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Beflaggung
An öffentlichen Gebäuden in Deutschland, auch in Göttingen, sind zu besonderen Anlässen Flaggen zu sehen. Wann und zu welchem Anlass das erfolgt, regelt die Verordnung des Landes Niedersachsen über die Beflaggung öffentlicher Bauten.
Neben den einheitlichen Beflaggungstagen, die landesweit für Niedersachsen gelten sowie aktuelle Beflaggungsanordnungen können Städte auch eine Beflaggung im eigenen Interesse vornehmen. Anlässe hierfür sind beispielsweise Aktionen wie „Nein zu Gewalt an Frauen“ oder Besuche aus Partnerstädten.
Hier sind die Termine und Anlässe aufgeführt, zu denen in Niedersachsen die öffentlichen Gebäude regelmäßig beflaggt werden:
- 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 11. März: Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (halbmast)
- 1. Mai: Feiertag der Arbeit
- 9. Mai: Europatag
- 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
- 1. Juni: Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
- 17. Juni: Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR
- 20 Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
- 20. Juli: Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus
- 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
- am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag (halbmast)
- sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Laut Beflaggungsordnung ist auch die die Anordnung der Flaggen ist zu beachten. Grundsätzlich werden zu den landesweiten Beflaggungstagen Bundes- und Landesflagge gesetzt. Vorgesehen ist, wenn möglich, ebenfalls die Europaflagge. Hierbei ist in der Reihenfolge die Europaflagge vor der Bundesflagge und die Bundesflagge vor der Landesflagge an der linken Seite des Gebäudes von links nach rechts anzuordnen.
