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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Stellvertretererlaubnis nach Waffengesetz: Erteilung
Wenn Sie die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch einen Stellvertreter betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertreterlaubnis.
Die Stellvertretungserlaubnis wird der Erlaubnisinhaberin oder dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
| J. Schachtebeck | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus, Raum: 1528 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2505 E-Mail: J.Schachtebeck@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Öffnungszeiten:
Ansprechzeiten:
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| Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Göttingen Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen |
