Seiteninhalt
Zuständiger Fachdienst: Asylbewerberleistungsgesetz
Termine nach Vereinbarung.
Telefonische Sprechzeiten:
montags, dienstags, mittwochs und freitags 8.30 – 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 – 16.30 Uhr
Asylbewerberleistungsgesetz
- Beratung in Leistungsangelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Entgegennahme von Anträgen, Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft
Neuantragsteller vereinbaren bitte einen Termin per E-Mail an fd50.2@goettingen.de oder unter der Telefonnummer 0551/400-2469.
Bildung und Teilhabe
Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche (z.B. Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten, Schulbedarf, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte oder Schule, Mitgliedsbeiträge für Vereine, Musikunterricht, Ferienfreizeiten) erteilt das Juniorbüro AsylbLG unter der Telefonnummer 0551/400-3942.
| D. Weinrich | |
| FachdienstleitungZuständiger Fachdienst Asylbewerberleistungsgesetz (Leitung) Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2469 E-Mail: D.Weinrich@goettingen.de | Arbeitszeit: |
