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Zuständiger Fachdienst: StadtRaumVerwaltung

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Termine nach telefonischer Vereinbarung

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
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Sondernutzung öffentlicher Flächen

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Die gewidmeten öffentlichen Flächen im Stadtgebiet (insbesondere Straßen, Wege, Plätze) können grundsätzlich von jedermann im Rahmen des Gemeingebrauchs unentgeltlich genutzt werden. Eine individuelle Nutzung, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, ihn beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann, ist Sondernutzung und von einer in der Regel gebührenpflichtigen Erlaubnis abhängig.

Mit der beabsichtigten Sondernutzung öffentlicher Fläche darf erst begonnen werden, sobald die entsprechende Genehmigung vorliegt. Reichen Sie daher Ihren Antrag bitte mindestens eine Woche vor dem gewünschten Nutzungszeitraum ein! Eine Nutzung öffentlicher Flächen ohne die erforderliche Erlaubnis kann durch die Stadt als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Gebühren werden abhängig von der Art der Nutzung, der Nutzungsdauer sowie der beanspruchten Flächen entsprechend der Sondernutzungsgebührensatzung erhoben. Verwaltungsgebühren werden aufgrund der Verwaltungskostensatzung der Stadt Göttingen festgesetzt.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes StadtRaumVerwaltung gern zur Verfügung!

Bei akuten Störungen bzw. schweren Beeinträchtigungen durch die Sondernutzung öffentlicher Fläche - insbesondere außerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung - wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei.

WICHTIG: Die Sondernutzungserlaubnis ersetzt keine Erlaubnisse nach anderen gesetzlichen Vorschriften (Gewerbeordnung, Gaststättengesetz, Versammlungsgesetz, Straßenverkehrsordnung etc.). Daher ergeben sich ggf. auch andere/weitere Zuständigkeiten:

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