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Nahversorgungszentrum Kiesseestraße
Auf dem REWE-Gelände an der Kiesseestraße, Ecke Karl-Methe-Straße in Geismar, soll ein neues Nahversorgungszentrum entstehen. Neben einem neuen Lebensmittel- und Drogeriemarkt sollen in dem Plangebiet auch weitere gewerbliche Nutzungen wie Läden und Dienstleistungen, betreutes Wohnen sowie eine Kindertagesstätte angesiedelt werden. Um dem Eigentümer die Neubebauung der Fläche zu ermöglichen und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung festzulegen, findet derzeit ein Bebauungsplanverfahren statt.
Plangebiet und Ziel des Bebauungsplanverfahrens
Das Plangebiet liegt mittig in Geismar am Rande des Altdorfes. Im Norden wird das Areal durch die Kiesseestraße, im Osten durch Wohnbebauung bzw. einer ehemaligen Hofstelle entlang der Straße „Auf dem Paul“ sowie im Süden und im Südwesten durch die Karl-Methe-Straße begrenzt. Die Gesamtfläche umfasst ca. 10.500 Quadratmeter. Das Gelände ist weitgehend eben.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums an der Kiesseestraße in Göttingen-Geismar.
Mit der Entwicklung des Nahversorgungszentrums ist die Chance verbunden, den Ort städtebaulich neu zu ordnen, die bestehende Fläche baulich zu verdichten und gleichzeitig vorhandene stadträumliche Qualitäten mit der Herausarbeitung eines Quartiersplatzes zu aktivieren. Mit der Entwicklung von mehrgeschossigen, multifunktionalen Gebäuden wird ein weiterer wichtiger Baustein zur nachhaltigen Stadtentwicklung geschaffen. Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sowie die Integration von verkehrlichen und energetischen Aspekten sind ebenfalls Bestandteil des Verfahrens.
Mit Hilfe eines Wettbewerbes im Vorfeld des weiteren Bebauungsplanverfahrens soll ein Entwurfskonzept gefunden werden, das die gestalterischen, funktionalen und nutzungsspezifischen Rahmenbedingungen berücksichtigt und die unterschiedlichen Nutzungen in ein ausgewogenes Miteinander bringt. Die Neubebauung soll sich in das Erscheinungsbild des Stadtteils einfügen und Rücksicht auf die umliegenden Gebäudestrukturen nehmen. Dafür muss unter anderem eine angemessene Gebäudeform, Gebäudehöhe und Geschossigkeit festgelegt werden.
Präsentation für Bürger*innen und Entscheidung des Preisgerichts
Über den aktuellen Stand des Wettbewerbs und die eingereichten Entwürfe konnten sich interessierte Bürger*innen im Rahmen eines Info-Abends informieren. Dabei hatten alle Teilnehmenden die Möglichkeit, Hinweise zu den insgesamt vier Entwürfen zu geben und Fragen zu stellen. Die Anregungen wurden im Nachgang aufbereitet und dem Preisgericht übergeben, das am Folgetag über die vier Entwürfe entschieden hat. Das Ergebnis: Zwei Arbeiten stachen als gleichwertig hervor, so dass es zwar keinen ersten Platz, dafür jedoch zwei sehr gute zweite Plätze gab. Beide Arbeiten werden nun von den Büros überarbeiten, da das Preisgericht zwar eine robuste Grundkonzeption bestätigte, jedoch wesentliche Fragen der verkehrlichen Erschließung und der Freiraumgestaltung noch nicht abschließend geklärt sind. Die Entwürfe dienen später als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans. Weitere Informationen zur Entscheidung des Preisgerichts und den Entwürfen gibt es hier.
Bisherige Beteiligung von Bürger*innen
Am 22. März 2023 konnten sich interessierte Bürger*innen im Rahmen eines Info-Abends und Workshops in der Verwaltungsstelle Geismar erstmals über den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens und die konkrete Aufgabenstellung für den Wettbewerb informieren. Dabei wurde den Bürger*innen die Möglichkeit gegeben, zu unterschiedlichen Themen der Aufgabenstellung als auch zum Bebauungsplanverfahren selbst Stellung zu beziehen. Die in der Veranstaltung gezeigte Präsentation gibt es hier.
Die Veranstaltung erfolgte im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen zum Aufstellungsbeschluss durch die politischen Gremien gab es bis 3. April 2023 hier.
Die Anregungen aus dem Workshop wurden ausgewertet und tabellarisch zusammengefasst. Im nächsten Schritt wurde die Aufgabenstellung des Wettbewerbs von der Verwaltung finalisiert und den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Die Ergebnisse der Beteiligung sind dabei in die Beschlussvorlage eingeflossen. Den Inhalten der Auslobung wurde durch den Ortsrat Geismar, dem Ausschuss Bauen, Planung und Grundstücke und dem Verwaltungsausschuss im Juni 2023 zugestimmt. Die entsprechende Beschlussvorlage, inklusive der Dokumentation der Beteiligung, kann hier eingesehen werden kann.
Der Wettbewerb ist entsprechend im Sommer gestartet und wurde mit der öffentlichen Präsentation der Entwürfe am 4. September und der Preisgerichtssitzung am Folgetag abgeschlossen.
| H. Lopez | |
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