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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Sperrzeitverkürzungen für Spielhallen
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.
Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 0:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit allgemein oder für einzelne Betriebe verlängert oder um höchstens drei Stunden verkürzt werden.
Die Ausnahmen werden grundsätzlich befristet und widerruflich erteilt.
| K. Röttger | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus, Raum: 1531 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2257 E-Mail: K.Roettger@goettingen.de | |
