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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Waffenangelegenheiten

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Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder einen Termin zu vereinbaren.

 

Waffenangelegenheiten

Ein-, Austragung von Schusswaffen in vorhandene Waffenbesitzkarte (WBK) 

Notwendige Unterlagen

  • für Jäger einen gültigen Jagdschein
  • für Sportschützen einen Bedürfnisnachweis vom Schützenverein bzw. Sportschützen-WBK

Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Jagdscheininhaber/innen, Sportschützen, Sammler/innen bzw. Sachverständige sowie Erben. 

Beantwortung von Fragen zur Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel bzw. zur Waffenherstellung und zur Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und Munition.

 

Waffenschein

Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.


Voraussetzungen für die Erlangung eines "Kleinen" Waffenscheins:

  • Mindestalter 18 Jahre,
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung
     

Gebühren
Es fallen Gebühren an.


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M. BehrensStandort anzeigen
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Neues Rathaus, Raum: 1529 , 15. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-4445
E-Mail:

Arbeitszeit:
Vorsprache nach Termin

N. HomannStandort anzeigen
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Neues Rathaus, Raum: 1529 , 15. OG
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37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-2256
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Arbeitszeit:
Vorsprache nach Termin

J. SchachtebeckStandort anzeigen
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Hiroshimaplatz 1-4
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Telefon: 0551/400-2505
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Vorsprache nach Termin

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