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Wenn ein Trauerfall eintritt
Beim Tod eines nahen Angehörigen geraten die Hinterbliebenen in eine Situation, auf die sie in der Regel wenig vorbereitet sind. Der Verlust eines geliebten Menschen trifft sie häufig völlig unvorbereitet. Trotzdem müssen in kurzer Zeit wichtige Entscheidungen getroffen und Behördengänge erledigt werden.
Neben den Bestattungsunternehmen, Friedhofsgärtnereien, und Steinmetzen steht die Friedhofsverwaltung als Ansprechpartner bei der Bewältigung der Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen hilfreich zur Seite, insbesondere wenn es um Fragen der Bestattungsart oder die Auswahl der letzten Ruhestätte geht.
Wesentliche Formalitäten
- Tritt der Tod in der häuslichen Umgebung ein, muss zunächst ein Arzt benachrichtigt werden, damit die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann.
- Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. In Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen wird dies von dort ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.
- Angehörige oder nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten
- Es sollte ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Der Bestatter bespricht und regelt alles Notwendige. Dieses Unternehmen kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen:
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl-, Reihen-, Urnen- oder Themengrab)
- Gewünschten Sarg oder ggfs. Schmuckurne und Ausstattung auswählen
- Bestattungsort auswählen (Friedhof, Abteilung, Grabstelle)
- Termin festlegen für die Trauerfeier und Beisetzung
- Bestattungsablauf mit nahen Angehörigen und evtl. Pfarrer besprechen. (Trauergottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.)
- Druckerei wegen Sterbeanzeige beauftragen
- Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben
- Bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen
- Blumenschmuck bei einer Friedhofsgärtnerei beauftragen (Kranz, Schleife, Sarg- oder Urnengesteck)
- Für Trauermahl gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren
- An Trauerkleidung denken
Sofern diese Lasten die Hinterbliebenen nicht erst in einem Sterbefall treffen sollen, kann es daher hilfreich sein, schon zu Lebzeiten das Notwendige eigenverantwortlich so zu regeln, dass später alles im Sinne des/der Verstorbenen geschieht. Über eine Bestattungsvorsorge informiert jedes Bestattungsinstitut. Der Fachdienst Friedhöfe bietet den Vorerwerb von Grabstätten auf dem Parkfriedhof Junkerberg und dem Stadtfriedhof an.
