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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
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HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
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Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und bestellten Übersetzer Eintragung

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Zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke werden für das Gebiet des Landes Niedersachsen Dolmetscherinnen/Dolmetscher allgemein beeidigt und Übersetzerinnen/Übersetzer ermächtigt. Die Tätigkeit der Dolmetscherinnen und Dolmetscher umfasst die mündliche und schriftliche Übertragung, die der Übersetzerinnen und Übersetzer grundsätzlich nur die schriftliche Übertragung einer Sprache.

Über die allgemein beeidigten Dolmetscherinnen/Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzerinnen/Übersetzer wird ein Verzeichnis geführt, dass für die niedersächsischen Gerichte und Behörden sowie für die Notarinnen/Notare mit Amtssitz in Niedersachsen einsehbar ist.


Zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke werden für das Gebiet des Landes Niedersachsen Dolmetschende allgemein beeidigt und Übersetzende ermächtigt. Die Tätigkeit der Dolmetschenden umfasst die mündliche und schriftliche Übertragung, die der Übersetzenden grundsätzlich nur die schriftliche Übertragung einer Sprache. "Sprache" in diesem Sinne ist auch eine Gebärdensprache.

Voraussetzungen sind die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung, die auf Antrag geprüft und festgestellt wird. Anschließend erfolgt die allgemeine Beeidigung oder Ermächtigung. Über die allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher:innen, Dolmetscher:innen für behördliche und notarielle Zwecke sowie Gebärdensprachdolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen wird ein Verzeichnis geführt, das für die niedersächsischen Gerichte und Behörden sowie für Notariate mit Amtssitz in Niedersachsen einsehbar ist.

In das Verzeichnis werden

  • Name,
  • Anschrift,
  • Telefon,
  • Fax,
  • E-Mailadresse,
  • Beruf,
  • etwaige Zusatzqualifikationen,
  • die jeweilige Sprache, sowie
  • das Datum der Vereidigung und/oder Ermächtigung

aufgenommen. Gleiches gilt für eine eventuell abgeschlossene Vergütungsvereinbarung gemäß § 14 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).

Das Verzeichnis wird zudem im Internet veröffentlicht. Es werden nur diejenigen Daten bekannt gemacht, zu deren Veröffentlichung bzw. zu deren Einstellung die Einwilligung erteilt wurde. Angaben zu einer etwaigen Vergütungsvereinbarung werden in keinem Fall veröffentlicht bzw. eingestellt.

Für Niedersachsen werden die Eintragungen in das Verzeichnis durch das Landgericht Hannover vorgenommen und im Internet veröffentlicht.

Zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke werden für das Gebiet des Landes Niedersachsen Dolmetschende allgemein beeidigt und Übersetzende ermächtigt. Die Tätigkeit der Dolmetschenden umfasst die mündliche und schriftliche Übertragung, die der Übersetzenden grundsätzlich nur die schriftliche Übertragung einer Sprache. "Sprache" in diesem Sinne ist auch eine Gebärdensprache.

Voraussetzungen sind die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung, die auf Antrag geprüft und festgestellt wird. Anschließend erfolgt die allgemeine Beeidigung oder Ermächtigung. Über die allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher:innen, Dolmetscher:innen für behördliche und notarielle Zwecke sowie Gebärdensprachdolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen wird ein Verzeichnis geführt, das für die niedersächsischen Gerichte und Behörden sowie für Notariate mit Amtssitz in Niedersachsen einsehbar ist.

In das Verzeichnis werden

  • Name,
  • Anschrift,
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  • Beruf,
  • etwaige Zusatzqualifikationen,
  • die jeweilige Sprache, sowie
  • das Datum der Vereidigung und/oder Ermächtigung

aufgenommen. Gleiches gilt für eine eventuell abgeschlossene Vergütungsvereinbarung gemäß § 14 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).

Das Verzeichnis wird zudem im Internet veröffentlicht. Es werden nur diejenigen Daten bekannt gemacht, zu deren Veröffentlichung bzw. zu deren Einstellung die Einwilligung erteilt wurde. Angaben zu einer etwaigen Vergütungsvereinbarung werden in keinem Fall veröffentlicht bzw. eingestellt.

Für Niedersachsen werden die Eintragungen in das Verzeichnis durch das Landgericht Hannover vorgenommen und im Internet veröffentlicht.

Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen


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Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr)


Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr



Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover



Montag bis Donnerstag:  09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr


Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr



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vor
12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr.


Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.


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