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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Versammlungsrecht
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.
Versammlung unter freiem Himmel / im geschlossenen Raum
Hier können Sie als Veranstalter von Kundgebungen, Mahnwachen, Demonstrationen oder sonstigen Veranstaltungen, die unter die Bestimmungen des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes fallen, Ihre Vorhaben anzeigen, in dem Sie das eingestellte Formular benutzen.
Das Versammlungsrecht ist eines der Grundrechte und basiert unmittelbar auf Artikel 8 des Grundgesetzes. Das sich darauf beziehende und für uns hier in Göttingen gültige Niedersächsische Versammlungsgesetz bestimmt die Stadt Göttingen als zuständige Versammlungsbehörde, die die Aufgabe durch den Fachbereich Ordnung erledigen lässt.
Dort sind solche Veranstaltungen mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen.
| Team Versammlungen | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2206 E-Mail: versammlungen@goettingen.de | |
