diese Herausforderungen auf ökologischer, sozialer und ökonomischer Ebene bewältigt werden können.
… und welche Projekte dabei als Leitprojekte dienen können.
Mit der Strategie hat sich die Stadt Göttingen erfolgreich auf die Fördergelder des Landes beworben. Die Strategie dient als inhaltliche Handlungsgrundlage für das Programm Resiliente Innenstadt Göttingen.
Kontakt
| Dr. C. Tunsch | |
| Zuständiger Fachdienst Nachhaltige Stadtentwicklung Stadt Göttingen Telefon: 0551/400-3767 | |
