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Fahrzeug: An-, Ab- und Ummelden

Zuständiger Fachdienst: Straßenverkehr
Hausanschrift:

Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen


Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:

Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren.

Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen.

 

Ist bei bereits gebuchten Terminen absehbar, dass diese nicht in Anspruch genommen werden können, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin selbst zu stornieren.

 

 

 

Die Kfz-Zulassungsstelle ist nur eingeschränkt geöffnet. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Eine Bearbeitung des jeweiligen Anliegens ist nur möglich wenn die vollständigen Unterlagen vorliegen.

 

In besonderen Notfällen wenden Sie sich bitte telefonisch an eine der Ansprechpartner*innen der Zulassungsstelle um ggf. einen außerordentlichen Termin zu vereinbaren. In diesem Fall muss die besondere Notlage geschildert und geeignete Nachweise, die die Notsituation bestätigen, vorleget werden.

 

Bei einfachen Zulassungsverfahren ist eine Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung oder Adressänderung auch online über i-Kfz möglich. 

 

 

 

Online-Terminanfrage - Straßenverkehrsbehörde / Zulassungsstelle

 

Mo:

08.00 - 12.00 Uhr

Di:

08.00 - 12.00 Uhr

Mi:

08.00 - 12.00 Uhr

Do:

08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

Fr:

08.00 - 12.00 Uhr

 

Informationen zu Fahrzeugzulassungen, -ummeldungen und -abmeldungen

 

Online Zulassungsverfahren - i-Kfz

 

Hier sind Informationen rund um das Thema internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) der Stadt Göttingen bereitgestellt.

 

Bei Problemen mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung steht der Fachdienst Straßenverkehr innerhalb der regulären Öffnungszeiten mit telefonischer Hilfe unter Tel.: 0551 400 3187 zur Seite.

 

Hier geht es zum Online-Verfahren

 

Mindestvoraussetzungen

  • neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Ausweislesegerät oder die AusweisApp2.
  • Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) sowie den Kennzeichen (AKZ) müssen sich zwingend versiegelte Sicherheitscodes befinden.
  • Girokonto, von dem die Kraftfahrzeugsteuer eingezogen werden kann
  • Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich.

 

Welche Vorgänge sind möglich?

  • Neuzulassung (ZBII, COC)
  • Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
  • Adressänderung (ZBI)

 

>> Für Zulassungen mit der Kennzeichenart Saison, Oldtimer (historisch) und Elektro sind diese Dienstleistungen nicht möglich.

 

Wie ist der Ablauf?

Nach dem Aufruf des Internetportals ist eine einmalige Registrierung und Anmeldung erforderlich. Alle weiteren Schritte werden direkt im Portal und auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erklärt.

www.bmvi.de

 

Beispiel einer Online Abmeldung unter  youtu.be/j8gtX-vWPmg

 

Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers

Benötigte Unterlagen

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode) und/oder COC-Papier
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
  • Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein)

 

Umschreibung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers

Benötigte Unterlagen

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
  • ggf. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
  • Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein)
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug zugelassen ist (inkl. der freigelegten Sicherheitscodes auf den Plaketten)

 

Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers

Benötigte Unterlagen

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
  • ggf. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
  • Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein)

 

Abmeldung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
  • Amtliche Kennzeichenschilder (inkl. der freigelegten Sicherheitscodes auf den Plaketten)

 

 

Hier geht es zum Online-Verfahren.

 

 

 

Weitere Informationen zum Datenschutz und Haftungsausschluss

1. Datenschutz

Die Stadt Göttingen wird unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen folgende personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten:

  • Name, Vorname
  • Straße
  • Hausnummer/Zusatz
  • PLZ/Ort
  • KFZ-Kennzeichen
  • ggf. DE-Mail-Adresse
  • IBAN ggf. BIC

Eine Weitergabe an Dritte, wie das Kraftfahrt-Bundesamt, Hauptzollamt, GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG und GovConnect, erfolgt nur, soweit dies für die Bearbeitung der Wiederzulassung sowie zur Durchführung des Online-Banking-Verfahrens erforderlich ist.

 

2. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein nPA, das Kartenlesegerät und das Endgerät gegen Benutzung durch Unbefugte und Beeinflussung durch Schadsoftware geschützt sind. Der Nutzer hat die ordnungsgemäße Funktion seines Systems zu überprüfen. Der Nutzer verpflichtet sich die rechtlichen Vorschriften einzuhalten und insbesondere Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, den Online-Dienst i-KFZ WZ zu beeinträchtigen oder funktionsunfähig zu machen.

 

3. Haftungsausschluss

Die Stadt Göttingen haftet nicht für Schäden, die auf einer leicht oder einfach fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt Göttingen oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

Die Stadt Göttingen haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten obliegenden Maßnahmen nicht ergriffen hat.

 

 

Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeugs

 

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (oder Kraftfahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Personalausweis

 

Berechtigungsnachweis, wenn nicht Fahrzeughalter:

  • Kaufvertrag
  • Vollmacht + Personalausweis des Fahrzeughalters
  • ggf. Anhängerverzeichnis

 

Gebühren

  • 7,80 EUR, wenn in der Stadt Göttingen zugelassen; (mit Verwertungsnachweis 12,90 EUR)
     
  • 12,80 EUR, wenn außerhalb der Stadt Göttingen zugelassen; (mit Verwertungsnachweis 17,80 EUR)

 

Rechtsgrundlage

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Feinstaubplakette

 

Am 1. März 2007 trat die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge ('Kennzeichnungsverordnung'), in Kraft. Die Kennzeichnungsverordnung regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemissionen (Feinstaubausstoß)und stuft die Fahrzeuge in Schadstoffgruppen mit Plaketten, die auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen sind, ein. Mit Hilfe dieser Verordnung können Städte und Gemeinden Umweltzonen einrichten, wenn die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub überschritten sind.

 

Welche Schadstoffgruppen gibt es?
Die Verordnung definiert vier Schadstoffgruppen (Gruppe 1 - keine Plakette, Gruppe 2 - rote Plakette, Gruppe 3 - gelbe Plakette, Gruppe 4 - grüne Plakette), die sowohl für Pkw als auch für Nutzfahrzeuge (Lkw, Busse, Sattelschlepper) gelten.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter www.bmvbs.de.

 

Notwendige Unterlagen
Um die Schadstoffgruppe für Ihr Fahrzeug zu ermitteln, benötigen Sie in der Regel die Emissionsschlüsselnummer, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

 

Alternativ kann die Schadstoffgruppe aber auch anhand des Kfz-Kennzeichens ermittelt werden.

 

Gebühren
Eine Feinstaubplakette kostet 6,10 Euro.

Internationale Zulassung zur Ausfuhr eines Kraftfahrzeuges (Zollkennzeichen/Ausfuhrkennzeichen)

 

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kraftfahrzeugbrief)
  • grüne und gelbe Versicherungsbestätigung (Deckungskarte für internationale Zulassungen)
  • Kennzeichenschilder, wenn noch zugelassen
  • Nachweis über Mängelfreiheit (HU noch gültig)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftliche Vollmacht(Erforderlich nur, wenn die Zulassung nicht vom Halter selbst vorgenommen wird. Dazu ist auch ein Personaldokument des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin vorzulegen)

 

Gebühren

 

45,50 Euro

 

Ausfuhrkennzeichen kosten bei den ansässigen Schilderprägern etwa 23,00 EUR

Kurzzeitkennzeichen für Überführung oder Probefahrt

 

Notwendige Unterlagen

  • Formgerechter Antrag (Formular Kurzzeitkennzeichen siehe unten)
  • eine entsprechende elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr. 7-stellig für Kurzzeitkennzeichen
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (bei ausländischen Bürgern einen Reisepass und die Aufenthaltserlaubnis)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und /oder Teil II
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht
  • schriftliche Vollmacht des/der Antragstellers/in, sofern Sie im Auftrag für die/den Auftraggeber/in handeln

 

Voraussetzungen
Ein Kurzzeitkennzeichen wird einem konkreten Fahrzeug zugeteilt, wenn es abgemeldet ist einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung besteht.

 

Weitere Beschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für Probe- und Überführungsfahrten unter Beachtung der auf der Rückseite eingetragenen Beschränkungen genutzt werden. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes darf es auf öffentlichen Straßen nicht mehr verwendet werden

 

Zuteilung erfolgt bei

  • der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde
  • bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde

* der Standort ist ggf. durch Vorlage des Kaufvertrages o.a. nachzuweisen

 

Keine gültige Hauptuntersuchung / Betriebserlaubnis
Eine Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt mit der Einschränkung, das nur Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung / Erlangung der Betriebserlaubnis zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der das Kurzzeitkennzeichen zuteilenden Zulassungsbehörde oder eines angrenzenden Bezirks, sowie die Rückfahrt durchgeführt werden dürfen.

 

Zur Beseitigung der bei der Prüfung / Untersuchung festgestellten Mängeln darf die nächstgelegene geeignete Einrichtung im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk angefahren werden. Für Fahrzeuge, die bei der Untersuchung/Prüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden, gilt diese Ausnahme nicht.

 

Gebühren

 

13,10 Euro

Ummeldung des Kfz bei Umzug innerhalb der Stadt Göttingen

 

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültige Hauptuntersuchung

 

Gebühren

 

12,00 Euro (bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Kraftfahrzeugscheines)

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

 

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (nur für PKW)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (siebenstellig)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Einzugsermächtigung KFZ-Steuer siehe unten (Formulare)
  • Schriftliche Vollmacht(Erforderlich nur, wenn die Zulassung nicht vom Halter selbst vorgenommen wird. Dazu ist auch ein Personaldokument des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin vorzulegen)

 

Gebühren
27,30 Euro(für Wunschkennzeichen zuzüglich 10,20 Euro, Reservierung zuzüglich 2, 60 Euro)

 

Kennzeichenschilder kosten bei den ansässigen Schilderprägern etwa 22,00 Euro

Zulassung eines Fahrzeuges auf einen neuen Halter innerhalb der Stadt Göttingen

 

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (wenn noch zugelassen) oder Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein mit Stilllegungsvermerk (wenn stillgelegt) oder Stilllegungs-/Abmeldebescheinigung (wenn stillgelegt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kraftfahrzeugbrief
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (siebenstellig)
  • Einzugsermächtigung KFZ-Steuer siehe unten (Formulare)
  • Kennzeichenschilder, wenn noch vorhanden
  • Gültiger (HU-Nachweis)"TÜV"
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftliche Vollmacht(Erforderlich nur, wenn die Zulassung nicht vom Halter selbst vorgenommen wird. Dazu ist auch ein Personaldokument des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin vorzulegen)

 

Gebühren

 

wenn noch zugelassen:19,60 Euro bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II
28,30 Euro bei Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes
33,40 Euro bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II

 

wenn stillgelegt:25,20 Euro bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II
33,20 Euro bei Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes
38,30 Euro bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II

Zulassung eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung (ohne Halterwechsel) (Wiederzulassung)

 

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Kraftfahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kraftfahrzeugbrief
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (siebenstellig)
  • Einzugsermächtigung KFZ-Steuer siehe unten (Formulare)
  • Kennzeichenschilder, wenn noch vorhanden (können weiter benutzt werden)
  • Gültiger HU-Nachweis ("TÜV")
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftliche Vollmacht(Erforderlich nur, wenn die Zulassung nicht vom Halter selbst vorgenommen wird. Dazu ist auch ein Personaldokument des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin vorzulegen)

 

Gebühren

 

11,70 Euro bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II
20,60 Euro bei Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes

Zulassung eines Fahrzeuges nach Standortwechsel mit Halterwechsel

 

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (wenn noch zugelassen) oder Fahrzeugschein mit Stilllegungsvermerk (wenn stillgelegt) oder Stilllegung-/Abmeldebescheinigung (wenn stillgelegt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kraftfahrzeugbrief
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (siebenstellig)
  • Einzugsermächtigung KFZ-Steuer siehe unten (Formulare)
  • Kennzeichenschilder, wenn noch vorhanden
  • Gültiger HU-Nachweis ("TÜV")
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftliche Vollmacht(Erforderlich nur, wenn die Zulassung nicht vom Halter selbst vorgenommen wird. Dazu ist auch ein Personaldokument des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin vorzulegen)

 

Gebühren

 

29,90 Euro bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II
38,60 Euro bei Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes
46,60 Euro bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II(für Wunschkennzeichen zuzüglich 10,20 Euro; Reservierung zuzüglich 2,60 Euro)[/Inhalt

Zulassung eines Fahrzeuges nach Standortwechsel ohne Halterwechsel

 

Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter muss das Fahrzeug auf eine neue Anschrift umgemeldet werden, wenn der Wohnsitz in eine andere Kommune verlegt wird.

 

 

Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wurde zum 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können nunmehr beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels gegenüber der zuständigen Stelle bestehen bleibt und auch weiterhin eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich ist.

 

 

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Kraftfahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kraftfahrzeugbrief
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (siebenstellig)
  • Einzugsermächtigung KFZ-Steuer siehe unten (Formulare)
  • Kennzeichenschilder, wenn noch zugelassen
  • Gültiger HU-Nachweis ("TÜV")
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftliche Vollmacht(Erforderlich nur, wenn die Zulassung nicht vom Halter selbst vorgenommen wird. Dazu ist auch ein Personaldokument des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin vorzulegen

 

Gebühren


27,80 Euro bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II
36,50 Euro bei Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes
44,50 Euro bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II(für Wunschkennzeichen zuzüglich 10,20 Euro; Reservierung zuzüglich 2,60 Euro)

 

 

 




Zuständig für diese Dienstleistung:
Ansprechpartner/in
Telefon
E-Mail
 
O. Simon
0551/400-2745
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
K. Zivkovic
0551/400-2789
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
B. Lackner
0551/400-2147
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
K. Naddour
0551/400-2739
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
H. Ernst
0551/400-2148
E-Mail
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G. Walkowiak
0551/400-2005
E-Mail
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S. Gierke
0551/400-2754
E-Mail
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S. Gülgönül
0551/400-2401
E-Mail
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Antrag auf Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
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KFZ-Steuer - SEPA-Lastschriftmandat
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KFZ-Vollmacht zur Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
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Postfach 3831
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0551/400-0
E-Mail:
stadt@goettingen.de
Internet:
www.goettingen.de

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