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Zuständiger Fachdienst: Asylbewerberleistungsgesetz

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung.

Telefonische Sprechzeiten:
montags, dienstags, mittwochs und freitags 8.30 – 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 – 16.30 Uhr

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Leistungen für Asylbewerber (Asylbewerber-Leistungsgesetz)

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  • Beratung zu Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG)
  • Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen für Lebensunterhalt und Unterkunft

Neuantragstellende vereinbaren bitte einen Termin:

Bildung und Teilhabe
Das „Juniorbüro AsylbLG“ informiert über Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche (z.B. Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten, Schulbedarf, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte oder Schule, Mitgliedsbeiträge für Vereine, Musikunterricht, Ferienfreizeiten).

Telefonnummer des „Juniorbüro AsylbLG“: 0551/400-3942.


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D. WeinrichStandort anzeigen
FachdienstleitungZuständiger Fachdienst
Asylbewerberleistungsgesetz (Leitung)
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-2469
E-Mail:

Arbeitszeit:
Termine nach Vereinbarung

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