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Meldung vom 05.09.2022Letzte Aktualisierung: 29.12.2025

Wohnungsleerstand? Bitte melden!

In Göttingen besteht bereits seit Jahren ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere für einkommensschwache Haushalte. Deshalb dürfen Wohnungen in Göttingen nicht zweckentfremdet werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Wohnung länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht. In solchen Fällen kann die Stadt anordnen, dass der Leerstand beendet wird. Wer dem nicht nachkommt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Deshalb ruft die Stadt dazu auf, Wohnungsleerstände zu melden.

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