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Zuständiger Fachdienst: Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00
Di: -
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 14.00 - 17.00
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HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Stellplatzablösungen, Werbeanlagen

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Stellplatzablösungen

Wenn notwendige Einstellplätze nicht oder nur unter außergewöhnlichen Schwierigkeiten entsprechend den Anforderungen des öffentlichen Baurechts zur Verfügung gestellt werden können, so kann die Stadt ausnahmsweise zulassen, dass statt dessen ein Geldbetrag (Ausgleichsbetrag) an sie gezahlt wird.

Werbeanlagen

Werbeanlagen müssen dem öffentlichen Baurecht  entsprechend errichtet werden.

In den meisten Fällen bedürfen Werbeanlagen ab einer Größe von 1 qm einer Baugenehmigung. Kleinere Werbeanlagen bedürfen nur dann einer Genehmigung, wenn sie an oder in der Nähe eines Baudenkmals errichtet werden oder eine Sondernutzung öffentlicher Flächen vorliegt. Letzteres liegt in den Fällen vor, in denen öffentliche Flächen (bspw. Gehwege oder Straßen) in Anspruch genommen werden sollen. Zu diesem Thema stehen Ihnen die Mitarbeiter des FD Bauverwaltung gern zur Verfügung.


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V. KistnerStandort anzeigen
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Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie
Neues Rathaus, Raum: 930 , 9. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
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E. MisyuryaevaStandort anzeigen
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A. RinkeStandort anzeigen
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T. UebeStandort anzeigen
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I. Zahler-PiechaStandort anzeigen
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