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Zuständiger Fachdienst: Asylbewerberleistungsgesetz

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung.

Telefonische Sprechzeiten:
montags, dienstags, mittwochs und freitags 8.30 – 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 – 16.30 Uhr

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Asylbewerberleistungs­gesetz

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  • Beratung in Leistungsangelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Entgegennahme von Anträgen, Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft

Neuantragsteller vereinbaren bitte einen Termin per E-Mail an oder unter der Telefonnummer 0551/400-2469.

Bildung und Teilhabe
Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche (z.B. Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten, Schulbedarf, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte oder Schule, Mitgliedsbeiträge für Vereine, Musikunterricht, Ferienfreizeiten) erteilt das Juniorbüro AsylbLG unter der Telefonnummer 0551/400-3942.


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D. WeinrichStandort anzeigen
FachdienstleitungZuständiger Fachdienst
Asylbewerberleistungsgesetz (Leitung)
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-2469
E-Mail:

Arbeitszeit:
Termine nach Vereinbarung

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