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Förderung privater Sanierungsmaßnahmen in den städtischen Sanierungsgebieten
Eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung der Bewohner*innen in den Sanierungsgebieten stellt die Modernisierung des privaten Gebäudebestandes dar. Mit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können private Eigentümer*innen einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Aufwertung ihres Quartiers leisten. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Dächern und Fassaden oder ein Austausch der Fenster, aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Umfeldgestaltung.
Förderung privater Maßnahmen in den Sanierungsgebieten
Die Stadt Göttingen fördert dieses Engagement und unterstützt solche Maßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. Private Eigentümer*innen eines Gebäudes, eines Grundstücks oder einer Wohnung in einem Sanierungsgebiet können finanzielle Unterstützung für Architektenhonorare, Handwerkerrechnungen und Baumaterial erhalten. Die Bedingungen hierfür sind in den Förderrichtlinien der Stadt Göttingen für die jeweiligen Sanierungsgebiete (siehe Dokumente unten) geregelt.
Seit Januar 2024 gilt in Niedersachsen eine neue Städtebauförderrichtlinie, die zwei Möglichkeiten der Förderung zulässt:
- Eine pauschale Förderung, bei der die Förderung auf 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bei einer maximalen Förderung von 30.000 Euro begrenzt ist, im Falle eines Baudenkmals auf 40 Prozent und 50.000 Euro. Dabei wird der Grenzbetrag (Bezugsjahr 2022) jedes Jahr um einen Inflationsindex angepasst, sodass die tatsächliche Höchstförderung momentan geringfügig über den hier genannten Beträgen liegt.
- Eine Förderung nach Gesamtertragsberechnung, bei der Einnahmen und Kosten der Immobilien mit in die Berechnung der Förderhöhe einbezogen werden. Hier ergibt sich die Förderhöchstgrenze aus der individuellen Maßnahme.
Wer eine Sanierungsmaßnahme am eigenen Gebäude beabsichtigt und sich über Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung informieren möchte, kann sich gern unter den weiter unten genannten Kontaktdaten an die Stadt Göttingen wenden.
Weitere Hinweise für Eigentümer*innen
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wird während der Dauer der gesamten Sanierungsmaßnahme (Laufzeit des Gebietes) ein Sanierungsvermerk ins Grundbuch aufgenommen und es besteht eine Genehmigungspflicht für Bauvorhaben und Rechtsvorgänge am Grundstück (z.B. beim Kauf oder Verkauf von Liegenschaften).
Nach Abschluss der Sanierung werden Ausgleichsbeträge für die sanierungsbedingten Wertsteigerungen der Grundstücke erhoben. Die Prüfung zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen und die eventuelle Erhebung können auch bereits im laufenden Sanierungsverfahren durchgeführt werden.
Die Stadt Göttingen berät gern bei Fragen zu diesen Themen.
