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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Versammlungsrecht

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Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder .

Versammlung unter freiem Himmel / im geschlossenen Raum

Hier können Sie als Veranstalter von Kundgebungen, Mahnwachen, Demonstrationen oder sonstigen Veranstaltungen, die unter die Bestimmungen des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes fallen, Ihre Vorhaben anzeigen, in dem Sie das eingestellte Formular benutzen.

Das Versammlungsrecht ist eines der Grundrechte und basiert unmittelbar auf Artikel 8 des Grundgesetzes. Das sich darauf beziehende und für uns hier in Göttingen gültige Niedersächsische Versammlungsgesetz bestimmt die Stadt Göttingen als zuständige Versammlungsbehörde, die die Aufgabe durch den Fachbereich Ordnung erledigen lässt.

Dort sind solche Veranstaltungen mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen.


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Zuständiger Fachdienst
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-2206
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