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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Vermittlung und Beratung von Finanzanlagen Erlaubnis

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Als Honorar-Finanzanlagenberater beraten Sie selbstständig zu Finanzprodukten, wobei Sie gegen ein Honorar vom Kunden arbeiten. Sie dürfen jedoch keine Provisionen oder Vorteile vom Anbieter der Finanzprodukte erhalten. In diesem Fall müssen Sie eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.  

Als Honorar-Finanzanlagenberater sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt.  

Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:  

  • Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.   
  • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.  
  • Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes  

Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden, sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Anleger erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. 


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  • Mi:  09:00 - 12:00 

  • Do: 13:30 - 16:00

  • Fr:  09:00 - 12:00


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Industrie- und Handelskammer Hannover VCard
Schiffgraben 49
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Telefax: 05113107-333
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