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Zuständiger Fachdienst: Verwaltung und Finanzielle Hilfen

Öffnungszeiten

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Do: 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00

HausanschriftStadt GöttingenGothaer Platz 337083 Göttingen
9.948321280
51.524663435

Wirtschaftliche Jugendhilfe: Weitere Leistungen

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Es werden die nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) vorgesehenen Jugendhilfeleistungen finanziert, wenn zuvor die Erforderlichkeit einer Jugendhilfe durch den Fachbereich Jugend festgestellt wurde.

Zu den finanzierbaren Jugendhilfeleistungen gehören

  • Hilfen zur Erziehung (Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienhilfe, Betreuung in einer Tagesgruppe, Unterbringung in einer Pflegestelle, Heimerziehung, Betreutes Wohnen, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder für von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form
  • Hilfe für junge Volljährige im ambulanter oder stationärer Form
  • Gemeinsame Wohnformen für alleinerziehende Mütter/ Väter mit ihren Kindern
  • Hilfen in Notsituationen, wenn der die überwiegende Betreuung des Kindes sicherstellende Elternteil aus zwingenden Gründen ausfällt
  • Inobhutnahmen zum vorläufigen Schutz von Kindern und Jugendlichen

Besonderheiten

Abgesehen von Inobhutnahmen erfolgt die Finanzierung in der Regel auf Antrag, wenn vorher ein entsprechender Hilfebedarf durch das Jugendamt in einem Hilfeplanverfahren festgestellt wurde.

Bei stationären und teilstationären Hilfen werden die Eltern und der junge Mensch zu den Kosten der Hilfe herangezogen. Zweckgleiche Sozialleistungen (z.B. Kindergeld, Waisenrente), die von anderen Sozialleistungsträgern erbracht werden, sind unabhängig von einem Kostenbeitrag einzusetzen.


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