
Sie möchten Kindern und Jugendlichen einen sicheren Ort für den Notfall anbieten? Sprechen Sie uns gern unverbindlich an!
Kontakt:
Thomas Hartel
Tel. 0551/400-2274
Antje Dilling-Krabbes
Tel. 0551/400-3050
E-Mail: Pflegekinderdienst@goettingen.de
Informationsnachmittage finden an jedem ersten Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.00 Uhr beim Pflegekinderdienst der Stadt Göttingen, Danziger Straße 40, statt.
Flyer: Rufbereitschaftspflege in Göttingen
Was bedeutet Rufbereitschaftspflege?
Im Rahmen der Rufbereitschaftspflege nimmt ein Haushalt ein Kind oder eine*n Jugendliche*n in einer Notsituation auf – mit sehr kurzer Vorlaufzeit und meist nur für eine Nacht.
Was muss eine Rufbereitschaftspflegestelle leisten?
Grundlegend für die Unterbringung des Kindes oder der/des Jugendlichen ist eine sichere Umgebung. Benötigt werden außerdem ein Zimmer mit Schlafplatz und Dinge des täglichen Bedarfs wie Bettwäsche oder Hygieneartikel.
Pflegepersonen im Rahmen einer Rufbereitschaftspflege müssen kurzfristig ein Kind oder eine*n Jugendliche*n aufnehmen können. Eine Aufnahme erfolgt im Notfall montags bis donnerstags ab 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr am Folgetag sowie freitags ab 13.00 Uhr, je nach Absprache über das Wochenende oder über Feiertage. In welchen Monaten, Wochen oder Tagen sie zur Verfügung stehen, können Pflegepersonen vorab mit den Mitarbeiter*innen des Pflegekinderdienstes besprechen.
Im Falle einer Aufnahme nehmen Mitarbeiter*innen der Stadt Göttingen telefonisch Kontakt zur Pflegeperson auf. Das Kind oder die/der Jugendliche wird dann nach Absprache zur Pflegeperson gebracht. Am nächsten Morgen wird das Kind oder die/der Jugendliche von der Pflegeperson ab 8.00 Uhr zum Fachbereich Jugend der Stadt Göttingen, Danziger Straße 40, gebracht. Dort erhält das Kind oder die/der Jugendliche weitere Unterstützung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Pflegepersonen werden gut auf diese Aufgabe vorbereitet. Die Stadt Göttingen bietet dafür Informationsgespräche, individuelle Beratungen und Austausch an. Zudem lädt der Pflegekinderdienst zu gemeinsamen Treffen und Veranstaltungen ein, die Gelegenheit zum Austausch geben.
In den Gesprächen werden vorab individuelle Vereinbarungen getroffen. So können Pflegepersonen mitteilen, an welchen Tagen, Wochen oder Monaten im Jahr sie für die Rufbereitschaft zur Verfügung stehen. Eine Aufnahme findet dann auch nur zu den festgelegten Zeiten im Notfall statt. Zudem können sie Wünsche zum Alter der Kinder und Jugendlichen äußern, die Sie aufnehmen wollen. Die Altersspanne der betroffenen Kinder und Jugendlichen bewegt sich zwischen 0 und 17 Jahren.
Formale Voraussetzungen
Gesucht werden Familien, Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Paare und Einzelpersonen, die die folgenden Rahmenbedingungen erfüllen:
- persönliche Eignung
- Meldeadresse im Stadtgebiet Göttingen
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliche Bescheinigung für eine Pflegestelle
Die Kosten für die Bescheinigungen werden von der Stadt Göttingen übernommen.
Wie wird die Rufbereitschaftspflege vergütet?
Pflegepersonen erhalten ein Bereithaltegeld von 300 Euro pro Monat, das bei geringerer Verfügbarkeit anteilig gezahlt wird. Im Falle einer Aufnahme wird zusätzlich ein Tagessatz gezahlt. Der Betrag deckt den Unterhalt für das Kind oder die/den Jugendliche*n und den Sachaufwand für die Betreuung und Unterstützung.
Zusätzlich werden Sonderausgaben erstattet. Dies gilt für einmalig anzuschaffende Gegenstände, beispielsweise ein Kinderbett.
