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Zuständiger Fachdienst: Gleichstellungsbüro

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Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene

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Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie verpflichtet Deutschland zur aktiven Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

„Zweck der Istanbul-Konvention ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen; einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern; […]“, Art. 1 Abs. 1 der Istanbul-Konvention

Die dem Gleichstellungsbüro zugeordnete Koordinationsstelle dient als Kontakt und Netzwerkzentrale für Fachstellen, Hilfsdienste, Politik sowie sonstige Einrichtungen und Behörden. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Analyse und das Monitoring der kommunalen Umsetzung.

Weitere Informationen gibt es unter: gleichstellung.goettingen.de


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