Der neue Standard gibt eine hohe Qualität in Bezug auf nachhaltiges und energieeffizientes Bauen vor und stellt die Gebäudenutzenden in den Mittelpunkt. Die Vorgaben sind für zukünftige eigene Neubauprojekte der Stadt Göttingen und für städtische Sanierungsvorhaben einzuhalten. Ziel ist eine angemessene Gestaltung von Neubauten ebenso wie die Erhaltung beziehungsweise Schaffung eines hochwertigen Gebäudebestandes. Eine nachhaltige Planung und Bauausführung wird dabei unterstützt. „Der Hochbaustandard Stadt Göttingen 2023 setzt neue Maßstäbe für die Nachhaltigkeit bei stadteigenen Gebäuden und ermöglicht eine hohe Transparenz im Planungsverfahren“, erläutert Stadtbaurat Frithjof Look, Dezernent für Planen, Bauen und Umwelt.
Planungsvorgabe
Der „Hochbaustandard Stadt Göttingen 2023“ dient als Planungsvorgabe für alle mit städtischen Bauvorhaben beauftragten Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros. Zusätzlich ist er eine Planungshilfe für alle mit städtischen Hochbauprojekten befassten Beteiligten. Er wird ab der Beschlussfassung für alle Hochbauvorhaben eingeführt, die durch den Fachbereich Gebäude geplant oder beauftragt werden. In einem weiteren Schritt wird eine Abstimmung zur Anpassung des Hochbaustandards an die Anforderungen und Besonderheiten der städtischen Eigenbetriebe und Gesellschaften durchgeführt.
Neubauten als Passivhaus
In Zukunft wird die Stadt Göttingen Neubauten in der Regel als Passivhaus errichten. Zur Wärmeversorgung wird eine hohe Abdeckung des verbleibenden Heizwärmebedarfs durch regenerative Energieträger vorgegeben (möglichst 80 Prozent, mindestens 65 Prozent). Flachdächer werden als kombinierte Gründächer mit Photovoltaik-Nutzung ausgeführt. Weitere Vorgaben zum nachhaltigen Bauen sowie zu Klimafolgeanpassungen (z.B. sommerlicher Wärmeschutz, Auslegung auf Starkregenereignisse) sind weitere wichtige Aspekte.
Anforderungen für Sanierungsmaßnahmen
Bei geplanten Sanierungsmaßnahmen sind ebenfalls hohe Anforderungen an die energetische Qualität einzuhalten. Bei umfassenden energetischen Sanierungen von städtischen Bestandsgebäuden soll ein Passivhaus-Sanierungsstandard eingehalten werden, der in der Regel eine Reduzierung des Heizwärmebedarfs in Höhe von 65 bis 80 Prozent im Vergleich zum Ist-Zustand zur Folge hat. Auch hier ist eine hohe Abdeckung des verbleibenden Heizwärmebedarfs durch regenerative Energieträger vorzusehen.
Bei Einzelmaßnahmen (z.B. Wärmedämmung einer Außenwand) soll geprüft werden, ob nicht notwendige weitere Sanierungsschritte (z.B. Fensteraustausch) bereits mit der Einzelmaßnahme gemeinsam umgesetzt werden können. Wenn das nicht möglich ist, sollen die weiteren Sanierungsschritte bereits mit eingeplant werden. Bei Dachsanierungen ist eine durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung auf den geeigneten Dachflächen vorzusehen.
Bei großen Bauvorhaben soll mit einer Gesamtkostenberechnung, die den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes berücksichtigt, die langfristig wirtschaftlichste Neubau- bzw. Sanierungsvariante ausgewählt werden.
Hochbaustandard Stadt Göttingen 2023
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