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Zuständiger Fachdienst: Straßenverkehr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 09.00 - 12.00
Di: 09.00 - 12.00
Mi: 09.00 - 12.00
Do: 09.00 - 12.00 und
14.00 - 16.00
Fr: 09.00 - 12.00
Hinweis: Für einzelne Dienstleistungen gibt es gesonderte Öffnungszeiten! Diese sind in den jeweiligen Dienstleistungen zu finden.
Führerschein / Fahrerlaubnis
Allgemeine Informationen
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
| Mo: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Di: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mi: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Do: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
| Fr: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:
Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen.
Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Ist bei bereits gebuchten Terminen absehbar, dass diese nicht in Anspruch genommen werden können, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin selbst zu stornieren.
Hinweis zum Umtausch alter Führerscheine
Alle Jahrgänge ab 1953, die im Besitz eines Papierführerscheins sind, müssen ihren alten Führerschein umtauschen. Weitere Informationen, u.a. zu den jeweiligen Fristen, sind unten auf dieser Seite unter Führerschein / Fahrerlaubnis - EU-Führerschein - Umtausch alter Führerscheine zu finden.
Führerschein / Fahrerlaubnis – begleitetes Fahren mit 17
Ziel des begleiteten Fahrens ist es, jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern durch erfahrene Begleitung vorausschauendes Fahren zu lehren. Bis zum Erreichen des 18. Geburtstages darf nur in Begleitung eines Erwachsenen gefahren werden.
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre; Antragstellung ab 16 ½ Jahren
- gemeldeter Hauptwohnsitz befindet sich im Gebiet der Stadt Göttingen
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
- Ausweisdokument
- Lichtbild
- Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
- Antragsformular für jede Begleitperson (Anlage Formular 1)
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (Anlage Formular 2)
für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister
- Kopie Führerschein
Notwendige Unterlagen
- Ausweisdokument
- Lichtbild
- Erste Hilfe-Nachweis
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
- Antragsformular für jede Begleitperson (Anlage Formular 1)
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (Anlage Formular 2)
Gebühren Begleitetes Fahren
53,60 Euro zzgl. 5,10 Euro je Begleitperson.
Führerscheinprüfungen nur am Hauptwohnsitz Göttingen
- Antrag bf17 (Begleitetes Fahren) für die Fahranfängerin / den Fahranfänger (189 KB)
- Antrag bf17 (Begleitetes Fahren) für Begleitperson (16 KB)
Führerschein / Fahrerlaubnis – Ausstellung Fahrerqualifizierungsnachweis
Diese Ausstellung ist notwendig für die Klassen C + D (selbstständig oder gewerbsmäßig).
Voraussetzung: Der gemeldete Hauptwohnsitz befindet sich im Stadtgebiet Göttingen.
Nähere Auskünfte erteilt hierzu die Industrie- und Handelskammer.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird grundsätzlich dem Antragsteller postalisch zugestellt.
Gebühren
35,00 Euro
Notwendige Unterlagen
- Nachweis Qualifikation
- Lichtbild
- Ausweisdokument
- Führerschein
Führerschein / Fahrerlaubnis – Ersatz nach Verlust
Voraussetzung
Der gemeldete Hauptwohnsitz befindet sich im Gebiet der Stadt Göttingen.
Notwendige Unterlagen
- Ausweisdokument
- Lichtbild
- wurde der letzte Führerschein nicht in Göttingen ausgestellt, ist die Vorlage einer Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich
(Nur notwendig, wenn der letzte Führerschein noch nicht im Kartenformat ausgestellt war)
Gebühren
41,80 Euro zzgl. 6,30 Euro wenn der neue Führerschein per Einwurf-Einschrieben zugeschickt werden soll.
Führerschein / Fahrerlaubnis – Ersterteilung
Erteilung von Fahrerlaubnissen
Die Antragsbearbeitung dauert circa vier bis fünf Wochen.
Notwendige Unterlagen
Erstantrag Klassen A und B
- Ausweisdokument
- gemeldeter Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Göttingen
- Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Angabe der Fahrschule
Gebühren
45,90 Euro (Wird Klasse B in Verbindung mit der Schlüsselzahl 197 beantragt, erhöht sich die Gebühr um 28,60 Euro)
Fahrerlaubnisprüfungen sind nur am Hauptwohnsitz Göttingen möglich.
Führerschein / Fahrerlaubnis – Fahrerkarte
Die Fahrerkarte ist notwendig in der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
- Passfoto
- Führerschein
- Gemeldeter Hauptwohnsitz befindet sich im Stadtgebiet Göttingen
Gebühren
34,00 Euro, bei Zustellung zuzüglich 3,00 Euro
Führerschein / Fahrerlaubnis – Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis
EU-Führerscheine müssen (seit 1996) nicht mehr umgeschrieben werden. Diese gelten hier unbefristet, sofern im Führerschein nichts anderes vermerkt ist.
Beinhaltet der Führerschein Klasse C (E) oder D (E) sind die Befristungen der deutschen Gesetzgebung, zu beachten (ab Ausstellung 5 Jahre).
Inhaber/innen einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht Learners permit), haben 6 Monate ab Einreise die Berechtigung, ein KFZ zu führen. Bei nur vorübergehendem Auslandsaufenthalt, muss ein Zeitraum von mindestens 185 Tagen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines nachgewiesen werden.
Das Erfordernis der erneuten Prüfung richtet sich nach dem Ausstellungsland.
Für alle gilt:
- Fahrerlaubnisprüfungen nur am Hauptwohnsitz Göttingen
- Antrag auf Umschreibung muss innerhalb der Gültigkeit des Führerscheins gestellt werden.
- Der gemeldete Hauptwohnsitz befindet sich im Gebiet der Stadt Göttingen.
Führerschein / Fahrerlaubnis – Verlängerung Klasse C/CE und D/DE
Voraussetzung
Der gemeldete Hauptwohnsitz befindet sich im Gebiet der Stadt Göttingen
Notwendige Unterlagen
- Ausweisdokument
- Augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
- Leistungspsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 (Nur für D-Klassen, nicht älter als 1 Jahr) der Fahrerlaubnisverordnung notwendig bei: Erstbeantragung, Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr, sowie wenn die Befristung bei Antragstellung bereits abgelaufen war.
- Führungszeugnis der Belegart 0 (Notwendig für Klassen D1,D,D1E,DE)
- Lichtbild
Gebühren
45,10 Euro zzgl. 6,30 Euro wenn der neue Führerschein per Einwurf-Einschreiben zugeschickt werden soll.
Hinweis:
Es wird empfohlen, die Beantragung der Verlängerung mindestens vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Befristungen vorzunehmen. Die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins ist nur möglich, wenn bei Antragstellung alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Werden in der ärztlichen Untersuchung Erkrankungen festgestellt und vermerkt, wird empfohlen, vor der Antragstellung zusätzlich eine Bescheinigung des behandelnden Arztes einzuholen, auf welcher die Diagnose und die Art der Behandlung und Medikation erläutert wird, der behandelnde Arzt sollte möglichst eine eigene Einschätzung bzgl. der Fahrtauglichkeit für die entsprechenden Klassen formulieren. So können ggfls. zusätzliche Vorsprachen hier vermieden werden.
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (100 KB)
Muster augenärztliche Untersuchung
Führerschein / Fahrerlaubnis – Umtausch alter Führerscheine – Pflichtumtausch
Hinweis: Wer noch im Besitz eines Papierführerscheins ist und ab 1953 geboren wurde, muss den alten Führerschein gemäß der Fristen für den Umtausch alter Führerscheine umtauschen.
In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass künftige Führerscheine alle 15 Jahre neu ausgestellt werden müssen und somit bei einer vorzeitigen Verlängerung die entsprechenden Jahre verloren gehen.
Führerscheininhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ebenfalls umgetauscht werden. Dies geschieht in einem Stufenplan.
Eine Übersicht über die damaligen und heutigen Fahrerlaubnisklassen können Sie Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung entnehmen.
Fristen
Eine Übersicht der Fristen für den Umtausch findet sich hier.
Notwendige Unterlagen
- Ausweisdokument
- Lichtbild
- Führerschein
- wurde der letzte Führerschein nicht in Göttingen ausgestellt, ist die Vorlage einer Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich (Nur notwendig, wenn der letzte Führerschein noch nicht im Kartenformat ausgestellt war)
Voraussetzung
Gemeldeter Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Göttingen.
Gebühren
26,50 Euro zzgl. 6,30 Euro wenn der neue Führerschein per Einwurf-Einschreiben zugeschickt werden soll.
Führerschein / Fahrerlaubnis – Internationaler Führerschein
Einen internationalen Führerschein kann erhalten, wer im Besitz eines Kartenführerscheines ist.
Der internationale Führerschein ersetzt keinen nationalen Führerschein, sondern bestätigt lediglich den Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis in verschiedenen Sprachen. Er wird auf maximal drei Jahre befristet ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis gilt er nur im Ausland.
Innerhalb der Staaten der Europäischen Union und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ist ein internationaler Führerschein nicht notwendig. Darüber hinaus und insbesondere in Übersee wird aber die Mitnahme eines internationalen Führerscheines dringend angeraten.
Notwendige Unterlagen
Internationaler Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild (45x35 mm) - Es gibt keine Möglichkeit ein Lichtbild im Rathaus anzufertigen
- Kartenführerschein
Grundlage für die Ausstellung ist der neue EU- Kartenführerschein und
der gemeldete Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Göttingen.
Gebühren
Internationaler Führerschein: 16,00 Euro
Führerschein / Fahrerlaubnis – Erweiterung der Fahrerlaubnis
Die Antragsbearbeitung dauert circa vier bis fünf Wochen.
Notwendige Unterlagen:
Voraussetzungen für eine Erweiterung (alle Klassen):
- Ausweisdokument
- gemeldeter Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Göttingen
- Lichtbild
- Erste-Hilfe Nachweis
- Angabe der Fahrschule
- Gebühren 45,10 Euro
Fahrerlaubnisprüfungen nur am Hauptwohnsitz Göttingen
zusätzlich bei Klasse A, A1, A2, AM, B, BE, T, L:
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
zusätzlich bei Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- Augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
nur für Klasse D, DE, D1, D1E:
- Führungszeugnis der Belegart "O" (wird beim Einwohnermeldeamt beantragt und dann der Führerscheinstelle zugesandt – Beantragung durch die Führerscheinstelle möglich, verzögert aber die Bearbeitungszeit)
- Leistungspsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung
Hinweis zum Eintrag der Schlüsselzahlen 96, 196, 197
Hierbei handelt es sich nicht um eine Erweiterung. Neben den entsprechenden Nachweisen der Fahrschulen wird Folgendes benötigt:
- Lichtbild
- Gebühr: 28,60 Euro
- Führerschein
- Ausweis
Muster augenärztliche Untersuchung
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Führerschein / Fahrerlaubnis – Personenbeförderungsschein
Voraussetzungen
- gemeldeter Hauptwohnsitz befindet sich im Gebiet der Stadt Göttingen
- Erste-Hilfe Bescheinigung (Nur notwendig für Krankentransporte)
- Augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
- Leistungspsychologisches Gutachten gem. Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr) (Notwendig bei Ersterteilung, Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr, oder wenn die Befristung im Personenbeförderungsschein bei Antragstellung bereits abgelaufen ist.
- Führungszeugnis der Belegart 0
Gebühren:
45,10 Euro
Muster augenärztliche Untersuchung
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Führerschein / Fahrerlaubnis – Karteikartenabschrift
Karteikartenabschrift beantragen:
Wenn Sie eine Karteikartenabschrift benötigen fordern füllen Sie bitte das zum Download bereitgestellte Dokument aus und senden dieses per E-Mail an Fahrerlaubnis@goettingen.de
Bitte beachten Sie, das eine Karteikartenabschrift nur benötigt wird, wenn der alte Führerschein noch in Papierform (Grau, Rosa) ausgestellt ist. Kartenführerscheine ab 1999 sind im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert, von dort können die Führerscheinstellen dann die Daten abrufen.
Bitte beachten Sie außerdem:
Bitte beantragen sie bei uns nur dann eine Karteikartenabschrift, wenn ihr Führerschein von der Stadt Göttingen ausgestellt wurde. Die Ausstellende Behörde ist in ihrem Führerschein vermerkt.
Von telefonischen Anfragen zur Beantragung einer Karteiabschrift bitten wir möglichst abzusehen.
Führerschein / Fahrerlaubnis – Neuerteilung beantragen
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
| Mo: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Di: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mi: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Do: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
| Fr: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45 x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Rechtsgrundlage
§ 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Was sollte ich noch wissen?
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Kontakt
| Team Fahrerlaubnis | |
| Zuständiger Fachdienst Straßenverkehr Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-613210 E-Mail: fahrerlaubnis@goettingen.de | Arbeitszeit: |

