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Zuständiger Fachdienst: Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Für persönliche Gespräche werden individuelle Termine vergeben.
Ansprechpartner: Siehe unter Dienstleistung "Ausländerangelgenheiten"
Verpflichtungserklärungen, Erasmus, Goethe
Für persönliche Gespräche werden individuelle Termine vergeben. Termine können telefonisch oder per E-Mail an auslaenderstelle@goettingen.de vereinbart werden.
Telefonische Sprechzeiten der Ausländerbehörde: Montag, 14.00 bis 15.30 Uhr
Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tage in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Einige Staatsangehörige sind dabei von der Visumspflicht befreit. Alle anderen haben vor der Einreise ein Besuchsvisum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertetung im Ausland einzuholen.
Im Rahmen des Schengener Abkommens wurden einheitliche Verfahrensweisen für die Visumserteilung zur Einreise in die Mitgliedsstaaten vereinbart. Für Besuchsaufenthalte ist ein Einladungsverfahren erforderlich. Dabei gibt eine Referenzperson im Bundesgebiet eine Verpflichtungserklärung ab, für alle erforderlichen Kosten aufzukommen, für Wohnraum zu sorgen und gegebenenfalls die Rückreise- oder Abschiebungskosten zu tragen und erhält darüber eine entsprechende Bescheinigung.
Ein Besuchsvisum wird für einen Kurzaufenthalt ausgestellt. Ein Daueraufenthalt ist nicht vorgesehen. Die Aufnahme einer Erwerbsfähigkeit ist nicht gestattet.
| A. Noll | |
| Zuständiger Fachdienst Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2071 E-Mail: A.Noll@goettingen.de | |
| Verpflichtungserklärung (1,5 MB) |
