Seiteninhalt

Zuständiger Fachdienst: StadtRaumVerwaltung

Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Vorkaufsrecht

zuklappen

Die Gemeinde hat an bestimmten Grundstücken ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Werden diese Grundstücke verkauft, kann sie in den Kaufvertrag eintreten. Damit ist es der Gemeinde möglich, für die gemeindliche Bauleitplanung wichtige Grundstücke zu erwerben.

Der Verkäufer muss daher den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich der Gemeinde (hier der Stadt Göttingen) mitteilen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur dann eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Dies wird auf Antrag eines Beteiligten durch die Stadt bescheinigt.


zuklappen
M. Missalla-SteinmannStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
StadtRaumVerwaltung
Neues Rathaus, Raum: 721 , 7. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-3902
E-Mail:

Arbeitszeit:
Termine nach telefonischer Vereinbarung

zurück