Seiteninhalt
Zuständiger Fachdienst: Asylbewerberleistungsgesetz
Termine nach Vereinbarung.
Telefonische Sprechzeiten:
montags, dienstags, mittwochs und freitags 8.30 – 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 – 16.30 Uhr
Leistungen für Asylbewerber (Asylbewerber-Leistungsgesetz)
- Beratung zu Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG)
- Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen für Lebensunterhalt und Unterkunft
Neuantragstellende vereinbaren bitte einen Termin:
- per E-Mail an fd50.2@goettingen.de
- oder unter der Telefonnummer 0551/400-2469
Bildung und Teilhabe
Das „Juniorbüro AsylbLG“ informiert über Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche (z.B. Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten, Schulbedarf, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte oder Schule, Mitgliedsbeiträge für Vereine, Musikunterricht, Ferienfreizeiten).
Telefonnummer des „Juniorbüro AsylbLG“: 0551/400-3942.
| D. Weinrich | |
| FachdienstleitungZuständiger Fachdienst Asylbewerberleistungsgesetz (Leitung) Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2469 E-Mail: D.Weinrich@goettingen.de | Arbeitszeit: |
