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Zuständiger Fachdienst: Sozialdienst (Jugend)
Mo: 08.00 - 12.00
Di: 08.00 - 12.00
Mi: -
Do: 14.30 - 17.30
Fr: 08.00 - 12.00
Verfahrenslotsen
Beratungsangebot für junge Menschen mit Behinderung und ihrer Familien
Einen Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen haben junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen, oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen. Der Anspruch steht darüber hinaus auch ihren Müttern, Vätern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten zu.
Die Verfahrenslotsen unterstützen bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung dieser Leistungen (§ 10b Abs. 1 S. 1SGB VIII).
Die Unterstützung erfolgt vertraulich, unabhängig und kostenlos.
Weitere Informationen zu den Verfahrenslotsen gibt es hier in einfacher Sprache
| J. Artmann | |
| Zuständiger Fachdienst Sozialdienst (Jugend) Stadt Göttingen, Raum: 9210 Gothaer Platz 3 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3072 E-Mail: Verfahrenslotsen@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| J. Rosien | |
| Zuständiger Fachdienst Sozialdienst (Jugend) Stadt Göttingen, Raum: 9210 Gothaer Platz 3 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3071 E-Mail: Verfahrenslotsen@goettingen.de | Arbeitszeit: |
