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Fragen und Antworten zum Gehwegparken in der Unteren Südstadt
Gehwegparken in der Unteren Südstadt wird neu geordnet
Halb auf dem Fußweg, halb auf der Straße: Viele Autos in Göttingen parken auf Gehwegen, insbesondere in engen Wohnstraßen.
Die Stadt Göttingen möchte – auch mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung – das Parken auf Gehwegen neu ordnen und so unter anderem mehr Platz auf Gehwegen schaffen.
Der Start des vom Rat der Stadt Göttingen beschlossenen Modellprojekts, Gehwege in der Unteren Südstadt von parkenden Autos freizuhalten, wird ins kommende Jahr verlegt. Ursprünglich war geplant, dass die neuen Regelungen ab dem 1. September gelten und dass ab dem 1. Oktober für falsches Parken Bußgelder fällig werden. Grund für die Verschiebung sind Baustellen im Quartier, die schon jetzt den Parkdruck erhöhen. Anfang des nächsten Jahres wird der genaue Zeitpunkt auch mit Blick auf die Baustellensituation festgelegt.
Hier gibt es Antworten der Stadtverwaltung auf häufig gestellte Fragen zum Modellprojekt „Untere Südstadt“.
Wozu sind Gehwege da?
Menschen sollen sich auf Gehwegen sicher begegnen können, egal, ob sie zu Fuß, mit dem Rollator oder dem Rollstuhl unterwegs sind. Ob für den Spaziergang, den Weg zur Arbeit oder zur Schule: Gehwege sind für alle da und sollten nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert werden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, welche Funktion der Gehweg hat. So müssen Kinder bis zum 8. Lebensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Begleitpersonen dürfen den Gehweg ebenfalls befahren (§ 2). Ebenso müssen Fußgänger*innen sowie Personen mit Rollstühlen, Kinderwagen, Rollern und Inline-Skates den Gehweg benutzen (§ 24, § 25). Kinder dürfen ausschließlich auf dem Gehweg spielen (§ 31). Nur in verkehrsberuhigten Bereichen ist das Spielen auf der Straße erlaubt.
Darf der Gehweg zum Parken genutzt werden?
Verkehrszeichen 315Parken auf dem Gehweg ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich verboten. Dort heißt es, dass Kraftfahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen (§ 2). Dies gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug vollständig auf dem Gehweg oder nur mit einer Fahrzeugseite abgestellt ist – beides ist nicht erlaubt. Nur dort, wo eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht ist, darf unter Berücksichtigung der StVO auf dem Gehweg geparkt werden. Dasselbe gilt dort, wo das Verkehrszeichen 315 steht.
Doch auch an Stellen, an denen Gehwegparken erlaubt ist, muss noch eine ausreichende Breite des Weges für Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrende zur Verfügung stehen. Nach den Richtlinien für die Anlage für Stadtstraßen (RASt 06) benötigt ein Rollstuhl mindestens 1,10 Meter Breite auf dem Gehweg. Wird daneben Gehwegparken legalisiert, sollte zusätzlich mindestens ein Sicherheitsraum von 0,50 Meter gewährleistet sein. Damit ergibt sich im Sinne der Barrierefreiheit für Rollatoren und Rollstühle ein Mindestmaß von 1,60 Meter. Die Richtlinien und Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen fordern sogar grundsätzlich 2,50 Meter breite Gehwege.
Warum soll Gehwegparken in Göttingen verboten werden?
Das Verbot galt schon immer. Als Kommune hat die Stadt keine Rechtsgrundlage, diese Regelung zu ändern. Bislang erfolgte eine Sanktion jedoch nur, wenn die verbleibende Breite des Gehweges durch das fehlerhafte Parken geringer als 1,00 Meter war. Dies führt in vielen Fällen zu problematischen Situationen und schränkt die Barrierefreiheit ein. Menschen, die auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, oder auch Eltern mit Kinderwagen können die Gehwege nur noch zum Teil oder gar nicht mehr nutzen. Für Kinder ist es schwer, Straßen sicher zu überqueren. Zudem sollen Fußwege auch das Nebeneinandergehen oder -fahren erlauben. Deshalb besteht hier Handlungsbedarf.
Was hat sich rechtlich geändert?
Die Stadt Göttingen und alle Kommunen bundesweit sind durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 13. Dezember 2022 sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 6. Juni 2024 (veröffentlicht im Oktober 2024) angehalten, bei „unzumutbarer Funktionsbeeinträchtigung eines Gehweges für Fußgänger*innen durch das Gehwegparken“ zu handeln. Darüber hinaus gilt für die Verkehrsplanung der Stadt Göttingen als Grundlage, die Verkehrssicherheit zu verbessern und für alle Menschen der Stadt, hier insbesondere für ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen, eine barrierefreie Begegnung zu ermöglichen.
Was soll sich im Modellquartier ändern?
Übersichtskarte - Modellquartier "Untere Südstadt" (Ausschnitt)© Stadt GöttingenWo die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, wird im Modellquartier „Untere Südstadt“ das Parken auf Gehwegen erlaubt und entsprechend ausgewiesen. Wo eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg aufgebracht ist, darf unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Gehweg geparkt werden. Dasselbe gilt, wo das „Verkehrszeichen 315“ (Gehwegparken erlaubt) steht. Allerdings darf das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgänger*innen bleibt, gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhl.
Im Sinne der Barrierefreiheit für Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen ergibt sich ein Mindestmaß von 1,60 Meter. In besonders sensiblen Bereichen wie rund um Schulen, Kitas sowie Senioren- und Pflegeheimen wird in einem festgelegten Radius von 50 Metern eine verbleibende Gehwegbreite von 1,80 Meter angesetzt. Beim Parken vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen muss gemäß § 12 StVO ein Bereich von mindestens 5,00 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten frei bleiben.
Wo es keine Beschilderung oder Markierung gibt, ist das Gehwegparken verboten und wird geahndet, sobald das Datum dafür festgelegt ist.
Was sagt die Stadt dazu, dass Parkplätze wegfallen?
Einige Anwohner*innen sind verärgert, wenn Stellplätze vor der Haustür wegfallen. Der Wunsch nach Parkmöglichkeiten in der Nähe des Wohnortes ist verständlich. Einen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen Raum gibt es aber nicht.
Insbesondere, wenn es sich um enge Quartiere handelt, wie in der Südstadt, kommt man um das Regeln von Parken nicht herum. Dabei gilt es immer, die vielen Wünsche an den öffentlichen Raum abzuwägen und einen Kompromiss zu finden. Unabhängig von den individuellen Bedürfnissen gibt es auch einen Rechtsrahmen, den die Stadt einhalten muss (siehe die oben genannten Urteile des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 13. Dezember 2022 sowie des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 6. Juni 2024).
Im Klimafonds der Stadt gibt es aktuell eine Förderung von bis zu 700 Euro für Bewohner*innen bewirtschafteter Parkzonen, die ihr eigenes Auto abschaffen möchten. Weitere Infos hierzu finden Sie unter goe.de/klimafonds.
Warum wurde die „Untere Südstadt“ ausgewählt?
Übersichtskarte - Modellquartier "Untere Südstadt" (Ausschnitt)© Stadt Göttingen In der Beschlussvorlage vom 17. April 2023 des Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und allgemeine Verwaltungsangelegenheit wird das umrissene Gebiet als Modellquartier identifiziert und analysiert. Der Analyse liegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Bremen und des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zugrunde. Wo eine unzumutbare Funktionsbeeinträchtigung eines Gehweges für Fußgänger*innen besteht, fordern beide Urteile die Kommune zum Handeln auf.
Liegt dieser Fall vor, muss die Kommune ein Konzept für ein stadtweites Vorgehen entwickeln. Dabei kann sie quartiersweise vorgehen, das heißt die am stärksten betroffenen Quartiere priorisieren. Diese Priorisierung ist bei der Analyse des Modellquartiers „Untere Südstadt“ über eine Abfrage beim Göttinger Beirat für Menschen mit Behinderung im Vorfeld geschehen. Darüber hinaus eignet sich der Bereich als Modellquartier, da für ihn ein Nahmobilitätskonzept existiert.
Die Ziele des Nahmobilitätskonzeptes für die Südstadt in Göttingen decken sich mit den Zielen der Parkraumbewirtschaftung und der Neuregelung des Gehwegparkens. Parkraum wird verringert und in Orte des Spielens, des Aufenthalts und der Begegnung umgewandelt.
Was bedeutet der Begriff Modellquartier?
Die Bezeichnung Modellquartier bezieht sich darauf, die Neuordnung des Gehwegparkens zunächst in einem Teilbereich der Stadt umzusetzen. Dabei soll ein Ablauf entwickelt werden, der später auch in weiteren Quartieren und Stadtteilen Anwendung finden kann. Die Bezeichnung Modellquartier bezieht sich dabei auf das Vorgehen der Stadtverwaltung bei der Umsetzung. Es ist nicht geplant, anschließend eine Evaluation in der Art und Weise durchzuführen, dass wieder zum alten Zustand zurückgekehrt werden könnte. Grundsätzlich ist die Verwaltung an die Durchsetzung des Straßenverkehrsrechtes gebunden und gehalten, fehlerhaftes Parkverhalten zu ahnden.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Der Start des vom Rat der Stadt Göttingen beschlossenen Modellprojekts, Gehwege in der Unteren Südstadt von parkenden Autos freizuhalten, wird ins kommende Jahr verlegt. Ursprünglich war geplant, dass die neuen Regelungen ab dem 1. September gelten und dass ab dem 1. Oktober für falsches Parken Bußgelder fällig werden. Grund für die Verschiebung sind Baustellen im Quartier, die schon jetzt den Parkdruck erhöhen. Anfang des nächsten Jahres wird der genaue Zeitpunkt auch mit Blick auf die Baustellensituation festgelegt.
Wer weitere Fragen hat, kann sich gern per E-Mail unter IhreMeinung@goettingen.de an die Stadt Göttingen wenden.
