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Rad
Gartetalradweg
Projektbeschreibung
Die Stadt Göttingen und die Gemeinde Gleichen planen in einer Gemeinschaftsmaßnahme den vorhandenen, eigenständigen Geh- und Radweg außerorts im Gartetal, zwischen der Stadt Göttingen und dem Ortsteil Diemarden der Gemeinde Gleichen, regelkonform und verkehrssicher auszubauen.
Der auszubauende Geh- und Radweg ist ein essenzielles Mosaikstück im Radverkehrsnetz der Stadt und des Landkreises Göttingen zur Verbindung der Stadt Göttingen mit den umliegenden Gemeinden. Die Route ist im Masterplan zukunftsfähiger Radverkehr des Landkreises Göttingen (2017/18) als wichtige Verbindungsroute (V 33) klassifiziert und vom Kreistag beschlossen. Im städtischen Radverkehrsentwicklungsplan Göttingen ist die Route Bestandteil des regionalen Hauptnetzes. Der Radweg ist somit eine wichtige Pendelroute für den Alltagsradverkehr und dient auch dem Freizeitverkehr und der Erreichbarkeit des unteren Gartetals. Über den Gartetalradweg werden die Gewerbegebiete im Göttinger Westen und in der Gemeinde Rosdorf für Fahrradpendelnde aus der Gemeinde Gleichen erschlossen.
Der vorhandene Geh- und Radweg ist in einem schlechten baulichen Zustand, entspricht mit einer Breite von 1,0 bis 1,5 Meter nicht dem Stand der Technik und weist zahlreiche weitere Defizite auf. Gefahrenfreie Begegnungen von Radfahrenden sind aufgrund der geringen Breite nicht möglich. Der Weg ist gepflastert und weist einen schlechten Zustand auf, der vor allem bei Dunkelheit eine akute Gefahrenstelle darstellt. Die nutzbare Breite beträgt abschnittsweise unter 1,00 Meter.
Bei Neuanlagen oder auszubauenden Anlagen gilt aus verkehrsbehördlicher Sicht die Maßgabe eine Breite von 2,50 Meter nicht zu unterschreiten, so dass mittels einer verkehrsbehördlichen Anordnung das Radfahren nicht eingeschränkt werden muss.
Ausgebaut werden soll der Geh- und Radweg gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) auf einer Baustrecke von 1.650 Meter in einer Breite von 2,50 bzw. 3,00 Meter in Betonbauweise.
Das Projekt wurde am 23. November 2017 und am 20. Januar 2022 in den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke der Stadt Göttingen vorgestellt. In der Gemeinde Gleichen erfolgte eine erste Vorstellung am 7. März 2018 im Verwaltungsausschuss, am 17. März 2022 wurde in diesem über die abzuschließende Verwaltungsvereinbarung gesprochen und am 21. März 2022 erfolgte eine Vorstellung der Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen am 21. März 2022. Am Samstag 25. Juni 2022 fand vor dem Start des Planfeststellungsverfahrens eine zusätzliche gemeinsame Bürgerinformationsveranstaltung der Stadt Göttingen und der Gemeinde Gleichen statt.
Planfeststellungsverfahren
Gemäß § 38 Abs. 5 Satz 5 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) führt der Landkreis Göttingen als zuständige Behörde ein Planfeststellungsverfahren durch. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger möglich. Einwendungen sind bis zum 1. November 2022 schriftlich einzureichen.
Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen) liegt zur Einsichtnahme bei der Stadt Göttingen und der Gemeinde Gleichen vom 4. bis 17. Oktober 2022 aus und ist ab 4. Oktober 2022 in dieser Zeit online hier einsehbar. Eine ortsübliche Bekanntmachung erfolgt gemäß Hauptsatzung der Stadt/Gemeinde. Die Planunterlagen sind während der oben genannten Auslegungsfrist ebenfalls digital einsehbar, sowie zusätzlich auf den jeweiligen Onlineportalen der Gemeinde Gleichen und der Planfeststellungsbehörde (Landkreis Göttingen). Maßgebend ist der Inhalt, der zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen (§ 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG).
Radschnellweg Göttingen-Rosdorf
Aktuelle Informationen zum Baufortschritt finden sich hier.
Radverkehrsentwicklungsplan
Der Radverkehrsentwicklungsplan (RVEP) konkretisiert den Klimaplan Verkehrsentwicklung der Stadt Göttingen in diesem Bereich, nach dem Motto: „Neue Wege für das Rad“. Die Maßnahmen des Plans werden nach und nach umgesetzt. Ein Ziel ist, die Radverbindung östlich der Innenstadt zu verbessern. Dafür wird aktuell die Radverkehrsführung im Schildweg geändert.
Veloroute Weende
Infolge des Radentscheids werden ab Ende Oktober 2025 die Fahrradstraßen der „Veloroute Weende“ angepasst. Das Ziel: Radfahrende sollen auf der Nord-Süd-Verbindung eine komfortable und sichere Strecke erhalten.
Im Sommer 2024 hatten sich die Göttinger*innen mehrheitlich für den sogenannten Radentscheid I entschieden und damit die im Bürgerentscheid hinterlegten Ziele bestätigt, den Radverkehr in Göttingen sicherer und attraktiver zu machen. Auf der „Veloroute Weende“ werden daher Parkverbotszonen für PKW eingerichtet und gezielt Stellflächen für Autos markiert. Weiterhin werden neue Fahrrad-Piktogramme, blaue Randstreifen und sogenannte Dooring-Zonen markiert, die Fahrradfahrende vor unachtsam geöffneten Autotüren besser schützen sollen.
Durch die Neuordnung können Überholabstände eingehalten werden und es entstehen weniger Konflikte zwischen Radfahrenden und entgegenkommenden Autos. In der Goßlerstraße schaffen die Änderungen zudem mehr Platz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), sodass es zu einer besseren Verbindung der dort fahrenden Buslinien kommen wird.
Die Umgestaltung hat Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr: Stellplätze fallen überall dort weg, wo eine Breite für die Fahrgasse von vier Metern unterschritten wird. Konkret betroffen von den Veränderungen sind die folgenden Straßen: Goßlerstraße, Theodor-Heuss-Straße, Kaakweg, Obere Mühle, Thiestraße, Steinweg, Ernst-Fahlbusch-Straße.
