Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt erklärt: „Ich habe entschieden, weiterhin an der autoarmen Innenstadt zu arbeiten, aber das Blitzer-Projekt in der geplanten Form zu pausieren.“ Dafür gebe es gute Gründe, so Broistedt: „Die Realität in unserer Fußgängerzone ist komplexer als zunächst angenommen. Im Zuge des Projekts hat sich gezeigt, dass es mehr berechtigten Verkehr in die Fußgängerzone gibt als ursprünglich kalkuliert. Das wirft grundlegende Fragen auf: Wen wollen wir wirklich hereinlassen? Wen nicht? Diese Fragen lassen sich nicht allein technisch beantworten.“
Die Ankündigung des Projekts habe zuletzt auch das Bewusstsein derer geschärft, die bereits jetzt in die Fußgängerzone einfahren und sich dabei auf die Widmung von 1978 beziehen, die aber nie Bestandteil des Projekts war. „Wir haben intensiv zugehört und nehmen die Rückmeldungen, die wir dadurch erhalten haben, ernst. Deshalb ist es wichtig, das Projekt jetzt nicht auf Biegen und Brechen umzusetzen, sondern auf Pause zu drücken und insbesondere die Widmung von 1978 in die weiteren Überlegungen mit aufzunehmen", so Broistedt.
Auch die technologische Entwicklung habe das Projekt überholt. „Es steht eine gesetzliche Änderung im Raum, die die anlasslose Erfassung von Fahrzeugkennzeichen im öffentlichen Raum erlauben würde – etwa zur Identifikation von Falschparkern. Wir erhoffen uns davon eine Veränderte Haltung zum Thema Kennzeichenerfassung wie sie beispielsweise bereits auf Privatparkplätzen umgesetzt wird. Die aufwändige Chip-Lösung, die wir entwickelt haben, wäre dann in kürzester Zeit technisch überholt. Mehrere Millionen Euro in eine Technologie zu investieren, die möglicherweise schon bald nicht mehr zeitgemäß ist, wäre keine verantwortungsvolle Haushaltspolitik.“ Denn gerade auch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sieht Broistedt es auch als ihre Pflicht, Investitionen auf ihre Zukunftsfähigkeit zu prüfen, zumal die investiven Mittel für das Projekt von rund 2 Millionen Euro noch nicht abgeflossen sind.
Die Erkenntnisse aus dem Testbetrieb fließen unmittelbar in die weiteren Planungen ein, das bislang investierte Wissen dient dabei als notwendige Grundlage für künftige Entscheidungen. Die Stadt wird dem Rat eine Vorlage zur Neuausrichtung der Berechtigungsstruktur für die Fußgängerzone vorlegen, Sondergenehmigungen werden weiterhin nur sehr restriktiv erteilt.
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