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Zuständiger Fachdienst: Straßenverkehr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 09.00 - 12.00
Di: 09.00 - 12.00
Mi: 09.00 - 12.00
Do: 09.00 - 12.00 und
14.00 - 16.00
Fr: 09.00 - 12.00
Hinweis: Für einzelne Dienstleistungen gibt es gesonderte Öffnungszeiten! Diese sind in den jeweiligen Dienstleistungen zu finden.
StVO: Ausnahmegenehmigung
Öffnungs-Zeiten
Montag: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
Dienstag: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
Mittwoch: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
Donnerstag: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
14 Uhr mittags bis 17 Uhr nachmittags
Freitag: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
Das sind Ausnahmen von der Straßen-Verkehrs-Ordnung
Die Straßen-Verkehrs-Ordnung
regelt das Verhalten im Straßen-Verkehr.
Sie müssen zum Beispiel im Auto
einen Sicherheits-Gurt tragen.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
Sie können dafür eine Ausnahme-Genehmigung bekommen:
| Team Parkausweise | |
| Zuständiger Fachdienst Straßenverkehr Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-613210 E-Mail: parkausweis@goettingen.de | Arbeitszeit: |

