„Wir möchten mehr Eltern davon überzeugen, ihre Kinder nicht mehr mit dem Auto zur Schule zu bringen. Denn durch zu viel Autoverkehr entstehen ausgerechnet vor Grundschulen regelmäßig unübersichtliche und gefährliche Situationen“, erläutert Göttingens Baudezernent Frithjof Look. „Wenn die Kinder zu Fuß oder mit dem Roller zur Schule kommen, lernen sie, sich selbstständig im Straßenverkehr zu bewegen und zu orientieren. Auf dem Schulweg bewegen sie sich an der frischen Luft und können sich mit Freund*innen austauschen“, zählt Look einige Vorteile auf, wenn Schulkinder selbstständig zur Schule gehen. „Wir wollen aktive Mobilität fördern und vulnerable Gruppen schützen.“
Für den Fall, dass Kinder doch einmal mit dem Auto zur Schule gebracht werden müssen, werden im direkten Schulumfeld sogenannte Elternhaltestellen eingerichtet. Dort können die Kinder in direkter Nähe zur Schule aus dem Auto aussteigen und den restlichen Schulweg sicher zu Fuß zurücklegen.
Ein einjähriges Pilotprojekt soll zeigen, wie die Schulstraßen angenommen werden und wie es danach weitergehen könnte. Die Einrichtung der Schulstraßen geht auf einen politischen Antrag aus dem Jahr 2023 zurück und wurde im Herbst 2025 vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Göttingen beschlossen.
Die neuen Regelungen im Detail
Die neuen Regelungen treten mit Beginn des neuen Schuljahres am Donnerstag, 13. August 2026, in Kraft. An der Hölty-Schule wird die gesamte Straße Am Pfingstanger zur Schulstraße. Werktags ist die Straße dann von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt.
An der Brüder-Grimm-Schule und der Zweigstelle der Godehardschule werden die Bergenstraße und Abschnitte der Beyerstraße und Albrecht-von-Haller-Straße zur Schulstraße. Dort gilt die Sperrung für den motorisierten Verkehr von 7.30 Uhr bis 8.15 Uhr. Wegen des unterschiedlichen Unterrichtsbeginns der Schulen erfolgt die Sperrung dort etwas länger.
Radfahrer*innen dürfen die Straßen weiterhin ohne Einschränkungen nutzen. Direkte Anwohner*innen werden gebeten, die Schulstraßen in der Sperrzeit nicht zu nutzen. Sie können jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um die Straße jederzeit befahren zu dürfen. Am Wochenende, in den Schulferien und an anderen schulfreien Tagen gilt die Sperrung nicht.
Wie wurden die Maßnahmen vorbereitet?
Die Stadt Göttingen hat die neuen Regelungen in enger Abstimmung mit den Schulleitungen und der Polizei Göttingen entwickelt. Die betroffenen Eltern wurden über die Schulen mit einem Anschreiben und einem Informations-Faltblatt über die neuen Regelungen informiert. Zudem hat die Stadt Göttingen Anschreiben an die direkten Anwohner*innen in den Schulstraßen sowie in der erweiterten Nachbarschaft verteilt, um über die neuen Regelungen aufzuklären.
Was passiert nach der Testphase?
Zunächst richtet die Stadt die Schulstraßen temporär für ein Jahr ein. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine weiteren Schulstraßen im Stadtgebiet vorgesehen. Der Fokus liegt zunächst auf einer erfolgreichen Umsetzung des Pilotprojekts. Der Erfolg des Projektes ist dabei maßgeblich von der Mitwirkung der Eltern abhängig. Die abschließende Betrachtung wird über die Umsetzung weiterer Schulstraßen entscheiden. Über eine Verstetigung oder Ausweitung von Schulstraßen in Göttingen wird dann der Rat der Stadt politisch entscheiden.
Alle Informationen zu den Schulstraßen und ausführliche Fragen und Antworten gibt es auf der Projektseite unter goe.de/schulstrassen.
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