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Schutzgebiete
Übersicht über die flächigen Schutzgebiete gem. BNatSchG innerhalb der Stadt Göttingen.© Stadt GöttingenIm Stadtgebiet Göttingens gibt es eine Vielzahl schutzwürdiger Bereiche und Objekte. Ziel unserer Schutzbestrebungen ist diese in Niedersachsen außergewöhnliche Vielfalt zu erhalten und die unterschiedlichen Lebensräume miteinander zu vernetzen.
Als untere Naturschutzbehörde wirken wir bei der Unterschutzstellung ökologisch besonders wertvoller Gebiete mit bzw. führen diese selbst durch und überwachen und betreuen dieses Schutzgebietssystem.
Natura 2000 Gebiete
Übersicht über die Biotope im FFH-Gebiet „Göttinger Wald“„Natura 2000“ ist ein europäisches Schutzgebietsnetz, das sich aus Gebieten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG) zusammensetzt. Die ausgewiesenen Gebiete müssen nach Landesrecht unter Schutz gestellt werden. Dazu hat die Stadt Göttingen eigene Schutzgebiete erweitert und neu ausgewiesen.
Der westliche Teil des Vogelschutzgebietes „Unteres Eichsfeld“ (Landesinterne Meldenummer: 19, EU-Meldenummer: DE4426-401) reicht zu einem geringen Teil in das Göttinger Stadtgebiet hinein und befindet sich vollständig im Naturschutzgebiet „Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld“. Wertgebende Arten sind hier Mittelspecht, Rotmilan und Wanderfalke.
Das FFH-Gebiet „Göttinger Wald“ (Landesinterne Meldenummer: 138, EU-Meldenummer: DE 4325-301) erstreckt sich mit einer Größe von 4878 Hektar über Stadt und Landkreis Göttingen. Es dient dem Schutz verschiedener Lebensraumtypen (LRT) und Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Die besondere Geologie des Göttinger Raums bietet artenreichen Buchenwäldern auf Muschelkalk optimale Standortbedingungen.
Besondere Verantwortung hat die Region dabei für den LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald, der mit 3599 Hektar in seiner Ausdehnung und Flächengröße unter den FFH-Gebieten in Niedersachsen einzigartig ist. Im Stadtgebiet sind zudem die LRT 9150 Orchideen-Kalk-Buchenwald und 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald ausgebildet. Sie werden in den westlichen Bereichen durch seltene Offenland-Lebensräume, wie den LRT 6210 Kalktrockenrasen und ihre Verbuschungsstadien und LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen ergänzt.
Diese Vielfalt an Lebensräumen bietet auch seltenen Pflanzen- und Tierarten die Möglichkeit, sich zu entwickeln. Das FFH-Gebiet „Göttinger Wald“ wurde insbesondere für den Schutz des Grünen Besenmooses (Dicranum viride), des Kammmolchs (Triturus cristatus) und des Großen Mausohrs (Myotis myotis) ausgewiesen.
Zum Erhalt und zur Entwicklung dieser Lebensräume und Arten werden Managementpläne erarbeitet, die Maßnahmen zur Sicherung des FFH-Gebiets mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der Region in Einklang bringen.
Weitere Informationen zu Natura 2000 gibt es auf den Seiten des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder beim Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Detailliertere Informationen und Daten zum FFH-Gebiet 138 „Göttinger Wald“ sowie alle dazugehörigen Erhaltungsziele und Managementpläne gibt es ebenfalls auf den Seiten des NLWKN.
Die Managementpläne für das Göttinger Stadtgebiet stehen im Folgenden zum Herunterladen zur Verfügung:
Naturschutzgebiet Bratental
Das Naturschutzgebiet (NSG) Bratental wurde 1982 zunächst mit drei Teilflächen und einer Gesamtgröße von 115 Hektar ausgewiesen und 2019 im Zuge der Sicherung des FFH-Gebiets 138 „Göttinger Wald“ auf 212,79 Hektar erweitert. Das Bratental weist eine besondere Strukturvielfalt aus artenreichen Halbtrockenrasen, Glatthaferwiesen und mesophilem Grünland auf, das von Trockengebüschen und Gehölzbeständen durchsetzt ist. Im nördlichen Teil ergänzen Kalkbuchenwälder und Eichen-Hainbuchenwäldchen das Landschaftsmosaik. Durch Beweidung mit Schafen und Ziegen werden die Trockenrasen offen gehalten. Dem gleichen Zweck dient auch das regelmäßige Entfernen von Gehölzen, das sogenannte Entkusseln.
Vielfach wachsen im Gebiet Orchideen und andere seltene und stark gefährdete Pflanzenarten, daher gilt in einigen besonders sensiblen Bereichen Betretungsverbot. Die gesamte Fläche des Naturschutzgebiets liegt innerhalb des FFH-Gebietes 138 „Göttinger Wald“ und ist damit Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Zuständig ist die Stadt Göttingen als untere Naturschutzbehörde.
Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld
Das ca. 1193 Hektar große Naturschutzgebiet "Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld" ist ein repräsentativer Teilbereich des größten zusammenhängenden Kalk-Buchenwald-Komplexes innerhalb des Naturraums Weser- und Leinebergland in Südniedersachsen. Es liegt östlich und südöstlich der Stadt Göttingen.
Das Naturschutzgebiet wird vorrangig von Waldmeister-Buchenwald geprägt. Daneben kommen auch der seltene Orchideen-Kalk-Buchenwald sowie Eichen-Hainbuchen-Waldfragmente und Erlen-Eschen-Quellwaldbereiche vor. Strukturreichtum und ein hoher Anteil an Tot- und Altholz kennzeichnen die ausgedehnten Waldflächen und insbesondere die drei Naturwaldbereiche des Stadtwaldes. Weiterhin trifft man vereinzelt auf flache, teilweise versumpfte oder mit kleinen Stillgewässern oder Tümpeln gefüllte Erdfälle und seltene Kalktuffquellen und -fluren.
Neben den Waldbereichen zeichnet sich das Gebiet durch den Offenlandbereich des "Kerstlingeröder Feldes" als Relikt einer alten Kulturlandschaft aus. Hier herrschen Grünlandflächen unterschiedlicher Nutzungsintensität vor, insbesondere die in Niedersachsen seltenen mageren Flachlandmähwiesen und Magerweiden kalkreicher Standorte und deren submontane Ausprägung mit Goldhafer. Zusätzlich vorkommende Ruderalfluren weisen auf trockenwarmen Standorten Übergänge zu saumartenreichen Kalkmagerrasen auf. Gebüsche und Feldgehölze sowie markante Einzelbäume und Baumgruppen untergliedern das "Kerstlingeröder Feld", dessen Offenlandcharakter durch die Nutzung als Standortübungsplatz weitgehend erhalten werden konnte.
Die von Kuppen und Senken durchzogene Landschaft ist aufgrund ihrer Vielfalt und Eigenart von besonderer Schönheit. Das Naturschutzgebiet bietet zahlreichen schutzbedürftigen Pflanzen- und deren Lebensgemeinschaften wie z. B. einer außergewöhnlichen Vielzahl von z. T. stark gefährdeten Schmetterlingsarten, verschiedenen Fledermausarten, der Wildkatze sowie seltenen Vogelarten wie Neuntöter, Wendehals, Mittel-, Grauspecht und Rotmilan Lebensraum.
Das Naturschutzgebiet ist Teil des FFH-Gebietes 138 "Göttinger Wald". Östliche Teilbereiche gehören gleichzeitig zum Europäischen Vogelschutzgebietes V 19 "Unteres Eichsfeld". Damit zählt das Naturschutzgebiet zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000.
Zuständig ist die Stadt Göttingen als untere Naturschutzbehörde.
- Verordnungstext über das Naturschutzgebiet „Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld“, Stadt Göttingen v. 07.05.2007 (1,28 MB)
- Übersichtskarte zur Verordnung Naturschutzgebiet „Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld“ 1:25.000 (1,25 MB)
- Detailkarte Naturschutzgebiet „Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld“ Maßstab 1: 10.000 (3,49 MB)
Naturschutzgebiet Göttinger Wald
Die großflächigen Waldbereiche im Nordosten Göttingens wurden 2019 auf 733 Hektar als Naturschutzgebiet ausgewiesen und stellen neben dem NSG „Göttinger Stadtwald und Kerstlingeröder Feld“ weitere Kalk-Buchenwald-Komplexe unter Schutz. Auch hier bieten seltene Wald-Lebensräume (Waldmeister-Buchenwälder, Orchideen-Kalkbuchenwälder, trockene Eichen-Hainbuchen-Wälder) geeignete Habitate für die Wildkatze, viele Specht- und Fledermausarten, den Kammmolch und das Grüne Besenmoos.
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Göttinger Wald“, Stadt Göttingen vom 13.03.2026
Landschaftsschutzgebiet Nordöstliche Göttinger Hochflächen
Als Pufferzone zwischen den angrenzenden Naturschutzgebieten „Bratental“, „Göttinger Wald“ und „Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld“ bietet das LSG wertvolle Lebensräume für die Zauneidechse, geeignete Standorte für seltene Orchideen, Jagdgebiete für das Große Mausohr und Migrationsstrukturen für die Wildkatze.
Landschaftsschutzgebiet Leinetal
Ein Großteil der Flächen außerhalb des Siedlungsbereiches gehört dem Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ an und bildet zusammen mit dem FFH-Gebiet 138 „Göttinger Wald“ ein nahezu lückenloses Schutzgebietsnetz im Stadtgebiet Göttingen.
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Leinetal vom 14.02.2000 (19 KB)
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über das LSG Leinetal vom 13.03.2015 inkl. Karte (35,46 MB)
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über das LSG Leinetal vom 12.05.2017 inkl. Karte (39,8 MB)
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über das LSG Leinetal vom 15.02.2019 inkl. Karte (9,31 MB)
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über das LSG Leinetal vom 13.09.2019 inkl. Karte (12,97 MB)
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über das LSG Leinetal vom 10.07.2020 inkl. Karte (11,9 MB)
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Leinetal für die Stadt Göttingen vom 15.02.2000 - aktuelle Lesefassung mit Karte (41,16 MB)
Natur schützen und sich richtig verhalten
Die Flächen, die unter Schutz gestellt wurden, sind sensible Lebensräume, die Bürgerinnen und Bürger mit ein paar einfachen Verhaltensregeln erhalten können:
- Freilaufende Hunde scheuchen Tiere auf und stören bei Brut und Aufzucht, daher gilt im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli überall Leinenpflicht und in den Naturschutzgebieten, sowie im LSG „Nordöstliche Göttinger Hochflächen“ darüber hinaus das ganze Jahr.
- Besondere Vorsicht gilt in allen Bereichen, wo seltene Pflanzen aus Versehen zertrampelt oder überfahren werden können. Spaziergänger*innen sollten auf den gekennzeichneten Wegen bleiben.
- Auch in einem gepflückten Blumenstrauß können sich geschützte Arten befinden, daher sollten Pflanzen an ihrem Platz gelassen werden.
- Unnötiger Lärm stört nicht nur die Tierwelt. Es gilt sich ruhig zu verhalten.
- Jeglicher Müll, etwa weggeworfene Einweg-Dosen und Plastiktüten, werden zu Todesfallen für kleinere Lebewesen. Es sollte dahre kein Müll hinterlassen werden.
- Rauchen und offenes Feuer sind eine große Gefahr, nicht nur im Wald. Zigarettenstummel enthalten gefährliche Gifte und haben insbesondere in geschützten Gebieten nichts verloren.
- Um die Natur bei Nacht zu genießen, braucht es kein Licht und kein Zelt. Es gilt, der Natur nachts ihre Erholungspause zu geben.
Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern ist das Betreten der Schutzgebiete zur rechtmäßigen Nutzung oder Bewirtschaftung freigestellt.
In den Landschaftsschutzgebieten „Nordöstliche Göttinger Hochflächen“ und „Leinetal“ bedarf es einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, wenn:
- Flurgehölze aller Art wie z.B. Sträucher, Gebüsche, Streuobst, Hecken, Baumgruppen, Einzelbäume und Baumreihen beseitigt oder nicht unerheblich verändert werden sollen.
- Magerrasen oder Waldsäume beseitigt oder verändert werden sollen.
- Weihnachtsbaumkulturen angelegt werden sollen.
- Gewässer und Feuchtflächen aller Art verändert oder neu angelegt werden sollen.
- Veranstaltungen aller Art außerhalb der vorhandenen Wege und Plätze stattfinden sollen.
- Straßen, Wege und andere Verkehrsflächen verbreitert werden sollen.
- Maßnahmen zur Unterhaltung von Fließgewässern jeder Ordnung durchgeführt werden sollen (gilt nur für das LSG „Leinetal“).
- Wald in Nutzflächen anderer Art umgewandelt werden soll und bisher nicht als Wald genutzte Flächen aufgeforstet werden sollen (gilt nur für das LSG „Leinetal“, im LSG „Nordöstliche Göttinger Hochflächen“ ist dies als Teil des FFH-Gebiets gänzlich untersagt).
Einige der oben genannten Maßnahmen sind in den Naturschutzgebieten gänzlich untersagt. Dort benötigen Flächeneigentümer*innen eine Genehmigung, wenn:
- Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung des Gebiets durchgeführt werden sollen.
- Straßen, Wege und andere Verkehrsflächen verbreitert werden sollen.
- Maßnahmen zur Uferbefestigung durchgeführt werden müssen (Achtung Kammmolch!).
- Wissenschaftliche Forschung und Lehre, sowie Information und Bildung durchgeführt werden soll (gilt nur für das NSG „Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld“).
Die Untere Naturschutzbehörde muss in Kenntnis gesetzt werden, wenn:
- bestehende rechtmäßige Anlagen und Einrichtungen instand gesetzt werden.
- Maßnahmen zur Verkehrssicherung unternommen werden (gilt nur für das NSG „Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld“).
Übersicht der Naturdenkmäler
Bei den Naturdenkmälern innerhalb des Plangebietes handelt es sich meist um bemerkenswerte, mächtige Einzelbäume oder Baumgruppen. Darüber hinaus befinden sich im Plangebiet folgende, herausragende Einzelschöpfungen der Natur, welche ebenfalls des Schutzes des § 30 BNatSchG unterliegen:
- Gronequelle
- Quellteiche des Weendespring
- Steilhang Pfingstanger
- Kartoffelstein (Herberhausen)
- Liasscholle des Reinsgrabens
- Erdfall im Geismarer Forst
- Drei Erdfälle in der südlichen Feldflur (Hirsebreikuhlen)
- Thie Knutbühren
- Erdfall auf dem Sommerberg
- Steinbruch in der Billingshäuser Schlucht
- Teich Ossenpump
- Feuchtwiese Papenpfuhl (Hainberg)
- Teich Tonkuhlenwiese (Hainberg)
- Teich Tripkenpfuhl (Hainberg)
- Teiche im Börltal
- Wallanlage
Gesetzlich geschützte Biotope
Kalkmagerrasen, Gebüsche trockenwarmer Standorte, Landröhricht oder naturnahe Gewässerbiotope verteilen sich auf insgesamt über 140 ha innerhalb des Planungsraumes.
