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Artenschutz
Artenschutzmaßnahmen der Stadt Göttingen
Nisthilfen für Wildbienen und Insekten
An 14 Standorten im Stadtgebiet Göttingen wird das natürliche Nahrungs- und Siedlungsangebot im Rahmen eines von der BINGO-Umweltstiftung geförderten Projekts bis 2026 durch die Anlage diverser „Hotspots“ ergänzt. Den Kern dieser Hotspots bilden großformatige Wildbienen-Nisthilfen mit unterschiedlichen Siedlungsangeboten für Röhren bewohnende Arten. In direkter Umgebung der Insektenhotels werden Lehmhügel und Steilwände aus grabfähigem Bodensubstrat angelegt, um auch den bodenbewohnenden Arten Siedlungsraum zu bieten. Dadurch werden insbesondere solitäre Wildbienenarten und die an ihnen parasitierenden Wespen gefördert. Um die Standorte darüber hinaus einer möglichst großen Bestäuber-Vielfalt zugänglich zu machen, wird eine ca. 50 m² große Flächen mit speziellen Nahrungspflanzen für möglichst viele Insektenarten eingesät und kleinflächige Staudenpflanzungen als Nahrungsgrundlage für spezialisierte Zielarten vorgenommen.
Auf diese Weise entstehen kleine Biotope, die die Artenvielfalt im Stadtgebiet unterstützen und bereichern werden. Der langfristige Erhalt der Insektenhotels mit den umgebenden Habitatflächen wird durch die Pflege des Fachdienstes Grünflächen und des Baubetriebshofes des Stadt Göttingen gesichert.
Karte der Standorte für Wildbienen-Nisthilfen
Förderung der Biodiversität
Für die Stadt Göttingen steht als oberstes Ziel die Förderung der Biodiversität im Fokus (siehe auch: Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020). Auf ungefähr 235 Hektar öffentlicher Grünflächen wird bereits ein für Honig- und Waldbienen geeignetes Nahrungsangebot geboten. Nicht unerwähnt bleiben kann der Stadtwald mit einer Gesamtfläche von ungefähr 1800 Hektar.
- Bei der Anlage von Blühstreifen in Wiesen- und Rasenflächen wird bereits auf bienenfreundliche Samenmischungen geachtet.
- Die Pflege öffentlicher Flächen erfolgt durch gärtnerisch geschultes Personal.
- Es werden keine Pestizide auf städtische Flächen aufgebracht.
- Für die Grabeländer der Stadt Göttingen gibt es bezüglich der Nutzung keine Vorschriften zum Obst- und Gemüseanbau. In vielen Parzellen ist ein Großteil mit Wildblumen bepflanzt. Das Aufstellen von Bienenstöcken ist hier genauso wie in den Kleingartenvereinen gestattet. Mehr Informationen unter Bezirksverband der Kleingärtner, Göttingen.
Mauersegler-Nistkästen für städtische Gebäude
Die Stadt Göttingen nimmt ihre Verantwortung für Nistmöglichkeiten an stadteigenen Gebäuden wahr. Am Neuen Rathaus hängen bereits seit einigen Jahren Nistkästen. 2021 wurden im Zuge von Sanierungsmaßnahmen auch am Verwaltungsgebäude in der Breslauer Straße Nistkästen für Mauersegler und Haussperlinge installiert. Es folgten Mauersegler-Kästen für das Gesundheitsamt und die Bonifatiusschule II. Weitere Standorte werden geprüft und nach und nach umgesetzt.
Die BUND Kreisgruppe Göttingen hat im Jahr 2021 eine Kartierung potentieller Niststandorte an städtischen Gebäuden erstellt. Auf Grundlage der BUND-Studie werden künftig Schulen stärker in den Fokus für die Anbringung von Nistkästen gerückt, da diese Gebäude oft mehrstöckig und freistehend sind. Außerdem bietet sich hier die Möglichkeit, Schulkinder direkt vor Ort für die Tierwelt zu begeistern und Ihnen zu zeigen, wie Artenschutz im Siedlungsbereich aussehen kann.
Artenschutz und Heckenschnitt
Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es in der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September verboten, Gehölze zu stark zu beschneiden (§ 39 BNatSchG). Dies wird noch ergänzt durch entsprechende Erlasse des Niedersächsischen Umweltministeriums. Diese Bestimmungen gelten sowohl für den besiedelten Bereich als auch für die freie Landschaft.
Erforderliche Arbeiten sollen demnach so vorbereitet werden, dass sie nicht in die Zeit des Schnittverbotes fallen.
- Es ist verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
- Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen. Dabei müssen die Bestimmungen des Artenschutzes dringend eingehalten werden (z.B. keine erhebliche Störung von Vogelnestern oder anderen Heckenbewohnern).
Ziel dieser Vorschrift ist es, die Lebensstätten wild lebender Tierarten (z.B. Vögel, Haselmäuse) zu erhalten und während der Brut- und Aufzuchtzeit zu schützen.
Sind größere Schnittmaßnahmen innerhalb des Verbotszeitraumes zwingend erforderlich, ist die Untere Naturschutzbehörde für eine Ausnahmegenehmigung zu kontaktieren.
Leitfaden und Hinweise zur Gehölzpflege in der Stadt und auf dem Land (405 KB)
Wildtier gefunden – was tun?
Wer ein vermeintlich hilfloses Wildtier gesichtet hat, sollte Sie nicht voreilig handeln, sondern sich etwas Zeit zur Beobachtung nehmen und versuchen, zunächst mit ausreichend Abstand folgende Fragen zu beantworten:
Ruht sich das Tier vielleicht nur an einer ungünstigen Stelle aus? Oder wartet es vielleicht nur auf die elterliche Fütterung?
Nicht jedes Tier braucht die Hilfe des Menschen! Insbesondere junge Vögel verlassen das Nest oftmals als Ästlinge, bevor sie richtig fliegen können und werden auch am Boden noch von den Eltern gefüttert. Mehr zu dem Unterschied von Ästling und Nestling gibt es hier (wp.wildvogelhilfe.org). Manche Vögel sonnen sich auch gern mit hängenden Flügeln.
Ist das Tier in seiner aktuellen Situation von Feinden gefährdet?
Manchmal müssen sich Tiere nur von einem Schreck erholen (z.B. Scheibenanflug von Vögeln), dafür müssen sie nicht in menschliche Obhut! Man kann ihnen jedoch helfen, indem man sie von lauernden Gefahren abschirmt, z.B. können kleine Vögel gut an erhöhte Positionen im Busch oder Baum gesetzt werden, sodass sie vor Katzen geschützt sind. Übrigens werden Vogelküken, anders als bei Säugetieren, auch nach Kontakt mit dem Menschen noch von den Eltern angenommen.
Ist Starthilfe nötig?
Mauersegler oder Rauchschwalben haben Schwierigkeiten vom Boden zu starten, von einem erhöhten Punkt mit freiem Abflugbereich können sie es jedoch von selbst schaffen, wenn sie ansonsten gesund sind. Bitte nicht hochwerfen! Wenn die Tiere verletzt oder noch nicht bereit sind, werden sie nicht fliegen, sondern fallen.
Sind äußere oder offensichtliche Verletzungen zu erkennen?
Leider sind gebrochene Knochen von kleinen Wildtieren kaum zu heilen, sodass ihnen oftmals nur die Erlösung durch Fressfeinde oder den Tierarzt bleibt. Kleinere Verletzungen lassen sich ggf. von einer sachkundigen Person behandeln.
Wenn ein Tier in menschliche Obhut muss, sollte die Untere Naturschutzbehörde zur Beratung/Vermittlung unter 0551-400 3316 kontaktiert werden oder potentielle Pflegestellen, die auf der Homepage des NABU Göttingen angegeben sind.
HINWEIS: Die Feuerwehr ist für solche Fälle nicht zuständig!
Erste Hilfe für Jungvögel
© pixabay.comWärmen! Z.B. mit den Händen und danach in einer Socke oder einem zum Nest geformten Handtuch in einem Karton- Wasser ist nicht notwendig (kann falsch verabreicht sogar schädlich sein), Jungvögel nehmen Wasser nur über die Nahrung auf
- Für eine geeignete Fütterung sollte die Art bekannt sein, für die meisten Singvögel eignen sich Insekten. Es gilt: am besten zunächst fachkundig beraten lassen, bevor etwas falsches gefüttert wird!
Ausführlichere Informationen gibt es auf den Seiten der Wildvogelhilfe.
Leider gibt es in Göttingen und näherer Umgebung derzeit keine Wildtierauffangstation. Hilfsbedürftige Wildtiere werden an Privatpersonen vermittelt, die sich der Pflege von Tieren ehrenamtlich annehmen. Die Kapazitäten der Personen sind begrenzt, daher ist es umso wichtiger, nicht vorschnell zu handeln.
Fledermausfunde
Fledermäuse in der Wohnung:
Ist es dunkel draußen, das Licht löschen und die Fenster öffnen. In der Regel haben sich die Tiere nur nach drinnen verirrt und finden von selbst wieder hinaus.
Fledermäuse anfassen:
Wer eine Fledermaus anfassen muss, um sie aus der Wohnung zu bekommen oder ihr zu helfen, sollte sich mit Leder-, Arbeits- oder Gartenhandschuhen schützen. Das Problem bei dem Kontakt mit Fledermäusen ist weniger die Krankheitsübertragung als der Biss selbst. Selbst kleine Tiere können schmerzhaft zubeißen.
Fledermäuse sichern:
Fliegt die Fledermaus nicht von selbst weg, so ist sie möglicherweise geschwächt und/oder unterkühlt. Die Unterbringung in einem zugebundenen Stoffbeutel oder in einem durch ein Tuch gepolsterten Karton mit Luftlöchern mindert den Stress der Tiere und gibt ihnen die Möglichkeit sich aufzuwärmen.
Fledermaus-Regionalbetreuer:
Im Stadtgebiet Göttingen berät Annika Schröder ehrenamtlich zu Fundtieren und Fledermausquartieren am Haus. Sie ist unter 0163-1550246 oder annika_schroeder@posteo.de erreichbar.
Es gilt zu berücksichtigen, dass es im Ermessen eines/einer jeden Ehrenamtlichen liegt, was in der eigenen Freizeit leistbar ist. Eine Erreichbarkeit rund um die Uhr ist nicht vorgesehen, sodass von nächtlichen Anrufen bitte abzusehen ist.
Honig- und Wildbienen
Honig- und Wildbienen sind zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Sicherung und Steigerung von Erträgen in der Landwirtschaft unverzichtbar.
Bienen benötigen ganzjährig ein reichhaltiges und vielfältiges Blühangebot - diese Voraussetzung ist heute in der teilweise intensiv genutzten Landschaft nicht überall gegeben.
Insbesondere in den letzten Jahren wurde über einen Anstieg des Bienensterbens in der EU und in anderen Teilen der Welt berichtet, was große Besorgnis hervorgerufen hat. Wissenschaftliche Studien konnten jedoch bisher weder die Ursache noch das genaue Ausmaß dieser erhöhten Sterblichkeit feststellen.
Dennoch hängt die Bienengesundheit im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:
- Bakterielle, virale oder parasitäre Ursachen
- Die Verfügbarkeit geeigneter Behandlungsmethoden
- Das Vorhandensein invasiver Arten
- Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft
- Der Rückgang der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft
Konkurrenz von Honig- und Wildbienen
Aus naturschutzfachlichen Gründen problematisch ist die unmittelbare Nahrungskonkurrenz der Honigbienen mit den natürlicherweise vorkommenden Wildbienen und Hummeln zu sehen. Diese zumeist konkurrenzschwächeren, überwiegend seltenen und nach Naturschutzrecht geschützten Insektengruppen gehören zu den eigentlichen Zielorganismen der Naturschutzarbeit und sollten durch das Ausbringen von Honigbienen nicht noch stärker in ihrer Existenz gefährdet werden.
Aus naturschutzrechtlichen Gründen verbietet sich daher besonders eine Ansiedlung von Honigbienen in Naturschutzgebieten (Kerstlingerröder Feld, Bratental) sowie im unmittelbaren Umfeld von kleinflächigen geschützten naturnahen Biotopstrukuren (Magerrasen, Feuchtwiesen, Felsbildungen etc.).
Weitergehende Informationen zum Thema Konkurrenz Wildbienen vs. Honigbienen bietet u.a. folgende Übersicht: www.wildbienen.de
Schutzmaßnahmen
Das kann jeder Einzelne tun
- Bienen benötigen ein reichhaltigeres und vielfältigeres Blühangebot. Das Potential von Grünflächen sollte genutzt und verstärkt gefördert werden.
- Wiesen nicht so oft und weniger düngen
- Erhalt von kleereichen Wiesen als Nahrungsquelle für Hummeln
- Anpflanzung von Küchenkräutern wie Lavendel, Borretsch, Salbei und Majoran
- Blühende Ranken und Hecken wuchern lassen
- Umgestaltung des Gartens in einen insektenfreundlichen Garten. Weitere Informationen gibt es auf der Seite Umwelttipps unter „Insektenfreundlicher Garten“.
Zum Netzwerk blühende Landschaft.
Das kann die Landwirtschaft tun
- Erhalt und Förderung der gängigen landwirtschaftlichen Blühpflanzen (Phacelia, Raps, Senf u. Ölrettich)
- Erhalt seltener und gefährdeter Ackerwildkrautarten auf extensiv bewirtschafteten Ackerrändern
- Gezielte Ansaat von Blühstreifen (mehr Infos unter: Netzwerk Lebensraum Brache)
- Einrichtung von Schutzäckern (mehr Informationen zu Ackerstreifen)
- Ansaat von Zwischenfrüchten
- Erhalt des Blühangebotes auf Restflächen
- Pflege vorhandener Gehölze bzw. Neuanpflanzung von Hecken und Gehölzen als Lebensraum für Bienen
- Mähfrequenz der Raine herabsetzen bzw. Mai bis August nicht mähen
- Weniger tief und vorhandene Raine abwechselnd mähen
Das kann die Forstwirtschaft tun
- Blühaspekte auf Waldwiesen und an anderen offenen Bereichen und Waldwegen erhalten
- Pflanzungen von Blühhecken an Waldrändern
- Freistellen von vorhandenen Bäumen wie Wildobst, Linde etc.
Wespen und Hornissen
Alle wildlebenden Tiere, somit auch Wespen, stehen unter allgemeinem Naturschutz (das ist im Bundesnaturschutzgesetz §39 geregelt), das heißt sie dürfen ohne vernünftigen Grund nicht getötet werden. Hornissen und Hummeln, sowie alle Wildbienen, stehen zudem unter besonderem Schutz (§44), für die Arbeit mit ihnen ist immer eine behördliche Ausnahmegenehmigung notwendig.
Sollte die Beseitigung eines Wespennestes trotz aller Toleranz unvermeidlich sein (Nest in Wohnräumen, Kleinkinder oder Kranke im Raum oder bei den seltenen Fällen echter Wespenstichallergie), so sollte zunächst eine Umsiedlung in Betracht gezogen werden. Die Begutachtung eines Nestes wird nicht von der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt, hierfür gibt es Expert*innen, deren Hilfe selten unentgeltlich ist.
In solchen Fällen bitte das Sachverständigenbüro T. Steinmetz telefonisch unter 017672162302 bzw. 0163-9019919 oder Bernd Scholze aus Osterode unter 0176 56851933 kontaktieren.
Die Feuerwehren sind nicht für Wespenberatung oder -bekämpfung zuständig!
Auch die unbeliebten Wespen und Hornissen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Ökosysteme! Sie sind nicht nur wichtige Bestäuber, sondern ernähren sich von unerwünschten Insekten, wie Raupen, Fliegen und Blattläusen.
Bei vernünftigem Umgang mit Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen ist in aller Regel ein Miteinander ohne gegenseitige Beeinträchtigung möglich: In Nestnähe können sich Wespen und Hornissen jedoch bedroht fühlen. Allerdings können sie sich auch relativ schnell an Menschen in ihrem Umfeld gewöhnen, solange diese sich ruhig bewegen und nur langsam auf das Nest zu gehen. Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen sind niemals grundlos aggressiv, sondern stechen nur in Notwehr.
Deshalb Ruhe bewahren und nicht nach anfliegenden Tieren schlagen!
Wichtig zu wissen ist zunächst, dass nur zwei der heimischen sozialen Wespenarten als störend empfunden werden, weil sie versuchen, einem das Essen streitig zu machen und aggressiv werden können. Dabei handelt es sich um die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe. Andere Wespenarten gelten im Vergleich als harmlos, weil sie aufrgund eines anderen Nahrungsspektrums weniger in Kontakt mit Menschen treten und demnach keine Reibungseffekte entstehen. Aufgrund von Verwechselungen werden jedoch unnötigerweise oftmals auch andere Wespenarten bekämpft, z.B. die unter Vordächern nistenden Langkopfwespen.
Praktische Tipps
Wespen:
- Generell sollten Speisen im Freien gut abgedeckt sein, eine Ablenkungs-Futterstelle (eine Schale mit Fallobst, Zuckerwasser, Apfelsaft) in einiger Entfernung oder auch eine mit Gewürznelken gespickte Zitronenscheibe zur Vergrämung sind bewährte Hilfsmittel.
- Bei einem bekannten Nest sollte ein Abstand von etwa 2 Metern eingehalten, Erschütterungen in Nestnähe vermieden und die Flugbahn der Insekten nicht versperrt werden
- Einfluglöcher am Haus hinter denen sich ein Nest befindet, sollten nicht einfach verschlossen werden, denn dann ist mit aggressiven Wespen, möglicherweise sogar im Innenraum zu rechnen.
- Nach den ersten Frostnächten sind alle Wespennester verlassen und lassen sich gefahrlos entfernen. Die meisten Wespenarten sind sogar schon ab Ende August wieder verschwunden.
- Eine Entfernung alter Wespennester muss nicht unbedingt erfolgen, denn die Nester selbst richten keinen Schaden an und zersetzen sich mit der Zeit. Eine Wiederbesiedlung im Folgejahr erfolgt nicht.
Hornissen:
- Hornissen koten unterhalb des Nestes flüssig ab, was Verfärbungen am Bauwerk und unangenehmen Geruch verursachen kann. Dem kann mit einer untergestellten Wanne voll Katzenstreu entgegengewirkt werden
- Die Umsiedlung oder Beseitigung eines Hornissennestes bedarf einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde
Von eigenen Vernichtungsversuchen ist dringend abzuraten!
Oftmals enden diese Versuche in aggressivem Verhalten und Schädigungen von Mensch und Tier. Zudem können als umweltverträglich bezeichnete moderne Insektizide bei Anwendung in Wohnräumen durchaus auch für den Menschen negative gesundheitliche Wirkungen haben.
Diese und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des NLWKN, des NABU und des BUND:
Igel
Im Amtsblatt Nr. 03 der Stadt Göttingen vom 17. Februar 2025 wurde die Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern im Gebiet der Stadt Göttingen veröffentlicht. Seither dürfen Mähroboter nicht mehr in der Dämmerungs- und Nachtzeit betrieben werden, um Igel und andere kleine Wirbeltiere zu schützen. Weitere Informationen und Hintergründe sind in der Allgemeinverfügung nachzulesen.
Der Igel hat sich als Kulturfolger der menschlichen Ausbreitung angepasst und nutzt gerne die Gärten und Grünflächen im Siedlungsbereich. Er ernährt sich von Raupen, Regenwürmern, Schnecken, Käfern, Spinnen und Larven, womit er so manchem Gärtner einen guten Dienst erweist.
Der Igel ist dämmerungs- und nachtaktiv. In den Abendstunden beginnt er mit der Futtersuche und ist dabei in Gärten, aber auch auf Straßen und Wegen anzutreffen. Dabei kann eine unerwartet laute Geräuschkulisse entstehen. Im Herbst beginnt der Igel sich die Fettreserven für den Winter anzufressen und sein Winternest zu bauen, denn der Igel hält in den kalten Monaten Winterschlaf.
Dank ihrem Stachelkleid sind Igel unter natürlichen Bedingungen keinem starken Feinddruck ausgesetzt. Durch den Einfluss des Menschen entstehen jedoch für den Igel Gefahren, derer wir uns oft gar nicht bewusst sind.
Gartengeräte wie Laubsauger und Mähroboter, sowie weggeworfener Müll in Form von Büchsen und Plastiktüten, können für Igel gefährlich werden. Strukturarme Ziergärten, in denen zur Schädlingsbekämpfung häufig Herbizide, Pestizide und Kunstdünger eingesetzt werden, zerstören die Artenvielfalt im Siedlungsbereich. Außerhalb dessen hat die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft einen ähnlichen Effekt: Nahrungs- und Habitatverlust. Und nicht zuletzt ist mit zunehmender Zerschneidung der Landschaft der Straßenverkehr einer der wichtigsten Gefährdungsfaktoren.
Amphibien
Amphibien sind nicht nur Räuber für lästige Insekten und Spinnentiere, sie sind selbst Beute und somit Nahrungsgrundlage für viele Vögel und Säugetiere. Damit bilden sie ein wichtiges Bindeglied in der Nahrungskette, das es zu schützen gilt.
Amphibien werden auch Lurche genannt und sind Kröten, Frösche, Molche, Unken und Salamander. Sie sind an Feuchtigkeit gebunden und benötigen Gewässer zur Fortpflanzung. Diese Laichgewässer werden jedes Jahr aufgesucht und über Generationen hinweg genutzt. Im Frühjahr, wenn es wärmer wird (nachts über 5°C), wandern Amphibien teilweise mehrere Kilometer weit, um sich an dem Gewässer zu paaren und Eier abzulegen, an dem sie selbst geschlüpft sind. Diese Wanderungen finden in der Dämmerung und in der Nacht statt, zu Zeiten erhöhter Luftfeuchtigkeit. Dabei sind sie vielen Gefahren ausgesetzt, eine der größten und offensichtlichsten ist der immer weiter zunehmende Straßenverkehr, der sie auf ihren Wanderungen gefährdet. Zusätzlich wird den Amphibien durch das Verschwinden von Kleingewässern aufgrund von Vermüllung oder Überbauung die Lebensgrundlage entzogen. Düngemittel und andere Gifte, die in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen, werden leicht über die Haut aufgenommen und können fatale Folgen haben. Auch der Insektenschwund stellt eine reale Bedrohung der Nahrungsgrundlage dar.
In Deutschland gibt es 21 Amphibienarten zu denen bekannte Arten wie Erdkröte und Feuersalamander gehören. Die streng geschützte Geburtshelferkröte erreicht im südlichen Niedersachsen ihre nordöstliche Verbreitungsgrenze und stellt somit eine lokale Besonderheit für den Göttinger Raum dar.
Rechtliches
Alle wildlebenden Tiere stehen unter allgemeinem Naturschutz (das ist im Bundesnaturschutzgesetz §39 geregelt). Amphibien stehen zudem unter besonderem Schutz, sodass auch §44 BNatSchG greift. Demnach ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dies gilt ebenso für deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Verstöße gegen dieses Gesetz können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
Amphibienschutzanlagen
Für Gefahrenstellen an Straßen gibt es unterschiedliche Überbrückungs-varianten (Sperrungen, Zäune, Tunnel), die jedoch nicht an jeder Stelle gleichermaßen geeignet sind. Es bedarf einer guten Datengrundlage und oftmals einiger ehrenamtlicher Helfer, um über die Art der Amphibienschutzanlage zu entscheiden und nicht immer kann bei der ersten Meldung sofort eine Schutzmaßnahme umgesetzt werden.
In Göttingen gibt es derzeit zwei Amphibienzäune, die in der Saison von Ehrenamtlichen betreut werden und mit deren Mithilfe jedes Jahr Fröschen und Kröten bei der Wanderung über die Straße geholfen wird.
Praktische Tipps
- Sobald Sie ein Warnschild für Amphibienwanderung sehen, fahren sie so langsam wie möglich und achten sie besonders auf Frösche, Kröten, Salamander und Eidechsen auf der Straße.
- Im eigenen Garten können gezielt Lebensräume und Laichgewässer für Amphibien geschaffen werden. Diese werden in der Regel selbstständig besiedelt, sofern sich keine Fische darin befinden.
- Der Verzicht auf die Anwendung von Düngern und Pflanzenschutzmittel ermöglicht nicht nur Amphibien einen Rückzugsort, sondern auch vielen anderen Tieren.
- Ungenutzte Teile des Gartens dürfen verwildern und Erhöhen die Lebensraumvielfalt.
Diese und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des NLWKN, des NABU und des BUND:
Wer auf Amphibien und Reptilien aufmerksam wird, kann die Gefahrenstellen oder ein erhöhtes Amphibienvorkommen bei der Stadt Göttingen per E-Mail unter amphibien@goettingen.de melden. An diese Adresse kann sich auch jede*r gerne wenden, wer helfen möchten, z.B. bei der Betreuung eines Amphibienschutzzauns.
Vögel
Vogelbruten an Gebäuden kommen häufig vor. Ein wichtiger Unterschied liegt in der einmaligen Nutzung der Brutstätte und der regelmäßigen Nutzung brutortstreuer Vogelarten. Bei einmaliger Nutzung dürfen Tiere während der Brutzeit nicht gestört werden, sobald die Brut abgeschlossen ist, kann das Nest jedoch entfernt werden, da diese Vogelarten sich im nächsten Jahr erneut ein Nest bauen (beispielsweise Hausrotschwanz, Rotkehlchen). Die Verfügbarkeit von Nistmöglichkeiten muss erhalten bleiben, lässt sich aber zum Beispiel mit Nistkästen ausgleichen. Bei Vogelarten, die ein und denselben Brutplatz immer wieder nutzen, sind auch die Nistplätze gemäß Bundesnaturschutzgesetz geschützt.
Mauersegler
Der schwalbenähnliche Mauersegler ist ein Koloniebrüter mit ausgeprägter Brutortstreue, daher sind auch seine Niststätten (die man oftmals gar nicht sieht) geschützt. Mauersegler brüten an hohen Gebäuden in horizontalen Hohlräumen am Dachgiebel, unter Dachziegeln oder –traufen oder in der Attika. Sie bauen keine klassischen Vogelnester sondern nutzen Nistkuhlen aus verspeicheltem Material. Anders als Schwalben sind Mauersegler sehr reinlich und verschmutzen die Hausfassade nicht. Sie fliegen oftmals nur in der Dämmerung zum Nest und sind tagsüber nur in der Luft, daher sind sie am Gebäude nur mit etwas Aufwand (häufigere Kontrollen zur richtigen Zeit) nachzuweisen.
Im Frühjahr, etwa ab Anfang Mai, hört man die charakteristischen Rufe der Mauersegler und sieht sie zwischen den Häusern hindurch zischen. Ab Ende Juli verschwinden Mauersegler schon wieder in Richtung Überwinterungsgebiet.
Mehlschwalbe
Mehlschwalbe© pixabay.comDie Mehlschwalbe ist ein Koloniebrüter, der an rauen Fassaden halboffene bis fast geschlossene Nesthöhlen unter den Dachvorsprung baut. Auch dieser Vogel ist sehr standorttreu und nutzt bestehende Nester erneut, baut sie aus oder um. Dabei nutzen Mehlschwalben lehmigen Schlamm als Nistmaterial, der in der Umgebung ausreichend vorhanden sein muss. Mehlschwalben brüten häufig zwei Mal im Jahr. Auch nach der zweiten Brut dürfen die Nester nicht entfernt werden. Zum Schutz der Fassade vor Verschmutzung können Kotbretter unterhalb der Nistschalen angebracht werden. Bei Sanierungsmaßnahmen an der Fassade, die ein Entfernen der Nester notwendig machen, ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen und nach Abschluss der Arbeiten geeigneter Ersatz anzubringen.
Turmfalke
Junger Turmfalke an einem Nistkasten am Geismar Thie© Christiane KrebsDer Turmfalke hat als Kulturfolger sein Brutgeschehen an menschlich geprägte Lebensräume angepasst. Wenn er in natürlichen Lebensräumen Felsnischen und –höhlen zum Brüten nutzt, nimmt er im Siedlungsraum gern Mauer- oder Fensternischen in hohen Gebäuden. Auch Nistkästen werden von Turmfalken angenommen. Die Brutzeit mit 3-7 Eiern dauert etwa von Mitte April bis Mitte Mai. Turmfalken erspähen ihre Beute, hauptsächlich Kleinnager, aus dem Rüttelflug, bei dem er in der Luft gut beobachtet werden kann. Die Jagd findet in der offenen Kulturlandschaft statt, bestenfalls abwechslungsreich mit freien Flächen, durchsetzt von Büschen und Bäumen zum Verweilen. Das Zugverhalten richtet sich nach dem Nahrungsangebot, viele Turmfalken verbringen den Winter in Deutschland.
Haussperling
Haussperling© pixabay.comDer Haussperling wird auch (Haus-) Spatz genannt. In Hohlräumen an Gebäuden baut er ein einfaches Nest aus allen möglichen Materialien. Dabei kann es vorkommen, dass er die Höhle zunächst etwas ausbaut, indem er darin vorhandenes Material (beispielsweise Dämmwolle) entfernt. Dies ist ein oftmals ungern gesehener Nebeneffekt, der dazu führt, dass die Nisthöhlen vom Menschen wieder verschlossen werden und den Tieren nicht mehr zur Verfügung stehen. Zusätzlich führt die zunehmende Flächenversiegelung und das Kurzhalten von Rasenflächen zu Nahrungsverknappung, sodass lokale Bestände des Haussperlings seit Jahren zurückgehen.
Haussperlinge sind sehr gesellig und brüten gern in Gemeinschaft. Nistkästen sollten also immer mehrere Höhlen anbieten und nebeneinander angebracht werden. Die Brutzeit beginnt früh (ab Ende März) und kann sich durch mehrere aufeinanderfolgende Bruten lange hinziehen (bis Anfang September).
Der Haussperling ist eigentlich ein reiner Körnerfresser (nur zur Jungenaufzucht werden Raupen und andere Insekten gefüttert), die Anpassung an den Siedlungsraum hat ihn jedoch zu einem Allesfresser gemacht. Dadurch findet er auch im Winter genug zu fressen und zeigt kein Zugverhalten.
Fledermäuse
Fledermäuse sind im Jahreszyklus auf unterschiedliche Teillebensräume angewiesen: Sommer- und Paarungsquartiere, Wochenstubenquartiere, Jagdbiotope und Winterquartiere. Neben den Winterquartieren kommt den Wochenstubenquartieren besondere Bedeutung zu. Fledermaus-Weibchen bilden im Sommer sogenannte Wochenstubengesellschaften, in denen das Gebären und Aufziehen der Jungen getrennt von den Männchen geschieht. Die Größe solcher Wochenstuben ist von Art zu Art unterschiedlich, genauso wie die Art des Quartiers, welches sie dafür nutzen. Einige Fledermausarten nutzen nur Baumquartiere, andere nur Gebäude und wieder andere nutzen beides. Egal um welches Quartier es sich handelt, Fledermäuse sind sehr standorttreu und nutzen diese Quartiere jedes Jahr wieder, sodass ihnen ein besonderer Schutz zukommt. Auch außerhalb der Fortpflanzungsperiode dürfen Fledermausquartiere nicht zerstört werden!
Im Zuge von Bau- und Sanierungsvorhaben sind Quartiere an und in Gebäuden jedoch immer wieder betroffen. Dabei ist es oftmals schwierig zu erkennen, ob ein Fledermausquartier vorhanden ist. Manche Arten hängen frei an der Decke im Innenraum und sind leicht zu sehen, bzw. durch Kothaufen nachzuweisen. Andere Arten hängen in Spalten an der Außenfassade oder im Dach, was ohne spezielles Equipment oder eindeutige Hinweise durch Bürger*innen schwer nachzuweisen ist.
Großes Mausohr
Göttinger Mausohrkolonie am Maschpark© Karl KugelschafterMit einer Flügelspannweite von 35 bis 43 cm ist das Große Mausohr die größte heimische Fledermausart. Die Wochenstuben können mehrere hundert und selten sogar mehrere tausend Tiere umfassen. Diese Wochenstuben befinden sich meist in großen trockenen Dachräumen wie sie oft in Kirchen zu finden sind. Aber auch in Scheunen oder Brückenbauwerken wurden schon Wochenstubenkolonien entdeckt.
Günstige Quartiere werden alljährlich, über Generationen hinweg, immer wieder aufgesucht. Die Besiedlung dieser Quartiere erfolgt etwa im Mai. Im Juni gebären die Weibchen ein Junges, welches fast nackt zur Welt kommt von der Mutter gesäugt wird.
Große Mausohren verlassen ihre Tagesschlafverstecke, anders als die viel kleinere und im Siedlungsgebiet typische Zwergfledermaus, erst bei völliger Dunkelheit. Auf dem Weg zu den Jagdgebieten fliegen diese Fledermäuse oft entlang von Hausmauern aus dem Siedlungsraum hinaus. Sie überqueren die offene Kulturlandschaft in niedrigem Flug entlang von Hecken, Ufergehölzen, Obstgärten und Waldrändern. Die Jagdgebiete können 15-20 km vom Quartier entfernt liegen. Sie ernähren sich hauptsächlich von Laufkäfern, Nachtfaltern, Heuschrecken und Spinnen, die sie direkt vom Boden absammeln.
Ab September/Oktober fliegen die Tiere in ihre angestammten Winterquartiere, die bis zu 200 Kilometer entfernt liegen können. Als Winterquartiere des Großen Mausohrs dienen Höhlen, Stollen und frostfreie Keller. Im Göttinger Wald wurde ein Mausohr-Weibchen gefangen, welches 7 Jahre zuvor in einem Winterquartier im Harz (Entfernung 62 km) beringt wurde. Der bisher nachgewiesene Altersrekord dieser Art liegt bei 25 Jahren.
In Göttingen machte im Jahr 2010 ein aufwendiges, weltweit bis dato einzigartiges Projekt Furore: Im Zuge des Abbruchs der sogenannten Treppchenhäuser am Maschmühlenweg wurde für die dort ansässigen Exemplare des Großen Mausohrs auf dem angrenzenden Gelände des Sportparks ein entsprechendes Ersatzquartier errichtet. Dieses wurde innerhalb der bekannten vorhandenen Flugroute gebaut, damit die Tiere es finden können. Dazu wurden alte Baumaterialien des ehemaligen Dachstuhls der Treppchenhäuser verwendet und arteigene Ortungs- und Soziallaute mit einem speziellen Gerät abgespielt, damit die Mausohren durch vertrauten Geruch und Geräusche angelockt werden.
Das Projekt zeigte erste Erfolge, denn nach und nach bezogen einige Mausohrweibchen tatsächlich das neue Quartier. Bis heute ist mit ca. 40 Tieren zumindest ein Teil der ehemaligen Kolonie in das Fledermaushaus umgezogen. Wo die restlichen Tiere verblieben sind ist nicht geklärt. Die Wochenstube im Fledermaushaus ist die einzige bisher bekannte Mausohr-Kolonie im Stadtgebiet Göttingen.
Zwergfledermaus
Zwergfledermaus© pixabay.comDie Zwergfledermaus ist die kleinste europäische Fledermausart. Sie wiegt nur 3,5-8 Gramm. Sie besiedelt Spalten an Gebäuden, für ein Einzeltier reicht dabei schon die Größe einer Streichholzschachtel. Die Wochenstuben finden sich ab April zusammen und können bis zu 250 Tiere umfassen. Zwergfledermäuse sind im Siedlungsbereich recht häufig anzutreffen. Sie gehören zu den Fledermäusen, die Licht tolerieren, man sieht sie häufig unter Laternen jagen. Die Winterschlafperiode der Zwergfledermäuse setzt im November ein. Die Winterquartiere können sich ebenfalls am Gebäude befinden, z.B. in Putzblasen, tiefen Außenwandspalten oder hinter gusseisernen Fallrohren.
Breitflügelfledermaus
Die Breitflügelfledermaus gehört zu den größten heimischen Fledermausarten. Der saisonale Aufenthalt dieser Art reicht von Mai bis August/September. In dieser Zeit bewohnen die Weibchen mit 10-50 Exemplaren größere Spaltenquartiere an Gebäuden. Dazu zählen Hohlräume zwischen Firstziegeln und Gebälk, in Dachausbauten, Verkleidungen im Dachraum und in Dachkästen. Breitflügelfledermäuse zählen zu den Kulturfolgern, nicht nur ihre Quartiere, sondern auch ihre Jagdgebiete liegen oft im Siedlungsbereich, entlang von Hecken, Baumreihen, in Parkanlagen und Gärten. Dabei erbeuten sie hauptsächlich Käfer, wie z.B. Maikäfer und Mistkäfer, aber auch Schmetterlinge.
Anfang August lösen sich die Wochenstuben wieder auf, wobei einzelne Tiere durchaus bis Oktober im Quartier verbleiben können. Die Paarungszeit der Breitflügelfledermäuse beginnt im August. Die Mehrzahl der Tiere überwintert in tiefen Verstecken von Gebäuden, wo sie selten aufgespürt werden. Aber auch unterirdische Höhlen und Stollen werden als Winterquartier genutzt. Dabei sind sie häufig alleine, selten in Gruppen anzutreffen.
Artenschutz an Gebäuden
Wenn Gebäude modernisiert werden, verlieren unsere „heimlichen Mitbewohner“ oft ihre Nist- und Schlafplätze. Lebensräume für Vögel und Fledermäuse in und unter Dächern, hinter Fassadenverkleidungen, Fallrohren oder in Fassadennischen können ersatzlos verloren gehen, wenn die Handwerker anrücken. Dies muss nicht sein, denn es gibt viele leicht realisierbare bauliche Lösungsmöglichkeiten zum Schutz der Tiere.
Generell gilt: Der Erhalt von Lebensstätten geschützter Arten sollte immer Vorrang vor möglichen Ersatzmaßnahmen haben. Ist der Verlust von Lebensstätten jedoch unvermeidbar, stellen Ersatzquartiere eine Möglichkeit dar, die „Wohnungsnot“ der Tiere zu lindern.
Das Anbringen von Nisthilfen oder das Bereitstellen von geeigneten Fledermausquartieren ist nicht schwer und kann an fast allen Gebäuden problemlos erfolgen.
Künstliche Nisthilfen kann man im Handel erwerben (Hersteller s.u.) oder auch selbst herstellen. Sie müssen der Art entsprechend angebracht werden. Auch gibt es Möglichkeiten, die Nistquartiere in die Wärmedämmung zu integrieren. Als Beispiel seien hier sogenannte Einbausteine genannt. Diese lassen sich so in die Fassade einbauen, dass nur noch der Einflug sichtbar ist.
Die Nistkästen für Gebäudebrüter sind wartungsfrei, können mit atmungsaktiver Fassadenfarbe farblich passend gestrichen werden und verursachen keinen Schmutz. Gegen den „klecksenden“ Star hilft eine Starensperre. Für Schwalben kann ein Kotbrett angebracht werden. Der getrocknete Kotkegel kann im Herbst mit wenig Aufwand entfernt werden. Mauersegler sind besonderes unproblematisch: Die Alttiere transportieren Kotballen heraus und halten das Nest und die Umgebung sauber.
Unabhängig von möglichen technischen Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Förderung Gebäude brütender Arten ist eine Abstimmung der geplanten Bauzeiten auf die Brutzeiten bzw. die Zeiten der Quartiersnutzung der betroffenen Tierarten unerlässlich. Auskunft hierzu sowie zu möglichen Sachverständigen erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Göttingen.
Faltblatt zum Artenschutz an Gebäuden (267 KB)
Artenschutzrecht
Selbst wenn Sie keine baurechtliche Genehmigung für den Abriss oder die Sanierung eines Gebäudes benötigen, ist das Artenschutzrecht zu beachten.
Der rechtliche Schutzstatus aller Tier- und Pflanzenarten ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dabei wird unterschieden zwischen besonders geschützten und streng geschützten Arten (für die zusätzliche Schutzbestimmungen gelten). Zu letzteren zählen auch alle europäischen Vogelarten.
Im einzelnen verweist das BNatSchG hinsichtlich der Festlegung des Schutzstatus auf die Anhänge der EG-Artenschutzverordnung, der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-RL), auf die Vogelschutzrichtlinie der EU (VoSchRL) sowie auf die Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).
Schutzstatus
Unter den an Gebäuden vorkommenden Tierarten gehören zu den besonders geschützten Arten alle Fledermäuse, alle europäischen Vogelarten (mit Ausnahme der Straßentaube), Hornissen und Solitärbienen. Darüber hinaus sind alle Fledermäuse sowie Greifvögel und Eulen streng geschützt.
Sowohl während als auch nach der Fortpflanzungssaison dürfen Brutplätze und Fledermausquartiere nicht ohne weiteres beseitigt werden.
Bei der Sanierung bzw. Renovierung von Gebäuden ist das Augenmerk nicht nur auf die Schaffung von Nistmöglichkeiten zu richten, sondern es ist auch der Schutz bestehender Lebensstätten zu berücksichtigen.
Nach § 44 Abs.1 Nr.1 bis Nr.3 BNatSchG ist es verboten:
- wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
- wild lebende Tiere der streng geschützten Arten (alle Fledermausarten) und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; […]
- Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (zusammenfassend: Lebensstätten), die die Tiere wiederholt benutzen, z.B. Fledermausquartiere, Mehlschwalbennester oder Hohlräume, in denen Mauersegler oder Sperlinge nisten, sind auch dann geschützt, wenn die Tiere kurzzeitig oder jahreszeitlich bedingt nicht anwesend sind. Da so gut wie alle Gebäudebrüter ihre Niststätten wiederholt benutzen, sind diese ganzjährig geschützt. Ebenso darf den Tieren der Zugang zu ihren Niststätten nicht versperrt werden.
Die genannten Schutzbestimmungen sollen jedoch erforderliche Sanierungen, Reparaturen, Wärmedämmungen oder dergleichen nicht verhindern. Von den genannten Verboten kann unter bestimmten Voraussetzungen – z.B. bei erforderlichen Sanierungs- und Reparaturarbeiten - eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder im Einzelfall auch eine Befreiung gem. § 67 Abs. 2 durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden. Durch Auflagen für den Erhalt oder Ersatz der Niststätten wird die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Belangen des Naturschutzes sichergestellt.
Vor Bau- oder Instandsetzungsarbeiten, bei denen Lebensstätten von gebäudebrütenden Tierarten beseitigt werden müssen, ist eine artenschutzrechtliche Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Göttingen zu beantragen.
Niststätten
Checkliste zum Umgang mit Niststätten von Gebäudebrütern bei Sanierungs-, Umbau- und Abrissmaßnahmen
Kontrolle des Gebäudes vor Beginn der Bauphase durch Sachverständigen auf mögliche Vorkommen von Lebensstätten geschützter Arten.
In der Regel empfiehlt es sich für den Bauherrn, einen Sachverständigen mit der Betreuung der artenschutzrechtlichen Sachverhalte zu betrauen. Ein entsprechendes Gutachterverzeichnis ist bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Göttingen einzusehen.
ACHTUNG: Bei Missachtung oder nicht rechtzeitiger Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange droht ein Baustopp!
Appell an Planer und Bauherren
Wenn Gebäude modernisiert werden, verlieren unsere „heimlichen Mitbewohner“ oft ihre Nist- und Schlafplätze. Lebensräume für Vögel und Fledermäuse in und unter Dächern, hinter Fassadenverkleidungen, Fallrohren oder in Fassadennischen können ersatzlos verloren gehen, wenn die Handwerker anrücken. Dies muss nicht sein, denn es gibt viele leicht realisierbare bauliche Lösungsmöglichkeiten zum Schutz der Tiere.
Generell gilt: Der Erhalt von Lebensstätten geschützter Arten sollte immer Vorrang vor möglichen Ersatzmaßnahmen haben. Ist der Verlust von Lebensstätten jedoch unvermeidbar, stellen Ersatzquartiere eine Möglichkeit dar, die „Wohnungsnot“ der Tiere zu lindern.
Das Anbringen von Nisthilfen oder das Bereitstellen von geeigneten Fledermausquartieren ist nicht schwer und kann an fast allen Gebäuden problemlos erfolgen.
Künstliche Nisthilfen kann man im Handel erwerben (Hersteller s.u.) oder auch selbst herstellen. Sie müssen der Art entsprechend angebracht werden. Auch gibt es Möglichkeiten, die Nistquartiere in die Wärmedämmung zu integrieren. Als Beispiel seien hier sogenannteEinbausteine genannt. Diese lassen sich so in die Fassade einbauen, dass nur noch der Einflug sichtbar ist.
Die Nistkästen für Gebäudebrüter sind wartungsfrei, können mit atmungsaktiver Fassadenfarbe farblich passend gestrichen werden und verursachen keinen Schmutz. Gegen den „klecksenden“ Star hilft eine Starensperre. Für Schwalben kann ein Kotbrett angebracht werden. Der getrocknete Kotkegel kann im Herbst mit wenig Aufwand entfernt werden. Mauersegler sind besonderes unproblematisch: Die Alttiere transportieren Kotballen heraus und halten das Nest und die Umgebung sauber.
Unabhängig von möglichen technischen Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Förderung Gebäude brütender Arten ist eine Abstimmung der geplanten Bauzeiten auf die Brutzeiten bzw. die Zeiten der Quartiersnutzung der betroffenen Tierarten unerlässlich. Auskunft hierzu sowie zu möglichen Sachverständigen erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Göttingen.
Ansprechpartner
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Umwelt der Stadt Göttingen für entsprechende Auskünfte gerne zur Verfügung. Ihre Anfragen werden entgegengenommen unter:
Stadt Göttingen
Fachdienst Umwelt
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Tel.: 400 33 16 bzw. 400 3191
Invasive Arten
Nicht alle gebietsfremden Arten sind automatisch als invasiv einzustufen. Wenn Arten, d.h. Tiere, Pflanzen, Pilze oder Mikroorganismen, absichtlich oder unabsichtlich an einen neuen Standort gelangen, so bringen sie unter Umständen ganz neue Eigenschaften mit in das bestehende Ökosystem. Das kann zum Problem werden, wenn diese gebietsfremden Arten einheimische Arten durch z.B. bessere Anpassungsfähigkeit, stärkere Ausbreitung oder fehlende Fressfeinde verdrängen. Dann ist die Biodiversität (Artenvielfalt) und mit ihr die Struktur und die Funktion des Ökosystems gefährdet.
Diese invasiven Arten sollen bestenfalls im frühen Verbreitungsstadium bekämpft werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Bei bereits weit verbreiteten Arten gilt es Managementmaßnahmen anzuwenden, um größere Schäden zu verhindern. Ein Handlungsauftrag leitet sich aus § 40 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ab, in dem Maßnahmen gegen invasive Arten formuliert werden. Zuständig für die Umsetzung der Rechtsvorschrift ist die Untere Naturschutzbehörde.
Welche gebietsfremden Arten als invasiv eingestuft werden ist in der sogenannten „Unionsliste“ festgeschrieben. Diese Liste ist das wichtigste Instrument der Verordnung „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“. Sie wird regelmäßig aktualisiert und enthält derzeit 88 Arten, von denen 46 in Deutschland vorkommen.
Invasive Arten in Göttingen
In Göttingen kommen verschiedene invasive Arten vereinzelt bis häufig vor. Für jede Art gibt es ein Management- und Maßnahmenblatt, welches die jeweilige Vorgehensweise beschreibt. Nicht alle dieser Maßnahmen sind für den Göttinger Raum geeignet, sodass die Bekämpfung der invasiven Arten in unterschiedlichem Maße stattfindet.
Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax)
Exemplar der Asiatische Hornisse, gefangen in Göttingen.© Joost van CruchtenDiese aus Südostasien stammende Hornissenart gilt neben der Europäischen Hornisse Vespa crabro in Deutschland bereits als etabliert. 2004 gelangte eine Königen per chinesischer Handelsware nach Frankreich, von wo aus die europaweite Verbreitung startete. 2014 gab es den ersten Nachweis in Deutschland (Baden-Würtemberg) und 2023 in Niedersachsen. Da die Art ein enormes Ausbreitungspotential besitzt und deutlich anpassungsfähiger als die Europäische Hornisse ist, gilt es das Ausbreitungsgeschehen dieser gebietsfremden Art zu beobachten und wenn möglich einzudämmen.
2024 wurden erstmals wenige Exemplare der Asiatischen Hornisse im Stadtgebiet gemeldet. Es ist mit weiteren Meldungen in den nächsten Jahren zu rechnen.
Eine erhöhte Gefahr für den Menschen geht von der Asiatischen Hornisse nicht aus! Die Tiere ernähren sich von Honigbienen, Wildbienen und anderen Insekten. Da sie aufgrund der relativ einfachen Verfügbarkeit ganze Bienenstöcke ausräubern können, sind Imker u.U. besonders betroffen. Funde der Asiatischen Hornisse sollten der Unteren Naturschutzbehörde und über das Portal www.AHlert-nord.de gemeldet werden.
Weitere Informationen sind unter laves.niedersachsen.de oder nlwkn.niedersachsen.de zu finden.
Buchstaben-Schmuckschildkröte
Schmuckschildkröte am Göttinger Kiessee.© Kim Stey/Stadt GöttingenDie Buchstaben-Schmuckschildkröte stammt ursprünglich aus Nordamerika. Als beliebtes Tier für die Haltung in Aquaterrarien werden sie vielfach in Gewässern ausgesetzt und mittlerweile gibt es wilde Populationen weltweit in verschiedenen Ländern.
Die Schmuckschildkröte ist Nahrungs- und Raumkonkurrent der Europäischen Sumpfschildkröte und ein starker Prädator von Amphibienlarven, Insekten und Wildpflanzen. Zu ihrer Bekämpfung sollen die Tiere mit Fallen, Reusen oder Netzen gefangen, das Gewässer abgelassen und Nester zerstört werden.
Im Göttinger Stadtgebiet kommen Buchstaben-Schmuckschildkröten vereinzelt in den Stillgewässern verschiedener Parkanlagen vor. Häufige Meldungen kommen aus dem Bereich Göttinger Kiessee, wo die Art seit langem etabliert ist. Eine Bekämpfung erscheint bei der Kosten-Nutzen-Betrachtung deutlich zu aufwändig, zumal ein negativer Einfluss auf die lokale Sumpfschildkröten-Population bislang nicht dokumentiert ist.
Bisam (Ondarta zibethicus)
Der Bisam ist ein ehemals als Pelztier auf Farmen gehaltenes Nagetier nordamerikanischer Herkunft. Er trat aus Freisetzungen erstmals 1905 in Prag wildlebend auf, später waren Gründerpopulationen in Frankreich und Belgien zu verzeichnen, danach eine massive Ausbreitung in ganz Europa. Gebunden an Fließ- und Stillgewässer besiedelt er Uferbereiche mit reichlicher Vegetation und ist Deutschland weit verbreitet.
Der Fraß an Ufer- und Unterwasserpflanzen kann erhebliche Auswirkungen auf die Vegetation in und an Gewässern haben. Dadurch kann der Deichschutz oder auch die Ufersicherung gefährdet sein. Eine Bekämpfung der Art ist in weiten Teilen Deutschlands durch einige Hauptamtliche und über 800 ehrenamtliche Bisamjäger üblich.
Vorkommen des Bisam im Stadtgebiet sind nicht konkretisiert, ebenso wenig wie eine möglicherweise lokal besehende Systematik zu Bekämpfung der Tiere. Beeinträchtigungen naturschutzfachlicher Wertigkeitenin Göttingen sind bisher nicht dokumentiert.
Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
Das drüsige Springkraut ist entlang von Gewässern, schattig-feuchten Waldsäumen, Waldwegen und Brennesselfluren flächig verbreitet. Die Pflanzen werden teilweise über zwei Meter hoch schleudern ihre großen Samen aktiv aus der Frucht heraus. Diese Samen sind besonders ausdauernd und können sich auch auf dicken filzigen Polstern alter Vegetation etablieren. Die riesigen Pflanzen sterben zum Jahresende vollständig ab, neue Pflanzen entstehen nur aus den Samen.
Konkrete Schädigungen durch Verdrängung anderer Arten sind nicht nachgewiesen, indirekt wird aber eine Beeinträchtigung spätblühender Arten durch eine unmittelbare Bestäuberkonkurrenz angenommen. Eine Bekämpfung durch maschinelles Mähen oder Mulchen muss immer vor der ersten Samenreife erfolgen, um zielführend zu sein. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch auch die zu erhaltenden Vegetationsformen in einer sensiblen Entwicklungsphase, sodass ein negativer Einfluss auf einzelne Arten oder Pflanzengesellschaften insgesamt zu bedenken ist. Zusätzlich sind mögliche artenschutzrechtliche Konflikte, insbesondere durch die Störung von Vogelbruten, zu bedenken.
In Göttingen kommt das Drüsige Springkraut in allen oben beschriebenen Lebensräumen vor. Dazu gehören insbesondere die Röhrichtbereiche entlang der Leine, besonders im renaturierten Abschnitt, das FFH-Gebiet 138 „Göttinger Wald“ und viele Einzelbereiche in allen Ortsteilen.
Götterbaum (Ailanthus glutinosa)
Götterbaum im Nonnenstieg.© Mathias Weitemeier/Stadt GöttingenHochwüchsiger Laubbaum, der als Zierbaum seit Ende des 18. Jahrhunderts kultiviert wurde. Der Götterbaum hat ein Ausbreitungspotential durch Wurzelbrut, das bedeutet, dass Störungen durch Rückschnitt oder Wurzelabgrabungen zu einer nochmals verstärkten Ausläuferbildung führen können. Zudem können chemische Substanzen des Baums das Wuchsverhalten von Nachbarpflanzen beeinflussen.
In Göttingen wurden im Herbst 2021 insgesamt 15 Bäume im öffentlichen Raum als Straßenbäume, in Parks, Friedhöfen oder auch auf Schulhöfen festgestellt. Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche sind zur Zeit nicht von einer Besiedlung des Götterbaumes bedroht. Zurzeit soll der Wohlfahrtswirkung der vorhandenen Einzelbäume der Vorzug eingeräumt werden („Jeder Baum zählt“) und eine Beobachtung des geringfügig vorkommenden Ausbreitungsgeschehens erfolgen.
Gelbe Scheinkalla (Lysichiton americanus)
Gelbe Scheinkalla am Teich der Schillerwiesen.© Rudolf StiensDie Gelbe Scheinkalla Lysichiton americanus wird auch Amerikanischer Stinktierkohl genannt und kommt ursprünglich aus Nordamerika. Sie wurde in den Siebzigern im Raum Frankfurt angesiedelt und hat sich dort stark vermehrt. Die auffällige Pflanze kann große Flächen dicht bedecken und dadurch andere Arten feuchter Standorte verdrängen.
Eine wirksame Bekämpfungsmethode ist das Ausgraben der Pflanze inklusive Wurzel, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Dies wurde in Göttingen vereinzelt durchgeführt. Ein flächiger Bestand der Gelben Scheinkalla ist im Stadtgebiet bisher nicht bekannt.
Marderhund (Nyctereutes procyonoides)
Der Marderhund ist ursprünglich ein nordamerikanischer Raubsäuger, der auf Farmen als Pelztier gehalten wurde. Nach der Ansiedlung in der Sowjetunion führte ein starkes Populationswachstum zu einer spontanen Ausbreitung nach Westen. In Deutschland ist der Marderhund mittlerweile flächig verbreitet.
Als Allesfresser gefährdet der Marderhund vor allem Bodenbrüter, im Gegensatz zum Waschbären ist er jedoch nicht kletterfähig. Problematisch ist die Durchseuchung der Marderhund-Population mit verschiedenen Endoparasiten (z.B. Fuchsbandwurm) und hochansteckenden Krankheitskeimen wie Staupe oder Tollwut, die ein Infektionsrisiko für andere geschützte Tierarten wie Luchs oder Wildkatze darstellen.
Zum Vorkommen des Marderhundes innerhalb der Stadt Göttingen sind die Kenntnisse nur fragmentarisch. Als jagdbares Wild tritt der Marderhund im umgebenden Landkreis jedoch immer wieder auf Jagdstrecken in Erscheinung. Eine lokale Populationskontrolle ist aus naturschutzfachlichen Gründen nicht erforderlich. Über Schäden liegen zurzeit keine Kenntnisse vor.
Nilgans (Alopochen aegyptiaca)
Nilgansfamilie am Göttinger Kiessee.© Kim Stey/Stadt GöttingenDie ursprünglich aus Ägypten stammende Nilgans wurde bereits im 18.Jahrhundert als Ziergeflügel in Europa gehalten. Freilebende Brutpaare breiteten sich zunächst nur langsam in Großbritannien aus, bis in den 70er Jahren eine massive Ausbreitungswelle aus den Niederlanden erfolgte. Heute ist die Nilgans in vielen Teilen Europas an Gewässern aller Art, in Parks und im Siedlungsbereich anzutreffen.
Die Nilgans ist ein starker und aggressiver Konkurrent, wenn es um die Nistplatzwahl geht. Dabei vertreibt sie auch größere Arten, wie Weißstorch und Rotmilan. Teilweise wird der Fortpflanzungserfolg von Enten oder Blässhühnern stark gemindert. Bei zahlreichem Auftreten im urbanen Bereich oder auch an Badeseen können hygienische Probleme auftreten, ebenso kommen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen vor. Allerdings sind diese Beeinträchtigungen nicht größer als bei anderen verursachenden Gänsearten.
In Göttingen finden Bruten z.B. an der Garte in Greifvogelnestern oder am Kiessee in Reihernestern in hohen Pappeln statt. Es wurde auch schon von einer Brut auf einem Turm Johanniskirche berichtet. Populationskontrolle durch Jagd ist in Niedersachen nicht möglich, da diese Art hier nicht dem Jagdrecht unterliegt. Ein Management der Gelege der Nilgans ist schon aufgrund der weiten räumlichen Verteilung nur mit erheblichem Aufwand zu realisieren. Als Problemart mit negativem Einfluss auf seltene oder streng geschützte Arten ist die Nilgans im Göttinger Stadtgebiet wenig präsent. Eine Regulation des Nilgansbestandes erscheint daher nicht erforderlich, zumal eine erhebliche Diskrepanz zwischen Aufwand und Ertrag bestünde.
Nutria (Myocastor coypus)
Nach Zusammenbruch der Pelzproduktion in den 1990er Jahren wurden auf Farmen gehaltene Nutrias aktiv freigesetzt, um sich ihnen zu entledigen. Ausgehend von diesen Gründerpopulationen wurden bundesweit die meisten Flusseinzugsgebiete besiedelt. Der Fraß an Ufer- und Unterwasserpflanzen kann erhebliche Auswirkungen auf Vegetationstypen in und an Gewässern haben. Dadurch kann z.B. auch der Deichschutz oder die Uferbefestigungen gefährdet sein, sowie Wege durch Unterwühlen in Mitleidenschaft gezogen werden.
In Göttingen wurden einzelne Nutrias an Fließgewässern wie Weende und Grone beobachtet, sodass davon ausgegangen werden kann, dass auch das Stadtgebiet von dieser wenig auffälligen Art besiedelt worden ist. Schäden, die auf die Grabetätigkeit zurückzuführen sind, sind der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt, ebenso ist die Art in der öffentlichen Wahrnehmung kein Thema. Daher ist auch eine Bekämpfung der Nutria im Göttinger Stadtgebiet nicht notwendig.
Riesenbärenklau oder Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum)
Die Herkulesstaude wurde ursprünglich als Zierpflanze in Gärten kultiviert und erfuhr in den 70er und 80er Jahren als Modepflanze eine rasante Verbreitung. Die Blütendolden werden mehrere Meter hoch und bilden gut flugfähige Samen. Die Pflanze ist sehr robust gegenüber Beschädigungen, da sie sich auch über unterirdische Seitentriebe vermehrt. Dadurch werden in der Umgebung wachsende Pflanzen stark bedrängt. Konkrete Schädigungen durch Verdrängung anderer Arten sind jedoch nicht nachgewiesen. Maßgeblich ist die schwerwiegende Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit. In allen Pflanzenteilen enthaltene Inhaltsstoffe führen bei Menschen und Tieren in Verbindung mit UV-Strahlen zu Verbrennungen der Haut und Beeinträchtigungen der Atemwege!
Langjährige Vorkommen in öffentlichen Flächen sind aus dem Hochwasserbett der Leine. Ebenso finden sich Pflanzen in Grabenröhricht-Beständen in Grone, sowie auf privater Fläche in einem ruderalisierten Wiesental nördlich von Hetjershausen.
Die Bekämpfung der Herkulesstaude ist auf öffentlichen Flächen der Stadt Göttingen alljährliche Routine. Dabei ist die manuelle Bekämpfung mit hohem Personalaufwand, sowie hohen gesundheitlichen Risiken behaftet. Stattdessen wird auf die Entfernung der Blüten, gezielten Einsatz von Herbiziden und auf Beweidung gesetzt (Leinebett, Hetjershausen). Problematisch bleiben Teilpopulationen der Herkulesstaude auf privatem Grund, die nicht vom FD Stadtgrün gemanagt werden können. Von diesen Flächen kann daher immer wieder eine Neubesiedlung der öffentlichen Bereiche erfolgen.
Waschbär (Procyon lotor)
Waschbären in einer Garage.© Sarah Grönwoldt/Stadt GöttingenDer ursprünglich aus Nordamerika stammende Waschbär wurde als Pelztier auf Farmen gehalten, von wo aus er vereinzelt entkommen konnte. Zusätzlich wurde der Raubsäuger teilweise auch gezielt angesiedelt. Mittlerweile ist von einer flächigen Besiedlung ganz Deutschlands auszugehen.
Der Einfluss auf die lokalen Populationen verschiedener Arten kann erheblich sein. Nisthilfen, Höhlungen, Spalten und andere Lebensstätten von Vogel- und Fledermausarten können von Waschbären effizient und kontinuierlich auf vorkommende Beutetiere kontrolliert werden. Großvogelnester von Greifvögeln und Graureihern werden gezielt angegangen, erhebliche Störungen der Reproduktion bis zu einem Erlöschen des Vorkommens können die Folge sein. Wie andere Prädatoren auch kann der Waschbär zu erheblichen Gelegeverlusten bei Bodenbrütern beitragen. Hinzu kommt die Prädation von Amphibienpopulationen seltener und gefährdeter Arten, was an Amphibienschutzanlagen im Siedlungsbereich zu großen Verlusten führen kann.
Problematisch ist zudem die Durchseuchung der Waschbärpopulation mit verschiedenen Endoparasiten und hochansteckenden Krankheitskeimen wie Staupe oder Tollwut, die ein Infektionsrisiko für andere geschützte Tierarten wie Luchs oder Wildkatze darstellen.
Vorkommen im Stadtgebiet machen sich zumeist durch vom Waschbär verursachte Schäden bemerkbar. Bekannt sind Schäden auf Dachböden, in Gärten, Gartenteichen. Bekannt wurde u.a. ein Eindringen in Gewächshäuser des Botanischen Gartens mit entsprechenden Verwüstungen. Die in Göttingen ansässige Graureiherkolonie wurde in den vergangenen beiden Jahrzehnten bereits mehrfach von plündernden Waschbären zu einem Umzug bewegt. Ebenso ist das Eindringen von Waschbären in Horste des Rotmilans belegt. Hier wurden zum Schutz der Gelege erfolgreich Überkletterschutzmanschetten angebracht. Weitere gezielte Maßnahmen wurden im Göttinger Stadtgebiet bisher nicht umgesetzt.
Vorkommen des Waschbären werden zurzeit besonders im Bereich von Privatgärten bekämpft. Zeitweise hat die untere Jagdbehörde Kontakte zu Jägern vorgehalten, die mit einer Fallenjagd Problembären bekämpft haben. In der Offenen Landschaft unterliegt der Waschbär der regulären Bejagung und wird in den Streckenberichten der Jägerschaft mit ausgewiesen. Ob diese Maßnahmen zu einer signifikanten Reduktion der Waschbär-Population beitragen können, ist zumindest strittig.
Der Unteren Naturschutzbehörde werden immer wieder Jungtiere gemeldet, die gefunden oder gar geborgen und scheinbar hilfsbedürftig in eine Versorgungsstelle überstellt wurden. Häufig sind auch Rettungsaktionen der Göttinger Feuerwehr, um Jungtiere von Dächern u.ä. zu bergen.
In Niedersachsen ist es verboten, Waschbären aufzunehmen und in häuslicher Umgebung zu halten. Fundtiere sind einem Jagdausübungsberechtigten zu übergeben und werden getötet, denn Waschbären dürfen nicht aktiv in der Natur ausgesetzt werden!
