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Zuständiger Fachdienst: Straßenverkehr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 09.00 - 12.00
Di: 09.00 - 12.00
Mi: 09.00 - 12.00
Do: 09.00 - 12.00 und
14.00 - 16.00
Fr: 09.00 - 12.00
Hinweis: Für einzelne Dienstleistungen gibt es gesonderte Öffnungszeiten! Diese sind in den jeweiligen Dienstleistungen zu finden.
Führerschein / Fahrerlaubnis
Allgemeine Informationen
Der Fachdienst Straßen-Verkehr ist für die Dienst-Leistungen
rund um den Führerschein zuständig.
Adresse:
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1 - 4
37083 Göttingen
Öffnungs-Zeiten von der Führerschein-Stelle:
Montag: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
Dienstag: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
Mittwoch: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
Donnerstag: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
und 14 mittags bis 17 Uhr nachmittags
Freitag: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
Termine buchen:
Sie können einen Termin einfach online machen.
Bitte buchen Sie nur einen Termin pro Person.
Der Fach-Dienst löscht doppelte Termine.
Und bitte buchen Sie für jede Dienst-Leistung einen Termin.
Sie können auch für mehrere Personen einen Termin buchen.
Dazu sagt man auch: Gruppen-Termin.
Vielleicht können Sie nicht zu Ihrem Termin gehen.
Dann löschen Sie bitte Ihren Termin.
Hinweis zum Umtausch von alten Führerscheinen
Vielleicht haben Sie Ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 bekommen.
Dann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.
Sie bekommen dann einen neuen Führerschein.
Der Fachdienst Straßen-Verkehr
bekommt viele Termin-Anfragen.
Deshalb tauscht der Fachdienst zuerst nur Führerscheine
von 1953 bis 1970 um.
Begleitetes Fahren mit 17
Jugendliche dürfen ab 17 Jahren Auto fahren.
Aber es muss dann immer eine Begleit-Person mitfahren.
Das nennt man begleitetes Fahren.
Der Fahr-Anfänger lernt so sicher Auto zu fahren.
Mit 18 Jahren darf der Fahr-Anfänger allein Auto fahren.
Voraussetzungen für den Fahr-Anfänger:
- Mindestens 17 Jahre alt.
Aber der Fahr-Anfänger darf mit 16,5 Jahren
das begleitete Fahren beantragen. - Der gemeldete Haupt-Wohnsitz ist in Göttingen.
- Der Führerschein wurde in Göttingen gemacht.
Diese Unterlagen muss der Fahr-Anfänger mitbringen:
- Personal-Ausweis.
- Original-Unterschrift auf Behörden-Vordruck.
- Bio-metrisches Passfoto.
Ein bio-metrisches Passfoto hat besondere Regeln.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.

- Nachweis über einen Sehtest.
- Ausgefülltes Formular:
Antrags-Formular für das Begleitete Fahren mit 17.
Sie finden das Formular unten auf der Seite unter „Formulare zum Herunter-Laden“. - Ausgefülltes Formular:
Antrags-Formular für jede Begleit-Person.

- Sie finden das Formular unten auf der Seite unter „Formulare zum Herunter-Laden“.
- Einwilligungs-Erklärung
von den Erziehungs-Berechtigten.
Die Eltern sind meistens erziehungs-berechtigt.
Voraussetzungen für die Begleit-Person:
- Mindestens 30 Jahre alt.
- Hat einen Führerschein mit der Klasse B
seit mindestens 5 Jahren. - Hat zum Zeitpunkt vom Antrag nicht mehr als einen Punkt
im Verkehrs-Zentral-Register in Flensburg.
Im Verkehrs-Zentral-Register werden Straftaten gespeichert.
Für die Straftaten gibt es Punkte.
Zum Beispiel für zu schnelles Fahren.
Man muss dann eine Strafe zahlen.
Diese Unterlagen muss die Begleit-Person mitbringen:
- Personal-Ausweis.
- Kopie vom Führerschein.
Das kostet das Begleitete Fahren: 53,60 Euro.
Jede Begleit-Person zahlt zusätzlich: 5,10 Euro.
Formulare zum Herunter-Laden
Antrags-Formular für das Begleitete Fahren mit 17
Antrags-Formular für eine Begleit-Person
Die Formulare sind in schwerer Sprache.
Fahrer-Qualifizierungs-Nachweis
![]() | Sie brauchen den Fahrer-Qualifizierungs-Nachweis: Wenn Sie beruflich LKW oder Bus fahren. Sie brauchen den Fahrer-Qualifizierungs-Nachweis für die Klassen:
|
Sie können den Qualifizierungs-Nachweis bekommen:
Wenn Ihr Haupt-Wohnsitz in Göttingen ist.
![]() | Sie müssen diese Unterlagen mitbringen für den Antrag:
|
Der Fahrer-Qualifizierungs-Nachweis kostet 35 Euro.
Sie bekommen den Fahrer-Qualifizierungs-Nachweis per Post geschickt.
Sie bekommen mehr Infos von der Industrie- und Handels-Kammer.
Führerschein verloren und Ersatz-Führerschein beantragen
Vielleicht haben Sie Ihren Führerschein verloren.
Sie können dann einen neuen Führerschein beantragen.
Wichtig
Sie müssen sich bei der Polizei melden:
- Wenn der Führerschein gestohlen worden ist.
- Oder wenn der Führerschein vielleicht gestohlen worden ist.
Voraussetzung:
Ihr Haupt-Wohnsitz ist in Göttingen.
Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Bio-metrisches Passfoto.
Ein bio-metrisches Passfoto hat besondere Regeln.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein.
Achtung!
Vielleicht haben Sie damals Ihren Führerschein
bei einer anderen Behörde bekommen.
Sie müssen dann eine Kartei-Karten-Abschrift mitbringen.
Die Kartei-Karten-Abschrift bekommen Sie bei der Behörde:
Die Ihnen damals Ihren Führerschein gegeben hat.
Das kostet der neue Führerschein:
- 41,80 Euro:
Wenn Sie den Führerschein bei der Führerschein-Stelle abholen. - 48,10 Euro:
Wenn Sie den Führerschein mit der Post bekommen.
Erst-Erteilung: Führerschein für die Klassen A und B beantragen
Sie haben zum ersten Mal
eine Fahr-Prüfung für die Klassen A oder B gemacht.
Und Sie möchten jetzt einen Führerschein haben.
Dann müssen Sie eine sogenannte Erst-Erteilung beantragen.
Voraussetzung:
- Ihr Haupt-Wohnsitz ist in Göttingen.
- Sie müssen Ihre Fahr-Prüfung in Göttingen machen.
Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Bio-metrisches Passfoto.
Ein bio-metrisches Passfoto hat besondere Regeln.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis über einen Sehtest.
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.

- Angaben über die Fahrschule.
Zum Beispiel Name und Adresse.
So schnell können Sie Ihren Führerschein abholen:
Die Führerschein-Stelle bearbeitet Ihren Antrag.
Das kann 4 bis 5 Wochen dauern.
Danach können Sie Ihren Führerschein abholen.
Sie müssen für das Abholen einen extra Termin buchen.
Das kostet der Führerschein: 45,90 Euro
Fahrer-Karte beantragen
Für manche Berufe brauchen Sie eine Fahrer-Karte.
Zum Beispiel als Lkw-Fahrer oder Taxi-Fahrer.
Die Fahrer-Karte ist ein Nachweis.
Die Fahrer-Karte zeigt zum Beispiel:
- Der Fahrer darf das Fahrzeug fahren.
- Und der Fahrer darf Sachen oder Menschen transportieren.
Voraussetzung:
Ihr Haupt-Wohnsitz ist in Göttingen.
Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Bio-metrisches Passfoto.
Ein bio-metrisches Passfoto hat besondere Regeln.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein.

Die Fahrer-Karte kostet:
- 34 Euro:
Wenn Sie die Fahrer-Karte bei der Führerschein-Stelle abholen. - 37 Euro:
Wenn Sie die Fahrer-Karte mit der Post bekommen.
Ausländischen Führerschein umschreiben
Vielleicht haben Sie Ihren Führerschein
außerhalb von der Europäischen Union gemacht.
Und Sie möchten jetzt in Deutschland damit fahren.
Sie müssen Ihren Führerschein umschreiben lassen:
Wenn Sie länger als 6 Monate in Deutschland sind.
Umschreiben bedeutet:
Der Führerschein gilt dann auch in Deutschland.
In diesen Fällen müssen Sie Ihren Führerschein
nicht umschreiben lassen:
- Sie haben den Führerschein zwischen 1996 oder später bekommen.
- Sie haben Ihren Führerschein in der Europäischen Union gemacht.
- Sie sind höchstens 6 Monate in Deutschland.
Für diese Zeit gilt Ihr ausländischer Führerschein.
Voraussetzung:
- Ihr Haupt-Wohnsitz ist in Göttingen.
- Ihr Führerschein ist gültig.
Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Führerschein.
Gut zu wissen:
Diese umgeschriebenen Führerscheine gelten nur 5 Jahre
in Deutschland:
- Führerscheine für die Klasse C.
- Führerscheine für die Klasse CE.
- Führerscheine für die Klasse D.
- Führerscheine für die Klasse DE.
Nach den 5 Jahren muss der ausländische Führerschein
wieder neu umgeschrieben werden.
Gut zu wissen:
Mit einer Learners permit dürfen Sie in Deutschland nicht fahren.
Das spricht man so: lör ners pör mit
In manchen Ländern bekommt ein Fahr-Anfänger
eine Learners permit.
Der Fahr-Anfänger darf mit der Learners permit Auto fahren.
Aber nur wenn eine erwachsene Person
oder ein Fahr-Lehrer dabei ist.
Achtung!
Manchmal haben Führerscheine aus dem Ausland
ein Ablauf-Datum.
Der Führerschein ist dann nur bis zu diesem Datum gültig.
Das Ablauf-Datum gilt dann auch
für den umgeschriebenen Führerschein.
Achtung!
Vielleicht müssen Sie in Göttingen
noch mal eine Fahr-Prüfung machen.
Das kommt darauf an:
Wo Sie Ihren Führerschein gemacht haben.
Führerschein verlängern für die Klassen C/CE und D/DE
Manche Führerscheine gelten nur 5 Jahre.
Das sind Führerscheine mit den Klassen:
- C
- CE
- D
- DE
Sie müssen diese Führerscheine regelmäßig verlängern.
Voraussetzung:
Ihr Haupt-Wohnsitz ist in Göttingen.
Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Bio-metrisches Passfoto.
- Ein bio-metrisches Passfoto hat besondere Regeln.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis über einen Sehtest.
- Ärztliche Bescheinigung.

- Die Bescheinigung muss ein Arzt ausfüllen.
In der Bescheinigung steht:
Sie dürfen ein Fahrzeug fahren. - Kartei-Karten-Abschrift.
Wenn Sie Ihren Führerschein
nicht in Göttingen gemacht haben.
Dann müssen Sie auch eine Kartei-Karten-Abschrift mitbringen.
Sie bekommen die Abschrift bei der Behörde:
Die Ihnen damals den Führerschein gegeben hat.
Die Verlängerung kostet:
- 45,10 Euro:
Wenn Sie den Führerschein bei der Führerschein-Stelle abholen. - 51,40 Euro:
Wenn Sie den Führerschein mit der Post bekommen.
Formular zum Herunter-Laden:
Das Formular ist in schwerer Sprache.
EU-Führerschein: Alten Führerschein umtauschen
Vielleicht haben Sie Ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 bekommen.
Dann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.
Sie bekommen dann einen neuen Führerschein.
Zum neuen Führerschein sagt man auch EU-Führerschein.
Sie müssen dafür keine neue Fahr-Prüfung machen.
Der neue Führerschein ist auf einer Plastik-Karte.
Und der neue Führerschein gilt nur noch 15 Jahre.
Danach muss man den Führerschein umtauschen.
Der Führerschein sieht in allen Ländern
von der Europäischen Union gleich aus.
Gut zu wissen:
Auf dem neuen Führerschein steht vielleicht eine andere Klasse.
Zum Beispiel steht statt Klasse 1 jetzt Klasse A auf dem Führerschein. Sie können trotzdem normal mit dem Führerschein fahren.
Diese Führerscheine werden als Erstes umgetauscht
Die Führerscheine werden nach und nach umgetauscht.
Als Erstes tauscht der Fachdienst Straßen-Verkehr
die Führerscheine von diesen Personen um:
- Die Person hat den Führerschein zwischen 1953 und 1970 bekommen.
- Die Person ist vor 1953 geboren.
Wichtig:
Diese Person muss Ihren Führerschein
bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Gut zu wissen:
Es gibt einen Plan zum Umtauschen
von den alten Führerscheinen.
In dem Plan steht:
Sie müssen Ihren Führerschein bis zu diesem Datum umtauschen.
Sie finden den Plan hier:
Plan zum Umtausch von alten Führerscheinen
Der Plan ist in schwerer Sprache.
Achtung!
Vielleicht haben Sie Ihren Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht.
Dann müssen Sie eine Strafe zahlen.
Voraussetzung:
Ihr Haupt-Wohnsitz ist in Göttingen.
Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Bio-metrisches Passfoto.
- Ein bio-metrisches Passfoto hat besondere Regeln.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Führerschein.

Wichtig:
Vielleicht haben Sie Ihren alten Führerschein verloren.
Dann können Sie trotzdem einen neuen Führerschein bekommen.
- Kartei-Karten-Abschrift.
Wenn Sie Ihren Führerschein
nicht in Göttingen gemacht haben.
Dann müssen Sie auch eine Kartei-Karten-Abschrift mitbringen.
Sie bekommen die Abschrift bei der Behörde:
Die Ihnen damals den Führerschein gegeben hat.
Der neue Führerschein kostet:
- 26,50 Euro:
Wenn Sie den Führerschein bei der Führerschein-Stelle abholen. - 32,80 Euro:
Wenn Sie den Führerschein mit der Post bekommen.
Internationalen Führerschein beantragen
Sie haben Ihren Führerschein in Deutschland gemacht.
Und Sie möchten nun im Ausland damit fahren.
Dann brauchen Sie vielleicht einen internationalen Führerschein.
Innerhalb von der Europäischen Union
brauchen Sie keinen internationalen Führerschein.
Außerhalb von der Europäischen Union
brauchen Sie einen internationalen Führerschein.
Gut zu wissen:
Der internationale Führerschein gilt nur im Ausland.
Der internationale Führerschein ist nur 3 Jahre gültig.
Sie können den internationalen Führerschein nicht verlängern.
Voraussetzungen:
- Ihr Haupt-Wohnsitz ist in Göttingen.
- Sie besitzen einen EU-Führerschein als Plastik-Karte.
Wichtig:
Vielleicht haben Sie noch einen alten Führerschein auf Papier.
Oder Sie haben Ihren Führerschein
vor dem 19. Januar 2013 bekommen.
Dann müssen Sie Ihren alten Führerschein erst umtauschen.
Sie finden hier mehr Infos zum Umtauschen
unter "Alten Führerschein umtauschen"
Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Bio-metrisches Passfoto.
- Ein bio-metrisches Passfoto hat besondere Regeln.
- Führerschein.
Der internationale Führerschein kostet: 16 Euro
Führerschein erweitern
Sie haben bereits einen Führerschein.
Aber Sie haben eine Fahr-Prüfung
für eine andere Fahrzeug-Klasse gemacht.
Und die neue Klasse soll nun auf dem Führerschein
eingetragen werden.
Dazu sagt man auch Führerschein erweitern.
Eine Klasse zeigt an:
Diese Fahrzeuge dürfen Sie fahren.
Mit einem Führerschein Klasse B dürfen Sie zum Beispiel
ein Auto mit höchstens 3,5 Tonnen fahren.
Voraussetzung:
- Ihr Haupt-Wohnsitz ist in Göttingen.
- Sie haben die Fahr-Prüfung für die Erweiterung
in Göttingen gemacht.
Für die Erweiterung von den Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, T, L
müssen Sie diese Unterlagen mitbringen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Bio-metrisches Passfoto.
Ein bio-metrisches Passfoto hat besondere Regeln.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.

- Angaben über die Fahrschule.
Zum Beispiel Name und Adresse von der Fahrschule. - Nachweis über einen Sehtest.
Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Für die Erweiterung von den Klassen C, CE, C1, C1E
müssen Sie diese Unterlagen mitbringen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Bio-metrisches Passfoto.
Ein bio-metrisches Passfoto hat besondere Regeln.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.

- Nachweis über einen Sehtest.
Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. - Angaben über die Fahrschule.
Zum Beispiel Name und Adresse von der Fahrschule. - Ärztliche Bescheinigung.
Sie finden die Bescheinigung unten auf der Seite unter „Formulare zum Herunter-Laden“. - Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Ein Arzt füllt die Bescheinigung aus.
- In der Bescheinigung steht:
Sie dürfen ein Fahrzeug fahren.
Für die Erweiterung von den Klassen D, DE, D1, D1E
müssen Sie diese Unterlagen mitbringen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Bio-metrisches Passfoto.
Ein bio-metrisches Passfoto hat besondere Regeln.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.

- Nachweis über einen Sehtest.
Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. - Angaben der Fahrschule.
Zum Beispiel Name und Adresse von der Fahrschule. - Führungs-Zeugnis mit der Beleg-Art "O".
Sie bekommen das Führungs-Zeugnis
bei der Einwohner-Meldehalle. - Sie können das Führungszeugnis auch
bei der Führerschein-Stelle beantragen.
Das dauert aber länger.
Wichtig:
Vielleicht sind Sie älter als 50 Jahre.
Oder Sie beantragen zum ersten Mal einen Führerschein.
Dann müssen Sie auch
einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung mitbringen.
Sie bekommen den Nachweis
bei bestimmten Untersuchungs-Stellen.
Oder Sie bringen ein Gutachten von Ihrem Betriebs-Arzt
oder einem Arbeits-Mediziner mit.
Ein Gutachten ist ein Bericht.
Der Nachweis und das Gutachten dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
So schnell können Sie Ihren Führerschein abholen:
Die Führerschein-Stelle bearbeitet Ihren Antrag.
Das kann 2 bis 3 Wochen dauern.
Danach können Sie Ihren Führerschein abholen.
Sie müssen für das Abholen einen extra Termin buchen.
Die Erweiterung kostet: 45,10 Euro
Gut zu wissen:
Vielleicht möchten Sie eine Schlüsselzahl eintragen lassen.
Zum Beispiel die Schlüsselzahlen:
- 96
- 196
- 197
Eine Schlüsselzahl ist keine Erweiterung.
Aber die Schlüsselzahl steht auch auf dem Führerschein.
Für die Schlüsselzahl müssen Sie keine Fahr-Prüfung machen.
Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
- Bio-metrisches Passfoto.
- Ein bio-metrisches Passfoto hat besondere Regeln.
Zum Beispiel muss der ganze Kopf auf dem Foto sein. - Nachweis von der Fahrschule.
Das kostet der Eintrag von einer Schlüsselzahl: 28,60 Euro
Personen-Beförderungs-Schein
![]() | Voraussetzungen:
|
Der Personen-Beförderungs-Schein kostet 45,10 Euro.
Kartei-Karten-Abschrift
Sie haben einen alten Führerschein.
Der Führer-Schein ist aus Papier.
Der Führer-Schein ist grau oder rosa.
Der Führer-Schein ist vor dem Jahr 1999 gemacht worden.
Sie brauchen dann vielleicht eine Kartei-Karten-Abschrift.
Sie bekommen die Abschrift in der Stadt:
In der Sie den Führer-Schein gemacht haben.
Die Stadt steht in Ihrem Führer-Schein.
Die Stadt Göttingen kann nur Abschriften machen
für Führer-Scheine aus Göttingen.
So beantragen Sie eine Kartei-Karten-Abschrift:
Sie füllen dieses Dokument aus:
Antrag Karteiabschrift
Sie senden das Dokument an diese E-Mail-Adresse:
Fahrerlaubnis@goettingen.de
Sie müssen die Abschrift mit einer E-Mail beantragen.
Sie können die Abschrift nicht telefonisch beantragen.
Ihr Führer-Schein wurde nach 1999 gemacht.
Dann brauchen Sie keine Kartei-Karten-Abschrift.
Ihre Infos sind alle im Computer von der Führer-Schein-Stelle.
Und die Führer-Schein-Stelle braucht keine Kartei-Karten-Abschrift.
Neu-Erteilung beantragen
![]() | Sie mussten Ihren Führer-Schein abgeben. Sie können dann vielleicht Ihren Führer-Schein neu beantragen Dann wird Ihnen der Führer-Schein neu ausgestellt. Sie haben einen Bescheid vom Amt In dem Bescheid steht auch:
|
| Nötige UnterlagenDiese Unterlagen müssen Sie immer mitbringen:
Für alle Führer-Schein-Klassen mit C und D
Für alle Führer-Schein-Klassen mit D
Für alle Führer-Schein-Klassen mit C und D |
Öffnungs-Zeiten der Führer-Schein-Stelle
Montag bis Freitag: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
Donnerstag auch 14 Uhr nachmittags bis 17 Uhr nachmittags
Die Kosten für die Neu-Erteilung vom Führer-Schein stehen in
der Gebühren-Ordnung für Maßnahmen im Straßen-Verkehr.
Wir können Ihren neuen Führer-Schein zu Ihnen nach Hause schicken.
Dann fallen zusätzliche Kosten an.
Für eine Übersicht von den Kosten können Sie hier klicken:
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Das ist noch wichtig:
- Vielleicht müssen Sie nochmal eine Fahr-Prüfung machen.
- Ihr neuer Führer-Schein gilt für die gleichen Klassen
wie Ihr alter Führer-Schein.
Kontakt
| Team Fahrerlaubnis | |
| Zuständiger Fachdienst Straßenverkehr Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-613210 E-Mail: fahrerlaubnis@goettingen.de | Arbeitszeit: |

