Diese Änderung nimmt das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen zum Anlass, die automatisierten Isolationsschreiben, Genesenen-Nachweise und SMS zum 1. Februar 2023 einzustellen. Unabhängig von den angepassten Regeln bleibt Covid-19 eine meldepflichtige Infektionskrankheit mit potentiell schwerwiegendem Verlauf. Menschen mit Corona-typischen Symptomen wird daher weiterhin empfohlen, sich testen zu lassen. Wer krank ist, sollte zuhause bleiben und Kontakte zu anderen Personen reduzieren. Impfungen sind bei niedergelassenen Ärzt*innen erhältlich.
Für Personen in medizinischen, pflegerischen und anderen Gesundheitseinrichtungen gelten die Absonderungsvorgaben nach Angaben des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und des Robert-Koch-Institutes aktuell unverändert.
Keine Maskenpflicht in Bus und Bahn
Ab Donnerstag, 2. Februar 2023, endet außerdem die Pflicht, im Nah- und Fernverkehr eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt dann nur noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Corona-Hotline
Wer Fragen zu diesen und weiteren Aspekten rund um Corona und COVID-19 hat, kann die Corona-Hotline unter 0551/400-3500 montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr kontaktieren. Aktuelle Informationen gibt es auch im städtischen Corona-Liveblog.
Anregungen oder Meinungen zu dieser Mitteilung können Sie direkt an IhreMeinung@goettingen.de senden. Wir leiten Ihre Nachricht an den zuständigen Fachdienst weiter.
