Seiteninhalt
Erklärung zur Zweitwohnungsteuer
Wer eine Nebenwohnung (Zweitwohnung) in der Stadt Göttingen angemeldet hat, ist verpflichtet eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgeben.
Die Angaben dienen der Prüfung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Steuer festzusetzen ist.
Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer sind in der Dienstleistung zu finden.
