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Zuständiger Fachdienst: StadtRaumVerwaltung
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Vorkaufsrecht
Die Gemeinde hat an bestimmten Grundstücken ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Werden diese Grundstücke verkauft, kann sie in den Kaufvertrag eintreten. Damit ist es der Gemeinde möglich, für die gemeindliche Bauleitplanung wichtige Grundstücke zu erwerben.
Der Verkäufer muss daher den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich der Gemeinde (hier der Stadt Göttingen) mitteilen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur dann eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Dies wird auf Antrag eines Beteiligten durch die Stadt bescheinigt.
| M. Missalla-Steinmann | |
| Zuständiger Fachdienst StadtRaumVerwaltung Neues Rathaus, Raum: 721 , 7. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3902 E-Mail: M.Missalla-Steinmann@goettingen.de | Arbeitszeit: |
