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Beirat für Menschen mit Behinderungen
Die Stadt Göttingen ist durch §12a Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) aufgefordert, zu ihrer Unterstützung bei der Verwirklichung der Zielsetzung des NBGG jeweils einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium einzurichten. Dies gilt für die Stadt Göttingen gleichermaßen wie für alle niedersächsischen Landkreise, die Region Hannover, kreisfreie Städte sowie die Landeshauptstadt.
Durch den Rat der Stadt Göttingen wurde daher ein entsprechender Beirat für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Dieser Beirat versteht sich insbesondere als eine Interessenvertretung für Göttinger Bürger*innen. Grundlage hierfür ist eine vom Rat der Stadt Göttingen beschlossene Satzung.
Der Beirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral sowie unabhängig. Ziel der Arbeit des Beirats ist, die besonderen Interessen und Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Göttingen öffentlich zu vertreten und insbesondere die Ziele des NBGG zu verfolgen.
Die satzungsgemäßen Aufgaben des Beirats sind:
- Mitwirkung, Beratung und Unterstützung bei der Verwirklichung der behindertenpolitischen Ziele, Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe für jede Art der Behinderung im Sinne des §12 IV in Verbindung mit § 1 NBGG durch Einbringung von Fach- und Sachverstand in den Rat und seinen Fachausschüssen.
- Kooperativer Austausch mit dem/der Behindertenkoordinator*in der Stadt Göttingen.
Die Arbeit im Beirat ist ehrenamtlich und ein wichtiger Beitrag für die Arbeit des Rates, für die Bürger*innen sowie für die Verwaltung der Stadt Göttingen.
